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13. Dezember 2016: Von Wolfgang Kaiser an Achim H.

Darum geht es mir ja.

Wir haben doch alle nichts gegen Sicherheitskontrollen.

Wie kann es aber sein, das wir uns der ZÜP unterziehen müssen.

Gefahrguttransporter, Bus- , Strassenbahnfahrher oder Lokführer, bei denen definitv und mitlerweile bewiesenermassen, ein größeres Gefahrenpotential vorhanden ist, müssen es aber nicht.

Und darum geht es ja auch m.W. in dem EU-Verfahren, schlicht und ergreifend um eine einheitliche und nachvollziehbare Betrachtung von Gefährdungspotentialen.

Die größten Gefährder sitzen ja ohnehin im Bundestag.

13. Dezember 2016: Von Achim H. an Wolfgang Kaiser Bewertung: +1.00 [1]

Wolfgang, der Trend geht aber zu mehr Kontrollen, Zertifikaten und Überprüfungen. Das Klima erlaubt sicherlich keine Streichung von (unnützen) Formalitäten. Es geht also nicht darum, unsere Kontrollen mit Verweis auf fehlende Kontrollen anderer zu streichen, sondern anderen Betroffenen in Zukunft weitere Kontrollen aufs Auge zu drücken.

Wenn die ZÜP europarechtswidrig ist und die EU sich durchsetzt, sehr schön. Allerdings wird sich die ZÜP in der nächsten Fassung der Basic Regulation dann für alle finden.

13. Dezember 2016: Von  an Achim H.

Solange dort dann die Möglichkeit einer Sicherheitsüberprüfung auf Gefährder hin hineingeschrieben wird, ist das ja auch unproblematisch. Dann muss schon der Verfassungsschutz oder MAD bei dir was in den Akten haben. Solange das aber der RP Unteramtsrat von Posemuckeldorf anhand deiner Verurteilung als Teenager wg. Schwarzfahren entschieden wird mit weiter Einschätzungsprärogative, einem unbestimmten Rechtsbegriff mit nur durch evidente Willkür beschränktem Ermessensrahmen, haben wir den derzeit bekannten Salat.


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