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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. März 2017: Von Florian R. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Deutschland hat, genauso wie alle anderen EASA Mitgliedsstaaten, keine Derogation diesbezüglich eingereicht. Daraus ist zwingend zu schliessen, dass IFR in G in allen Mitgliedsstaaten erlaubt ist.

Das einzige Problem ist der praktische Nutzen davon. Denn in Ländern mit tiefem Class G ceiling, wegen kontrollierten Lufträumen (bspw. Echo), wird es praktisch unmöglich im unkontrollierten Luftraum zu bleiben. Zudem haben viele Länder ihr AIP noch nicht der neuen gesetzlichen Grundlage angepasst. In der Schweiz steht im AIP noch immer, dass IFR in G verboten sei, obwohl es jetzt ganz klar legal ist.

Zum Thema Übungsflüge: IFR darf man nicht fliegen, ohne dass man das Rating dazu hat. VFR kann man aber trotzdem Procedures abfliegen, in Absprache mit ATC und in VMC. Lufträume darf man dann auch nicht verletzen ohne entsprechende Clearance.


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