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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. August 2017: Von Tee Jay an 

Heisses Eisen für den Buchhalter denn im Fall der Fälle werden die einzelnen Vertragsverhältnisse beleuchtet. Eine Gewerbsmässigkeit wird im Luftrecht nicht gleich definiert wie im Haftpflicht- oder im Abgaberecht. Und selbst innerhalb des Luftrechts gibt es unterschiedliche Definitionen zwischen ICAO, EASA oder den nationalen Luftfahrtbehörden.

Meine ganz persönliche Meinung: Im Fall der Fälle dürfte da eher von einem gewerblich betriebenen Werksverkehr ausgegangen werden. Und was passiert wenn Buchhalter und GF mal nicht mehr so gut miteinander können? Wenn schon das Kleingeld für eine Maschine übrig ist, dann sollte man gleich auch einen entsprechend lizenzierten Piloten dazu buchen.


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