Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Unter der alten Punkteregelung waren bis incl. 6 Punkte im Allgemeinen unbedenklich, 7-8 Punkte eine kann-Entscheidung und ab 9 Punkten in der Regel ein Hindernis für die Lizenzerteilung. Schlimmstenfalls musste man eben etwas warten.

Update: bei Fahrverbot für 1 und für 2 Monate gibt es je 2 Punkte. Die verjähren nach 5 Jahren. Jetzt eben die Frage an die zuständigen Stellen, welche aktuellen Kriterien sie bei der Lizenzausstellung anlegen.

8. Oktober 2018: Von reiner jäger an Alexander Callidus

Es waren aber Fahrverbote. Wenn Du soundsoviel Geschwindigkeit drüber bist, bekommst Du ein Fahrverbot unabhängig von den bisherigen Punkten und natürlich noch Punkte obendrein. Mit ein bischen Glück hat er also gar nicht so viele Punkte daß es relevant wäre. Fahrverbot ist nicht gleich entzug der Fahrerlaubnis.

Diese beiden Delikte dürften maximal 4 Punkte ausmachen. Ich würde mir mal die Auskunft holen was da an Punkten ist, vielleicht ist es gar nicht so schlimm und es sind nur 3. Dann am besten Hosen runter lassen, bei der Behörde vorsprechen und einen vernünftigen Eindruck hinterlassen. Vielleicht gibts ja einen Ermessensspielraum in den vielen "Kann" Vorschriften.

8. Oktober 2018: Von Tobias Schnell an Alexander Callidus

Nach der neuen Regelung verfallen Punkte, deretwegen der Führerschein entzogen wurde, erst nach 10 Jahren.

Leider (oder zum Glück?) kann ich nichts zum Thema beitragen, aber: Ein Fahrverbot ist kein Entzug der Fahrerlaubnis.

8. Oktober 2018: Von Florian S. an reiner jäger

Diese beiden Delikte dürften maximal 4 Punkte ausmachen.

Ich komme auf maximal 5 Punkte: Im ersten Jahr einmal 40 zu schnell macht 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Im zweiten Jahr einmal 30 zu schnell (1 Punkt) und innerhalb der 12 Monate noch mal 50 zu schnell (2 Punkte und einen Monat, der wegen der 12-Monats Regel auf 2 Monate erhöht wird

4 Punkte erscheinen mir als Minimum.

Ist auf jeden Fall eine Größenordnung, bei der eine Vorabklärung mit dem RP Sinn macht.

8. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

"Im ersten Jahr 40 zu schnell"

Das werden dann wohl die V2+40 von der Concorde sein :-)

8. Oktober 2018: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder

Als ich 1992/1993 den PPL machen wollte, hatte ich 7 punkte, alle wegen zu schnell, aber keine Fahrverbote. Die RP Mitarbeiterin sagte mir, eine rote Ampel wäre schlimmer als "nur" zu schnell gefahren. Aber Fahrverbote wiegen vermutlich inzwischen ähnlich schwer innerhalb so kurzer Zeit (kapiert er es nicht?) wie rote Ampel. Ich denke, dass Behörden da inzwischen recht unlocker sind. Auf jeden Fall VORHER mit dem RP sprechen und ALLE Karten offen legen (ungefragt!) .

8. Oktober 2018: Von Boris K. an Wolff E.

Hallo,

Also mein sehr guter Kupmel :)

hat mit seinen derzeit 7 Punkten (Stand August 2018) alle Geschwindigkeitsverstösse, für den Erwerb der IFR eine Anfrage bei der RP gemacht, in Form eines Schreiben, in welchem die Geschw.verst. erläutert werden.

Er hatte gute Gründe bei 100 tkm p.a. und sehr weiten Strecken, sodass es hier mit gewisser Toleranz akzeptiert worden ist und zu keinerlei Problemen geführt hat.

Es gibt keine feste Regel, den Personen auf der anderen Seite, musst du klar und verständlich deine Gründe erötern und begründen. Am besten vorher per Teleon und dann mit einem namentlichen Schreiben direkt bei der Antragstellung zum PPL.

Grüsse

8. Oktober 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Boris K.

Ich hatte schon vermutet, dass es zum österr. Gummiparagraphen "Verlässlichkeit" auch in anderen Ländern Pendants gibt.


8 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang