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Hmmmm.... und ich flieg schon seit 20 Jahren mit "vom Hoch ins Tief gehts schief".... Aber bei uns sind halt im Winter die Berge wirklich auch höher :-) !!!
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Kein Widerspruch zu dem, was Willi schreibt.
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Bleibt noch die Frage, ob man im Höhenband zwischen 3.000 und 5.000ft jetzt nach Halbkreisflugregeln fliegen muß oder nicht?
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Da nirgendwo eine Abweichung von SERA.5005 publiziert ist (nein, die Rückseite einer von einem Flugsicherungsunternehmen publizierten Karte ist keine amtliche Veröffentlichung): Eindeutig ja! Wurde ja auch schon mehrfach geschrieben...
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War auch nicht so gemeint - das "aber" hätte ich nicht verwenden sollen. Was ich zum Ausdruck bringen möchte: man sollte das sich wirklich mal - im wahrsten Sinne des Wortes - selbst aufgezeichnet haben; dann vergisst man das ein leben lang nicht, da es einfach logisch ist, wo die verschiedenen Druckfächen liegen - und alles, was man sich selbst logisch herleiten kann, muss man nicht auswendig lernen, sondern kann es bei Bedarf jederzeit wieder herleiten. Im Flugzeug (speziell über schwierigem Terrain, bei Nacht, in IMC, icing conditions und mod turb) sollte man aber keine Kapazitäten zur Herleitung vergeuden. Da sind dann die kleinen Merksätze gut, wenn man sie parat hat; und wenn man sichdas am Boden (vorher !) einamal zusammengedacht hat, hat man auch das nötige Vertrauen, um es erst später wieder einamal sich selbst vor Augen zu führen... Ich bin halt der Meinung, dass wir halt immer noch recht kleine Rechner im Kopf verbaut haben, die vor allem ganz schlecht darin sind, mehrere Dinge gleichzeitig zu bearbeiten (Frauen - und nur die - mögen mir bei Bedarf widersprechen *duckundweg* ;-))).
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Was wäre denn eine amtliche Veröffentlichung, die dem genügen würde?
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Was wäre denn eine amtliche Veröffentlichung, die dem genügen würde? Eine in der LuftVO festgelegte und/oder in der AIP veröffentlichte Regelung, die eine größere Höhe als die 3000 ft definiert. LuftVO §35(4): Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kann Abweichungen von den in Anhang SERA.5005 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Höhen festlegen.
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Ok, dann guck dir mal in der AIP die ENR 1-15 an. Dort steht: "Bei VFR-Flügen nach Standard-Höhenmessereinstellung [Anmerkung von mir: 1013,25 hPa] sind folgende Halbkreisflughöhen einzuhalten: Mißweisender Kurs über Grund - 180°-359°: FL 85, FL 65, FL 45
- 000°-179°: FL 95, FL 75, FL 55"
Reicht das jetzt? Da steht nichts von 3500ft und 4500ft, damit gibt es da in D keine Halbkreisflughöhen so weit unten, auch wenn Euch das jetzt stören mag.
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dann guck dir mal in der AIP die ENR 1-15 an Könntest Du mal bitte einen Link posten? Meine AIP ENR hat keinen Teil 1.15.
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Ich habe die hier nur in Papierform vor mir. :-(
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... und Du bist sicher, dass die aktuell ist? Verzeichnis der gültigen Seiten aus AIP GEN 0.4 vom 28.03.2019:
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War auch nicht so gemeint Dann hatte ich es falsch verstanden - ansonsten volle Zustimmung!
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Sicher bin ich mir nicht, hatte nur gerade nichts Anderes greifbar. Aber nachdem Du mir die Übersicht geschickt hast, wühle ich gerade im Netz. Ergebnis bisher: AIP ENR 1.1 Abschnitt 9, §35, Absatz 4: "(4) Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kann Abweichungen von den in Anhang SERA.5005 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Höhen festlegen." Wühle ich jetzt beim Bundesaufsichtsamt, finde ich: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=a53f4f1cae3f734c69669e9e1627891e&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=d73ee1dceab8c94f&fts_search_list.destHistoryId=17537 Darin steht, daß die kleinste Reiseflughöhe für IFR-Verkehr bei FL60 liegt. Erläuterungen 1 besagt: "Die in Tabellenspalte 5 verwendeten Bezeichnungen und Pfeilsymbole werden wie folgt definiert: - Die Bezeichnung „ungerade“ umfasst folgende Flugflächen: FL 070, FL 090, FL 110, FL 130, FL 150, FL 170, FL 190, FL 210, FL 230, FL 250, FL 270, FL 290, FL 310, FL 330, FL 350, FL 370, FL 390, FL 410, FL 450, FL 490, FL 530, FL 570, FL 610 und FL 650.
- Die Bezeichnung „gerade“ umfasst die folgenden Flugflächen: FL 060, FL 080, FL 100, FL 120, FL 140, FL 160, FL 180, FL 200, FL 220, FL 240, FL 260, FL 280, FL 300, FL 320, FL 340, FL 360, FL 380, FL 400, FL 430, FL 470, FL 510, FL 550, FL 590 und FL 630."
Für VFR muß ich noch weiter suchen. Nur von der Logik her macht damit eine VFR-Halbkreisflughöhe von unter FL55 keinen Sinn, weil die VFR-Flughöhen ja immer im Abstand von 500ft zu den IFR-Flughöhen gestaffelt sind.
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Sicher bin ich mir nicht, hatte nur gerade nichts Anderes greifbar Schlechte Ausrede, zumal die AIP frei im Netz verfügbar ist. Bei Luftfahrt-Publikationen ist das (Aktualität) so ziemlich das wichtigste. Flugvorbereitung mit etwas, das "gerade greifbar" ist, geht früher oder später in die Hose. Für VFR muß ich noch weiter suchen Ich glaube, die Mühe kannst Du Dir sparen... :-)
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Da steht nichts von 3500ft weil da auch "bei Flügen nach Standardeinstellung" steht und nicht "nach QNH"..
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zumal die AIP frei im Netz verfügbar ist Wo? Ausländische AIPs bekomme ich frei, nicht aber die deutsche.
Du wirst wahrscheinlich fragen: "Warum macht der sich überhaupt die Mühe und akzeptiert es nicht einfach?" Nun, ich empfinde die Halbkreisflughöhen im VFR-Flug "querfeldein", also ohne sich an Luftstraßen zu halten, als extrem gefährlich. Klar vermeidet man damit, daß sich Flugzeuge frontal begegnen. Aber "fast frontal" begegnen können sie sich immer noch. Der ein fliegt Kurs 010° und der andere 170°. Der Unterschied zu frontal ist da vernachlässigbar klein, was die Reaktionszeit angeht. Aber dafür zwingt man beide auf eine Flughöhe, auf der es dann erst recht knallt. :-(
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gut, dass Du die Regeln besser beurteilen kannst, als diejenigen, die solche Regeln erstellt haben... Nach Deiner These sind ja dann Halbkreisflugflächen (also die mit Stanardhöhenmessereinstellung) genau so „gefährlich“...
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Ja, sind sie meiner Meinung nach auch, drum vermeide ich sie wo immer ich kann und fliege tiefer. Nur, wenn die Halbkreisflughöhen schon bei 3.000ft msl anfangen, wird es zwischen der Mindestflughöhe von 2.000ft agl über Ortschaften und der Untergrenze schon mehr als eng. Von so strategischen Steigflügen über Großstädten (mit anschließendem Sinkflug), um notfalls noch im Gleitflug nach Motorausfall über der Großstadt wegzukommen und auf einem Acker landen zu können, reden wir dann mal gleich gar nicht.
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Wo? Ausländische AIPs bekomme ich frei, nicht aber die deutsche. hier: https://www.autorouter.aero
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Aber selbst, wenn sie (die AIP) nicht frei verfügbar wäre, entbindet es Dich nicht von der Pflicht, sie (die AIP) zu kennen. VFR-Anflugkarten deutscher Flugplätze sind zB auch nicht frei verfügbar. Nimmst Du dann irgendeine Papierkopie mit, die gerade greifbar ist? Halbkreisflughöhen haben sich seit Jahrzehnten in der Welt bewährt. Gut, dass endlich jemand erkannt hat, dass das kompletter Mist ist. Natürlich könnte man sich theoretisch in irgendeinem Winkel treffen, kritischer sind da sogar eher die spitzen Winkel, da die Annäherung dann im Augenwinkel erfolgt, siehe zB ein Absturz nähe Reichelsheim, aber die Halbkreisflughöhen können auch nicht jegliche Luftraumbeobachtung obsolet machen, sondern verringern nur ein Risiko, gerade bei ungünstigen Sichtverhältnissen, wenn zB eine Maschine genau gegen die Sonne sehen muss. Man kann natürlich darüber streiten, ob die Halbkreisflughöhen schon in den Höhen Sinn machen, in denen noch relativ viel Airwork stattfindet oder in denen es flächig C-Luftraum gibt, der dann dafür sorgt, dass nur eine Richtung eine nutzbare Höhe hat.
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wird es zwischen der Mindestflughöhe von 2.000ft agl über Ortschaften und der Untergrenze schon mehr als eng Also ich glaube, Du solltest dringend mal Dein Wissen bezüglich Luftfahrt-Regularien auffrischen. Diese Mindestflughöhe gibt es schon seit 2014 nicht mehr... Die Zeit dafür wäre deutlich besser investiert als für die Suche nach einem Beleg für Deine 5000ft-Theorie bei den Halbkreisregeln. Was Du schreibst, ist zu 80% Wasser auf die Mühlen derjeniger, die ULs und deren Piloten als Luftraumnutzer 2. Klasse ansehen (eine Meinung, die ich nicht teile!). Du erweist Deiner Zunft hier einen ziemlichen Bärendienst...
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Nur, wenn die Halbkreisflughöhen schon bei 3.000ft msl anfangen, wird es zwischen der Mindestflughöhe von 2.000ft agl über Ortschaften und der Untergrenze schon mehr als eng. Von so strategischen Steigflügen über Großstädten (mit anschließendem Sinkflug), um notfalls noch im Gleitflug nach Motorausfall über der Großstadt wegzukommen und auf einem Acker landen zu können, reden wir dann mal gleich gar nicht. Ich glaube, Du hast nicht viel verstanden. Erstens sind es 3.000ft GND und nicht MSL als Untergrenze, zweitens kannst Du jederzeit einen Steigflug auf einen höheren Level und danach auch wieder einen Sinkflug auf einen niedrigeren machen.
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Tobias, das mit UL-Piloten und 2. Klasse kam mir (leider) auch in den Sinn.
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Ich glaube, Du hast nicht viel verstanden. Ich fände es sehr angenehm, wenn die Beurteilung des persönlichen Wissens und der persönlichen Fähigkeiten anderer Forumsteilnehmer einfach ausbleiben könnte.
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