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31. August 2017: Von Achim H. an Olaf Musch

Und meines Wissens steht bei den deutschen Version der EU-VOs: Im Zweifel gilt die englische Fassung.

Im Gegenteil, alle Sprachversionen von EU-Verordnungen sind gleichrangig und es gibt keine originale Sprachfassung. Das macht die (fachlich oft nicht bewanderten) EU-Verordnungsübersetzer zu sehr mächtigen Menschen! Wer erinnert sich bei LP-Sprachanforderungen an das "or" das in der deutschen Übersetzung zum "und" wurde?


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