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31. März 2019: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Sicher bin ich mir nicht, hatte nur gerade nichts Anderes greifbar.

Aber nachdem Du mir die Übersicht geschickt hast, wühle ich gerade im Netz.

Ergebnis bisher:

AIP ENR 1.1 Abschnitt 9, §35, Absatz 4:

"(4) Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung kann Abweichungen von den in Anhang SERA.5005 Buchstabe g der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vorgeschriebenen Höhen festlegen."

Wühle ich jetzt beim Bundesaufsichtsamt, finde ich: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=a53f4f1cae3f734c69669e9e1627891e&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=d73ee1dceab8c94f&fts_search_list.destHistoryId=17537

Darin steht, daß die kleinste Reiseflughöhe für IFR-Verkehr bei FL60 liegt.

Erläuterungen 1 besagt:

"Die in Tabellenspalte 5 verwendeten Bezeichnungen und Pfeilsymbole werden wie folgt definiert:

  1. Die Bezeichnung „ungerade“ umfasst folgende Flugflächen: FL 070, FL 090, FL 110, FL 130, FL 150, FL 170, FL 190, FL 210, FL 230, FL 250, FL 270, FL 290, FL 310, FL 330, FL 350, FL 370, FL 390, FL 410, FL 450, FL 490, FL 530, FL 570, FL 610 und FL 650.
  2. Die Bezeichnung „gerade“ umfasst die folgenden Flugflächen: FL 060, FL 080, FL 100, FL 120, FL 140, FL 160, FL 180, FL 200, FL 220, FL 240, FL 260, FL 280, FL 300, FL 320, FL 340, FL 360, FL 380, FL 400, FL 430, FL 470, FL 510, FL 550, FL 590 und FL 630."

Für VFR muß ich noch weiter suchen. Nur von der Logik her macht damit eine VFR-Halbkreisflughöhe von unter FL55 keinen Sinn, weil die VFR-Flughöhen ja immer im Abstand von 500ft zu den IFR-Flughöhen gestaffelt sind.

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +3.00 [3]

Sicher bin ich mir nicht, hatte nur gerade nichts Anderes greifbar

Schlechte Ausrede, zumal die AIP frei im Netz verfügbar ist.

Bei Luftfahrt-Publikationen ist das (Aktualität) so ziemlich das wichtigste. Flugvorbereitung mit etwas, das "gerade greifbar" ist, geht früher oder später in die Hose.

Für VFR muß ich noch weiter suchen

Ich glaube, die Mühe kannst Du Dir sparen... :-)

31. März 2019: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

zumal die AIP frei im Netz verfügbar ist

Wo? Ausländische AIPs bekomme ich frei, nicht aber die deutsche.

Du wirst wahrscheinlich fragen: "Warum macht der sich überhaupt die Mühe und akzeptiert es nicht einfach?"

Nun, ich empfinde die Halbkreisflughöhen im VFR-Flug "querfeldein", also ohne sich an Luftstraßen zu halten, als extrem gefährlich. Klar vermeidet man damit, daß sich Flugzeuge frontal begegnen. Aber "fast frontal" begegnen können sie sich immer noch. Der ein fliegt Kurs 010° und der andere 170°. Der Unterschied zu frontal ist da vernachlässigbar klein, was die Reaktionszeit angeht. Aber dafür zwingt man beide auf eine Flughöhe, auf der es dann erst recht knallt. :-(

31. März 2019: Von Wolfgang Lamminger an Chris B. K. Bewertung: +2.00 [2]

gut, dass Du die Regeln besser beurteilen kannst, als diejenigen, die solche Regeln erstellt haben...

Nach Deiner These sind ja dann Halbkreisflugflächen (also die mit Stanardhöhenmessereinstellung) genau so „gefährlich“...

31. März 2019: Von Chris B. K. an Wolfgang Lamminger

Ja, sind sie meiner Meinung nach auch, drum vermeide ich sie wo immer ich kann und fliege tiefer.

Nur, wenn die Halbkreisflughöhen schon bei 3.000ft msl anfangen, wird es zwischen der Mindestflughöhe von 2.000ft agl über Ortschaften und der Untergrenze schon mehr als eng. Von so strategischen Steigflügen über Großstädten (mit anschließendem Sinkflug), um notfalls noch im Gleitflug nach Motorausfall über der Großstadt wegzukommen und auf einem Acker landen zu können, reden wir dann mal gleich gar nicht.

31. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Chris B. K.

Wo? Ausländische AIPs bekomme ich frei, nicht aber die deutsche.

hier: https://www.autorouter.aero

31. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Chris B. K. Bewertung: +5.00 [5]

Aber selbst, wenn sie (die AIP) nicht frei verfügbar wäre, entbindet es Dich nicht von der Pflicht, sie (die AIP) zu kennen. VFR-Anflugkarten deutscher Flugplätze sind zB auch nicht frei verfügbar. Nimmst Du dann irgendeine Papierkopie mit, die gerade greifbar ist?

Halbkreisflughöhen haben sich seit Jahrzehnten in der Welt bewährt. Gut, dass endlich jemand erkannt hat, dass das kompletter Mist ist.

Natürlich könnte man sich theoretisch in irgendeinem Winkel treffen, kritischer sind da sogar eher die spitzen Winkel, da die Annäherung dann im Augenwinkel erfolgt, siehe zB ein Absturz nähe Reichelsheim, aber die Halbkreisflughöhen können auch nicht jegliche Luftraumbeobachtung obsolet machen, sondern verringern nur ein Risiko, gerade bei ungünstigen Sichtverhältnissen, wenn zB eine Maschine genau gegen die Sonne sehen muss.

Man kann natürlich darüber streiten, ob die Halbkreisflughöhen schon in den Höhen Sinn machen, in denen noch relativ viel Airwork stattfindet oder in denen es flächig C-Luftraum gibt, der dann dafür sorgt, dass nur eine Richtung eine nutzbare Höhe hat.

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +10.00 [10]

wird es zwischen der Mindestflughöhe von 2.000ft agl über Ortschaften und der Untergrenze schon mehr als eng

Also ich glaube, Du solltest dringend mal Dein Wissen bezüglich Luftfahrt-Regularien auffrischen. Diese Mindestflughöhe gibt es schon seit 2014 nicht mehr...

Die Zeit dafür wäre deutlich besser investiert als für die Suche nach einem Beleg für Deine 5000ft-Theorie bei den Halbkreisregeln.

Was Du schreibst, ist zu 80% Wasser auf die Mühlen derjeniger, die ULs und deren Piloten als Luftraumnutzer 2. Klasse ansehen (eine Meinung, die ich nicht teile!). Du erweist Deiner Zunft hier einen ziemlichen Bärendienst...

31. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Nur, wenn die Halbkreisflughöhen schon bei 3.000ft msl anfangen, wird es zwischen der Mindestflughöhe von 2.000ft agl über Ortschaften und der Untergrenze schon mehr als eng. Von so strategischen Steigflügen über Großstädten (mit anschließendem Sinkflug), um notfalls noch im Gleitflug nach Motorausfall über der Großstadt wegzukommen und auf einem Acker landen zu können, reden wir dann mal gleich gar nicht.

Ich glaube, Du hast nicht viel verstanden.

Erstens sind es 3.000ft GND und nicht MSL als Untergrenze, zweitens kannst Du jederzeit einen Steigflug auf einen höheren Level und danach auch wieder einen Sinkflug auf einen niedrigeren machen.

31. März 2019: Von Wolff E. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Tobias, das mit UL-Piloten und 2. Klasse kam mir (leider) auch in den Sinn.

31. März 2019: Von Thomas Nadenau an Wolff E. Bewertung: +0.67 [3]

Ich glaube, Du hast nicht viel verstanden.

Ich fände es sehr angenehm, wenn die Beurteilung des persönlichen Wissens und der persönlichen Fähigkeiten anderer Forumsteilnehmer einfach ausbleiben könnte.

31. März 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Thomas Nadenau Bewertung: +8.00 [8]

Seit wann sollte man fehlerhafte Angaben und als falsch dargestellte Verfahren nicht korrigieren? Und wenn die Dinge offensichtlich falsch sind, dann hat sie jemand auch falsch verstanden.

Wäre es eine Wertung der Person, zB Pilot 2. Klasse, dann könnte ich es vielleicht noch verstehen, aber auch eine Bewertung der guten oder schlechten Leistungen muss man über sich ergehen lassen. Wir haben hier freie Meinungsäußerung und nicht nur freie Sachverhaltsdarstellung. Gerne darf man sich auch dagegen wehren!

31. März 2019: Von Thomas Nadenau an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Seit wann sollte man fehlerhafte Angaben und als falsch dargestellte Verfahren nicht korrigieren?

... hat aber nichts mit der Beurteilung des Gegenübers zu tun

Und wenn die Dinge offensichtlich falsch sind, dann hat sie jemand auch falsch verstanden.

Sorry, aber so offensichtlich, wie das Thema VFR und Transitionlevel?

Wäre es eine Wertung der Person, zB Pilot 2. Klasse, dann könnte ich es vielleicht noch verstehen, aber auch eine Bewertung der guten oder schlechten Leistungen muss man über sich ergehen lassen.

Sehe ich anders. In einer Prüfungssituation ja, aber nicht in einem Forum ... meiner Meinung nach.

Wir haben hier freie Meinungsäußerung und nicht nur freie Sachverhaltsdarstellung. Gerne darf man sich auch dagegen wehren!

... dagegen wehren? Gibt es von diesen Diskussionen hier nicht schon genug?

31. März 2019: Von Tobias Schnell an Thomas Nadenau Bewertung: +6.00 [6]

Sorry, aber so offensichtlich, wie das Thema VFR und Transitionlevel?

Etwas nicht zu wissen, ist das eine. Das andere ist das Verteidigen des Unwissens mittels Verweis auf veraltete oder irrelevante Quellen in Verbindung mit abstruser Interpretation derselben, oder die Einstufung seit langem weltweit etablierter Verfahren als unsinnig und gefährlich.


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