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31. August 2017: Von Olaf Musch an Jan Brill

Es sind aber eben nicht deutsche Gesetze, sondern europäische Verordnungen, die z.T. unmitellbar gelten (ja, einiges muss in nationales Recht umgesetzt werden, aber eben nicht alles). Oder irre ich da?

Und meines Wissens steht bei den deutschen Version der EU-VOs: Im Zweifel gilt die englische Fassung.

Und da wir ja alle ICAO LP >=4 in Englisch haben, tragen wir es dann auch mit eben dieser ;-)

Olaf

31. August 2017: Von Achim H. an Olaf Musch

Und meines Wissens steht bei den deutschen Version der EU-VOs: Im Zweifel gilt die englische Fassung.

Im Gegenteil, alle Sprachversionen von EU-Verordnungen sind gleichrangig und es gibt keine originale Sprachfassung. Das macht die (fachlich oft nicht bewanderten) EU-Verordnungsübersetzer zu sehr mächtigen Menschen! Wer erinnert sich bei LP-Sprachanforderungen an das "or" das in der deutschen Übersetzung zum "und" wurde?


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