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13. Dezember 2016: Von  an Achim H.

Solange dort dann die Möglichkeit einer Sicherheitsüberprüfung auf Gefährder hin hineingeschrieben wird, ist das ja auch unproblematisch. Dann muss schon der Verfassungsschutz oder MAD bei dir was in den Akten haben. Solange das aber der RP Unteramtsrat von Posemuckeldorf anhand deiner Verurteilung als Teenager wg. Schwarzfahren entschieden wird mit weiter Einschätzungsprärogative, einem unbestimmten Rechtsbegriff mit nur durch evidente Willkür beschränktem Ermessensrahmen, haben wir den derzeit bekannten Salat.


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