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27. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Olaf Musch

Niemand hat mir dies gesagt.

Aber ich möchte keine Steuern mehr in diesem Land bezahlen, da ich sowieso keinen hauptsächlichen Aufenthalt oder Wohnsitz mehr hier habe.

Mit einem angemeldeten Hauptwohnsitz gebe ich an, dass ich einen hauptsächlichen Wohnsitz hier habe.

Damit bin ich auch unbeschränkt steuerpflichtig.

27. Februar 2017: Von Achim H. an Matthias Kollmar

Wer in gar keinem Land einen Hauptwohnsitz deklariert und somit nirgends unbeschränkt steuerpflichtig ist, der bekommt zu Recht früher oder später Scherereien. Deutschland hat mit fast jedem Land der Erde ein DBA.

27. Februar 2017: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn jemand in Deutschland weder Hauptwohnsitz, noch Wohnsitz, noch Lebensmittelpunkt (z.B. Aufenthalt der Familie) hat, ist er nicht in Deutschland steuerpflichtig und damit sind alle deutschen DBA irrelevant.

Man kann sich temporär, u.a. wegen fehlenden Datenaustausches der Behörden, der Steuerpflicht entziehen, in dem man durch mehrfache, unterhalbjährige Aufenthalte die 180 Tage bzw. Lebensmittelpunktregeln unterläuft, auf Dauer wird es aber schwierig, weil die Behörden das dann früher oder später gerichtlich prüfen lassen... Zudem ist es unredlich, weil man die Infrastruktur all der Länder, in denen man sich dann ein paar Monate aufhält, ja dennoch nutzt. Und wenn man krank ist, sich dann auch gerne in ein Krankenhaus mit bester Ausstattung begibt. Ist so eine Art Trittbrettfahrerei.

27. Februar 2017: Von Olaf Musch an Matthias Kollmar Bewertung: +4.00 [4]

Niemand hat mir dies gesagt.

Ok. Manchmal gibt es ja Arbeitgeber oder "Berater", die so etwas empfehlen mögen. Aber gut. Du hast die Idee also selbst gehabt.

Aber ich möchte keine Steuern mehr in diesem Land bezahlen, da ich sowieso keinen hauptsächlichen Aufenthalt oder Wohnsitz mehr hier habe.

Aber wenn Du, wie Du weiter oben schreibst, in KEINEM Land Hauptwohnsitz hast, wirst Du dennoch nicht um das Zahlen von Steuern in mindestens einem Land drum herum kommen. In welchem Land wolltest Du das denn tun?

Mit einem angemeldeten Hauptwohnsitz gebe ich an, dass ich einen hauptsächlichen Wohnsitz hier habe.

Und wenn Du 5,5 Monate eines Jahres in D verbringst (ob Du dabei Geld einnimmst oder nicht), ist das doch auch nicht gelogen, oder? Insbesondere, wenn Du die restlichen 6,5 Monate nicht in einem, sondern in mehreren anderen Ländern verbringst. Daraus folgert der deutsche Fiskus gerne, dass Dein Hauptwohnsitz (und Deine Steuerpflicht) weiterhin in D bestehen. Denn mehr Zeit als die 5,5 Monate verbringst Du dann ja in keinem anderen Land.

Damit bin ich auch unbeschränkt steuerpflichtig.

Und bitte: Was ist daran so schlimm, (in einem Land) Steuern zu zahlen? Wer vom Staat Leistungen (ob aktuell oder künftig) erwartet, muss auch bereit sein, in diesen Topf gemäß seiner Möglichkeiten einzuzahlen. Das sind eben genau Steuern.
Man kann gerne darüber streiten (bzw. bei Wahlen abstimmen), ob einige Steuern zu hoch, zu niedrig, auf falscher Bezugsbasis, auf den falschen Personenkreis bezogen oder sonstwas sind.
Aber Deine Beschreibung lässt für mich im Moment den Schluss zu, dass Du nirgendwo Steuern zahlen möchtest, Dich also dem Staatswesen vollständig entziehen möchtest. Oder habe ich da etwas missverstanden bzw. Du etwas nicht erläutert?

Irritierte Grüße

Olaf

27. Februar 2017: Von Markus Doerr an Erik N.

Ein Deutscher kann in Deutschland keinen Nebenwohnsitz ohne Hauptwohnsitz haben.

Der Wohnsitz in D ist der Hauptwohnsitz. Aber die ganze Wohnsitzdebatte geht eh am Kern vorbei. In vielen Ländern gibt nicht mal ein Meldegesetz, das relativiert die Frage.

Wenn man keinen Wohnsitz hat, weil Mietwohnung gekündigt, oder wie ich Haus in D verkauft, dann muss man sich abmelden.

Um die Steuer kommst du nicht rum, egal wo und eine Steuernummer oder Sozialversicherungsnummer gibt es auch. Die brauchst du wenn du abhängig beschäftigt bist.

Halt es gibt eine Möglichkeit um die Steuer rumzukommen. Wenig verdienen. Unter dem Gundfreibetrag zahlst du auch mit dt. Wohnsitz keine Steuer.

27. Februar 2017: Von Erik N. an Markus Doerr

Wenn du ausreichend Kapital hast, kannst du natürlich zB zwischen London, Frankfurt, Rom und Zürich hin und herpendeln, in keinem Land gemeldet sein, dir die Post an verschiedene Auslandsadressen schicken lassen und auf diese Weise recht lange unter dem Radar leben. Früher oder später wird das aber sehr schwer. Es lohnt sich auch nicht, zumal es ja in Europa durchaus Länder gibt, in denen die Steuerlast recht erträglich ist. Und in der Schweiz hängt es vom Kanton ab und man handelt es aus.

27. Februar 2017: Von Markus Doerr an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Steuer ist eins. Sozialversicherung ein anderes. Der Ständigwechsler müßte sich z.B. privat krankenversichern. Solche Policen gibt es die europaweit oder weltweit gültig sind, aber zu welchen Preisen.

Nie krankwerden funktioniert nicht. Eine europäische Versichtertenkarte, dazu braucht man eine Krankenkasse oder wie bei mir in England eine Sozialversicherungsnummer und eine NHS number.

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Olaf Musch

Hallo Olaf,

dies ist nicht korrekt.

der Mensch muss nicht in mindestens einem land steuerpflichtig sein!

Ich kann mit meiner Konstellation absolut legal der persönlichen Steuerpflicht entgehen:

ich lebe 5 Monate im Jahr in Deutschland.

habe dort keine Wohnung oder Wohnsitz mehr.

3-4 Monate im Jahr bin ich in Mallorca.

und die restliche Zeit bin ich in Asien.

damit bin ich absolut legal (und zwar ohne irgendwas zu fälschen oder unwahres zu behaupten) persönlich nirgends steuerpflichtig.

siehe: https://www.google.de/amp/s/staatenlos.ch/mit-der-183-tage-regelung-legal-nie-mehr-steuern-zahlen/amp/

ich persönlich werde dies aber nicht so tun.

ich werde freiwillig unbeschränkt steuerpflichtig in Panama werden und meine weltweiten einnahmen hier versteuern (weil die steuern nämlich 0% drauf sind).

siehe dazu: https://www.google.de/amp/s/staatenlos.ch/panama-wohnsitz/amp/

Um in Panama unbeschränkt steuerpflichtig zu sein muss man alle 2 Jahre nur einen Tag dort gewesen sein.

braucht legal keine Wohnung.

Mein Unternehmen habe ich ganz legal in Malta.

Meine private Krankenkasse bleibt ganz normal in Deutschland. Ich zahle dort jeden Monat ein und darf weltweit leben und Leistungen in Anspruch nehmen.

aber ich will eben keine ppl Lizenz in Panama beantragen / verlängern.

28. Februar 2017: Von Achim H. an Matthias Kollmar

Irgendwann kriegen sie Dich dran, dann bereust Du die Scharade.

Ein Freund von mir ist seit Jahren ein Getriebener, wegen so einer Geschichte.

28. Februar 2017: Von Lutz D. an Achim H.

...zumal ja nicht nur der Wohnort über eine Steuerpflicht entscheidet, sondern ggf. auch der Ort einer Leistungserbringung. Wenn ich eine Company in Malta habe, aber de facto wesentliche Bestandteile einer Dienstleistung in Deutschland erbringt, sind die Einnahmen ggf. auch dort zu versteuern.

Witzigerweise ist diese Scharade nicht nur eine vielfach angestrebte Lösung von High-Flyern und Jet-Set, sondern auch des Fallschirmsprung-Packer-Tandem-Master-Prekariats, die immer dem Wetter nachreisen, an Flugplätzen in Trailern hausen und tatsächlich hoffen, nicht krank zu werden...was ganz gut funktioniert, wenn man 20-40 Jahre alt ist...

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Achim H.

Kannst du mir das erklären?

ich meine das ganz im Ernst:

ich hinterziehe keine Steuern durch vorgeben falscher Tatsachen.

ich melde mich aus Deutschland ab weil ich dort wirklich nur 1-4 Monate im Jahr bin, aber selbst bis 5,5 Monate kein Problem wären.

ich bin in keinem Jahr in keinem land über 6 Monate.

ich habe in Panama eine permanente Aufenthalts Genehmigung und bin dort unbeschränkt Steuer Pflichtig.

moralisch kann man hier über viel diskutieren.

aber rechtlich ist meiner Lage nichts, aber gar nichts auszusetzen.

und zwar nicht weil man mir etwas nicht nachweisen kann.

sondern wenn ich alle Dinge legal und ehrlich offen lege!?

da ich ausschließlich per Flugzeug aus dem land aus und Einreise kann ich außerdem meine Aufenthalte nachweisen.

ich arbeite nicht und nichts in Deutschland.

wo siehst du ein Problem?

28. Februar 2017: Von Lutz D. an Matthias Kollmar

Was machst Du denn beruflich? F/X Trader?

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Lutz D.

Mein Unternehmen ist online und wird von Menschen Remote betrieben, die überall auf der Welt dafür arbeiten aber keiner aus Deutschland.

ich habe meine private r+v kranken Versicherung im Tarif agil Premium die mir schriftlich zugesichert hat, dass der Vertrag unverändert weiter läuft, auch bei meiner Abmeldung.

ich zahle meine Krankenkasse (mit 500 EUR / Monat) also selbst und beziehe auch die Leistungen daraus.

28. Februar 2017: Von Lutz D. an Matthias Kollmar

Und Du hast mit dem Unternehmen nichts zu tun?

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Lutz D.

Klar.

es ist meins.

auch wenn ich die aller wenigste Arbeitszeit reinstecke.

aber selbst wenn ich Vollzeit dafür arbeite:

10 Monate im Jahr arbeite ich für das Unternehmen während ich in Asien oder Mallorca bin.

1-2 Monate, von mir aus auch 4 oder 5 Monate im Jahr, betreibe ich das Unternehmen, während ich in Deutschland im Urlaub bin.

auch das kann Deutschland legal wissen.

28. Februar 2017: Von Olaf Musch an Matthias Kollmar

Ob Deine Konstellation steuerlich legal ist oder nicht, mag ich nicht entscheiden. Bin ja auch kein Steuerrechtler (Du hast hoffentlich einen solchen zu Hand, der Dich in dieser Sache berät oder bist selbst entsprechend ausgebildet). Das werden andere zur gegebenen Zeit vielleicht noch tun.

Der Satz "betreibe ich das Unternehmen während ich in Deutschland in Urlaub bin" klingt übrigens widersprüchlich. Wenn Du in Urlaub bist, betreibst Du kein Unternehmen (Du darfst es natürlich in dieser Zeit besitzen, keine Frage).

Aber wenn Du in Panama eine Aufenthaltserlaubnis hast, könntest Du Dir dort eine Postadresse zulegen und über diese dann den offiziellen Schriftverkehr mit Behörden abwickeln. Auch mit der Landesluftfahrtbehörde, bei der Dein PPL registriert ist.
Es sei denn, der Wohnsitz, den Du in Deutschland nutzen möchtest, bleibt konstant der selbe. Dann könntest Du diese Adresse durchaus auch als Postadresse angeben.

Du musst nur dafür sorgen, dass Du keine Fristen versäumst (ZÜP, Medical, Classrating, ggf. language proficiency). Der Briefkasten muss also regelmäßig geleert werden.

Viel Erfolg, was immer Du auch vor hast

Olaf

28. Februar 2017: Von Alfred Obermaier an Lutz D.

Hallo Lutz, an sich finde ich an dem Geschäftsmodell von Matthias nichts besonderes, es ist halt in diesem unserem Lande (noch) unüblich.

Übrigens mE kein Unterschied zur sog "Special Purpose Company", die alleinig zum Zwecke der Steuerersparnis staatenlos ist oder Waren auf hoher See in internationalen Gewässern nur sehr beschränkt steuerpflichtig sind

Globalisierung in Reinkultur (und das meine ich nicht mal zynisch). Das ist eben so.

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Olaf Musch

Vielen Dank für die Hilfe.

Ich bin steuerlich in beiden Ländern beraten. Und hier fahre ich das Prinzip "pro-aktiv". Das heißt, dass mein Steuerberater die Deutschen Steuerbehörden über meine Änderung und die steuerliche Situation informieren wird.

Zu dem Urlaub:

Ich weiß, dass das die gängige Denke ist.

Ich kann dir mitteilen, dass ich zu 90% gar nichts mehr selbst für das Unternehmen arbeite. Aber zu 10% arbeite ich halt von überall und jederzeit für das Unternehmen.

Und natürlich auch, wenn ich als in Panama wohnender ein paar Monate in Deutschland zu Besuch bin.

Und auch das PPL Thema werde ich aktiv angehen, sonst hätte ich mir hier auch nicht erste Informationen geholt.

Ich werde mit der Deutschen Behörde keinen Briefverkehr mit Panama abwickeln, sondern denen eine Deutsche Adresse eines Freundes nennen, wo sie alle Post hinsenden können.

Ich habe nämlich keine Lust,dass die Deutsche Behörde sich um eine Zustellung in Panama kümmern muss, damit es dann dort eingescannt und mir per E-Mail zugesendet wird.

28. Februar 2017: Von Alfred Obermaier an Matthias Kollmar

Matthias, man braucht für EASA PPL A keine Adresse in einem ESSA Land und das war eigentlich das Thema. Eine zustellfähige Adresse genügt, damit ggfs keine Fristen ablaufen.

Viel Erfolg.

28. Februar 2017: Von Achim H. an Matthias Kollmar Bewertung: +5.00 [5]

Sein Leben nach den Maßgaben der deutschen Abgabenordnung zu organisieren, halte ich für ziemlich erbärmlich.

Der Staat verzichtet freiwillig auf Besteuerung, wenn er weiß, dass es ein anderer Staat in vergleichbarem Umfang tut, der ein gleich großes oder größeres Interesse an der Besteuerung nachweisen kann. Spielt jemand das "nirgends zu Hause" Spiel -- und brüstet sich auch noch öffentlich damit --, dann werden Mittel und Wege gefunden. Irgendwann kommt der Tag der Reue.

Ein Schulfreund von mir brachte es mit der Firma-auf-Malta-Methode bis in deutsche U-Haft, obwohl er als Erwachsener niemals einen deutschen Wohnsitz hatte. Im Steuerrecht stecken viele Tücken, die 183-Tage-Regel sagt nur, dass dann unbeschränkte Steuerpflicht eintritt, sie sagt nicht, dass bei weniger als 183 Tagen die Steuerpflicht nicht eintritt.

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Es spielt hier wirklich keine Rolle, weil mir zum Thema weitergeholfen wurde.

Trotzdem möchet ich das so nicht stehen lassen:

Ich organisiere mein Leben nicht nacht der Abgabenordnung!

Mein Leben ist, dass ich den Winter im warmen Asien verbringe, den Herbst in Mallorca und lediglich im Sommer ein paar Monate in Deutschland vorbei schaue. Dies fing damit an, das sich meine Firma ausschließlich mit Hilfe meines Computers weltweit betreiben kann, und es für mich kein Grund gab im kalten Winter in Deutschland zu versauern.

Seit 4 Jahren lebe ich dieses Leben und war in den den Jahren 2013 4 Monate, 2014 3 Monate und sowohl 2015 als auch 2016 2 Monate in Deutschland.

Trotz allem war ich in diesen 4 Jahren unbeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland und habe angegeben meinen Hauptwohnsitz dort zu haben, obwohl dies eine Lüge war und ein Verstoß gegen das Meldegesetz.

Denn: Ich habe weder meinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland noch bin ich länger als 183 im Jahr dort, noch arbetie ich dort, noch habe ich dort meinen Lebensmittelpunkt.

Trotz allem habe ich freiwillig mein weltweites Einkommen in Deutschland versteuert.

Das einzige, was ich ab 1.1.2018 tue: Ich passe meine rechtlichen Gegebenheiten der wirklichen Situation an.

Und wirklich ist, dass ich nicht nur kein Hauptwohnsitz in Deutschland haben sollte, sondern dass ich es nicht darf!

Sodann habe ich Länder gesucht, welche mich mit meinem Lebensstil aber nun aufnehmen möchten.

Ich bin meistens 2-3 Monate in Cambodia, 2-3 Monate in Indonesien, und die restlichen Monate teilen sich auf.

Kein Land will mich und mein Geld haben! In jedem Land brauche ich eine Wohnung um dort einen Hauptwohnsitz haben zu dürfen. Ich will aber keine feste Wohnung haben. Ich miete mir Ferienhäuser dort, wo ich mich aktuell befinde.

In Deutschland genau wie in Cambodia oder Indonesien.

Der Kniff mit Panama war daher ein Rettungsanker: Ein Land, welches legal eine unbeschränkte Steuerpflicht erlaubt, ohne dass man dort über eine Wohnung verfügt.

Als Pilot werde ich mir nicht die geringsten Illegalitäten erlauben! Und dazu gehört auch, dass ich nicht mehr in Deutschland gemeldet bleibe, weil es nicht mehr so ist.

Und was du die ganze Zeit mit U-Haft und ähnlichem willst, verstehe ich nicht im geringsten.

Ich werde nicht müde zu sagen, dass es nicht illegal ist sein Land zu verlassen und seine Steuern in einem anderen Land zu bezahlen. Ebenso ist es nicht im geringsten illegal ein Unternehmen in einem anderen Land zu haben.

Ich betone noch einmal, dass ich steuerlich beratend bin und dass meine Konstellation nicht auf "das kriegen die nie raus" sondern auf "ich lege alle Wahrheiten offen, da es legal ist basiert.

Nachtrag:

Wie bin ich überhaupt zu meinen Gedanken gekommen?

Die Meldebehörde verlangt von mir einen schriftlichen Nachweis für meine Anmeldung meiner Hauptwohnung.

Eine "Vermieterbestätigung". Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich keine Wohnung angemiete oder besitze und nur einen Briefkasten dort habe. Das Einwohnermeldeamt teilte mir darauf hin mit, dass ich keinen Hauptwohnsitz in Deutschland anmelden kann, wenn ich nicht mal über eine Wohnung in Deutschland verfüge.

28. Februar 2017: Von Tee Jay an Matthias Kollmar

Naja ein Modell nach seiner Tragfähigkeit zu beurteilen das fällt auch Stb und Beratern schwer. Und ob Du da was für Dich gefunden hast kann und will ich nicht beurteilen. Aber ohne Dir zu Nahe treten zu wollen offenbart mir Deine Fragestellung hinsichtlich Lizenz, daß es da wohl in Deinem Modell noch Lücken bzw. Unsicherheiten gibt.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur weitergeben, daß kein Modell von Dauer ist. Oder habe ich damals vor 13 Jahren bei Gründung meiner Ltds an einen Brexit denken können? Es war eine schöne Zeit, die mich in eine wunderbare Stadt und ein sehr gastfreundliches Land geführt hat. Aber ich bin auch wieder froh in Deutschland zu sein.

28. Februar 2017: Von Alexander Callidus an Matthias Kollmar
Beitrag vom Autor gelöscht
28. Februar 2017: Von M a r c e l M i l l e r an Matthias Kollmar

Hallo Matthias

Ich lese hier im Forum bereits viele Jahre still mit, doch zu diesem Thema kann ich Empfehlungen aus eigener Erfahrungen beisteuern, die Dir hoffentlich mein Lehrgeld ersparen. Ich bin kein Jurist oder Steuerberater, habe jedoch Dein beschriebenes Szenario ähnlich durchlaufen, als ich vor etlichen Jahren als Inhaber einer deutschen Firma zunächst von Deutschland in die Schweiz und später von dort nach Asien ausgewandert bin.

Vor Abmeldung des deutschen Hauptwohnsitzes solltest Du unbedingt alle steuerlichen Folgen rechtssicher abgeklärt haben, denn die Abmeldung entfaltet volle Rechtswirkung.

Zunächst solltest Du Dich mit der sogenannten „Wegzugsbesteuerung“ befassen. Weitere wichtige Themen sind „Erweiterte beschränkte Steuerpflicht“, „beschränkte Steuerpflicht“ und „Progressionsvorbehalt“.

Die Einhaltung der 183 Tage Regel schützt nicht vor der Besteuerung deutscher Einkünfte. Deutsche Einkünfte sind grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig unabhängig vom Hauptwohnsitz. Bei einem Wohnsitz im Ausland müssen deutsche Einkünfte im ungünstigsten Fall sowohl in Deutschland, als auch im Wohnsitzland versteuert werden (Doppelbesteuerung). Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Wohnsitzland kann die Doppelbesteuerung der deutschen Einkünfte verhindern und regelt das Besteuerungsverfahren.

Es kann sogar so weit gehen, dass das deutsche Finanzamt aufgrund der Inhaberschaft oder Geschäftsführung einer deutschen Firma oder familiärer Bindungen davon ausgeht, dass Deutschland weiterhin Dein Lebensmittelpunkt und Dein weltweites Einkommen deshalb dort steuerpflichtig ist.

Ich empfehle Dir dringend die rechtssichere Abklärung vor der Wohnsitzabmeldung mit einem im internationalen Steuerrecht erfahrenen Berater.

Viel Erfolg und fliegerische Grüsse
Marcel

28. Februar 2017: Von Matthias Kollmar an M a r c e l M i l l e r Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Marcel,

ein sehr fundierter Beitrag zu dem Thema. Dank dir.

Exakt mit diesen Themen beschäftige ich mich seit Monaten und aktuell.

Das Klären, wie meine PPL-A Lizenz weiter funktioniert, woher ich meinen Führerschein bekomme, ob ich meinen Waffenschein, Jagdschein behalten kann, ob meine Krankenkasse mich weiter versichert, ob ich weiter ein Flugzeug besitzen darf, ob ein in Panama zugelassenes Flugzeug in Deutschland stehen darf, sind wirklich nur die Randthemen, die ich jetzt auch mal abklappere.

Die von dir genannten Themen sind u. a. die Hauptthemen.

Aber ich habe hier mehrere steuerliche und anwaltliche Berater, die mein Konstrukt von beiden Seiten prüfen.

Und das Finanzamt wird pro-aktiv mit ins Boot geholt.

In meinem Reisepass sind seit 4 Jahren Reisestempel wie ich Deutschland mehr als 9 Monate pro Jahr verlassen habe. Damit wird pro-aktiv aufs Finanzamt zugegangen und denen die wirkliche Sachlage erötert. Sobald dem Finanzamt klar ist, dass hier keiner Schmu machen will, sondern sich nun mal wirklich 10/12 / Jahr nicht in Deutschland aufhält, sollte hier einiges leichter gehen.

Dank dir noch mal!


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