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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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29. November 2016: Von B. Quax F. an Christoph Winter

Der Plastik scheint kommt mit der Post, den Papierschein vom Exemainer! Die im FSDO siehst Du nie, bearbeiten nur deinen Antrag!

29. November 2016: Von Christoph Winter an B. Quax F.

Für eine Validation gibts m.W. keinen Examiner.

29. November 2016: Von Mark Juhrig an Christoph Winter Bewertung: +1.00 [1]

auch bei einer Validierung muss man zu einem Examiner. Dieser prüft, ob man brauchbar Englisch sprechen kann und stellt direkt einen 3 Monate gültigen Schein (ein Blatt Papier) aus. Der Ablauf ist weiter oben im thread beschrieben (Post vom 14. April).

VG Mark

29. November 2016: Von Christoph Winter an Mark Juhrig

ok, stimmt ;)

Aber das findet im FSDO statt, richtig? Dieser Ablauf ist auch unstrittig.

Meine Frage war nur, ob ich die FSDO ändern kann, wenn ich den Antrag gestellt habe.

29. November 2016: Von Mark Juhrig an Christoph Winter

Aber das findet im FSDO statt, richtig?

das hatte Johannes schon beantwortet: du kannst entweder direkt zum Examiner im FSDO, oder zu einem "freien" Examiner. Vorteil der Examiner im FSDO ist, dass Sie kostenlos sind. Nachteil ist, dass nicht jedes FSDO einen hat. Details erhälst du von dem Sachbearbeiter vor Ort (am besten mal anrufen).

In meinem Fall war ich NIE im FSDO, da die keinen Prüfer haben und ich mir einen freien Prüfer suchen musste.

Viel Erfolg und Spass beim Fliegen in USA

Mark

29. November 2016: Von Christoph Winter an Mark Juhrig

Vielen Dank an alle! Die vorherigen Posts haben sich zeitlich etwas überschnitten, daher die unlogische Nachfrage.

Das Thema ist jetzt klar, danke!

29. November 2016: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Christoph Winter

Noch einmal von mir, da ich das aktuell hinter mir habe.

Ich habe die Validation im Oktober gemacht. Da sich meine Reisepläne mehrfach geändert haben, habe ich zweimal die FSDO wechseln müssen. Das ging sehr einfach über die FAA Airmen Certification Branch, die den Antrag bearbeiten.

In beiden Fällen wurde die FSDO innerhalb weniger Stunden geändert, nachdem ich per Email angefragt hatte.

30. November 2016: Von Nicolas Nickisch an Patrick Whiskey Echo Yankee

Darf ich fragen ob die Änderung der FSDO per Mail bestätigt wurde?

Ich hatte ursprünglich New York angegeben, jetzt soll es aber über diesen Adam House gehen. ich bekam dann aber keine Antwort nachdem ich die Mail geschickt habe.

30. November 2016: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Nicolas Nickisch

Ja, beide Male wurde die Änderungen innerhalb weniger Stunden per Mail bestätigt!

2. Dezember 2016: Von B. Quax F. an Christoph Winter

Für eine Validation gibts m.W. keinen Examiner.

Doch gibt es beim PPL/IR.

  • Anmeldung der Validierung bei der FAA /FSDO
  • LBA bestätigt der FAA, die FAA schickt einem ein Fax oder Mail
  • ggf. US Medical inklusive Registrieren
  • Suchen eines CATS Test Centers (inklusive Registrieren und Terminvereinbarung am Telefon)
  • Test machen
  • Mit bestanden Test Examiner suchen (wenn nicht zufällig einer in der Flugschule ist, so viele hängen da aber nicht ab)
  • Auf der FAA Webseite Registrieren
  • Login/Logout mit dem Examiner spielen (ca. 1 Stunde, deshalb haben die auch keine große Lust drauf)
  • 100$ + X zahlen und den vorläufigen Schein bekommen, kein BFR, kein Flug

Der Bürokratische Aufwand läßt sich nur noch mit einem Flug auf die Bahamas mit Sechs Personen toppen :-(

3. Dezember 2016: Von Wolff E. an B. Quax F.

Björn. Ich habe auch PPL/IR validiert. Dank der AOPA in Egelsbach völlig einfach und schnell. Es kam/kommt Adam Hose, der will dafür meines Wissens 400 Pfund und sorgt für alles und du musst nicht in die Staaten. Natürlich vorher beim LBA die Papierlage an die FAA weit erleiten lassen und die 50 Fragen IR theorie beantworten. Geht meines Wissens in England und ggf Paris. Das mit dem Medical dürfte auch vorbei sein, da das LBA ja diese Daten wieder hat.

3. Dezember 2016: Von Peter Luthaus an B. Quax F. Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe auch bei IR keinen Examiner gebraucht, es gab nur die theoretische Prüfung. Ist etwa 5 Jahre her.

5. Dezember 2016: Von Nicolas Nickisch an Mark Juhrig

Ich antworte Dir einfach mal, da ich nicht herausgefunden habe wie man hier im Forum allgemein in ein Therad postet ohne jemand bestimmtes anzusprechen.

Ich erlaube mir einfach mal meine taufrischen Erfahrungen (3.12.) mit der Validierung zu posten. Vielleicht hilft es zukünftigen Validierern Zeit und Frust zu sparen.

"We have a problem. You have a middle name" :-(

Gegen den Inhalt des Reisepasses kann man wenig tun, wohl aber darauf achten, daß alle sontigen Unterlagen einheitlich sind. hier ein paar Tips, die man beim bearbeiten der zahlreichen Formulare in den Stunden vor dem PC problemlos umsetzen kann.

  • Achtet darauf, daß im Verification letter (oder vielmehr im zugehörigen Antrag), im US Medical und in diesem IACRA-Antrag exakt dieselbe Schreibweise des Namens gewählt wird. Der Middle-Name wird wohl zum echten Problem sobald in den Anträgen differente Angaben gemacht werden. Bei mir trat Erleichterung ein, da der Middle-name nur im Reisepass stand, nicht aber in den übrigen Unterlagen.
  • Wie man mit Umlauten oder gar ß umgehen soll - keine Ahnung. "You are out" ?
  • Dies sollte oder muss sogar mit der Schreibweise in der EASA-lizenz matchen (Vermutung?)
  • Übernehmt für den IACRA-Report exakt die Schreibweise des Dokters, der das US Medical ausgestellt hat. Wenn ich mich recht erinnere, dann konnte ich für IACRA den AME aus einer Liste wählen. Am Ende fehlte auf dem eigentlichen Medical dem "M.D." der letzte Punkt - nicht gut.
  • Achtet darauf, daß im Medical und im IACRA-Antrag dieselben Angaben zur Grösse, Gewicht, Haar- und Augenfarbe gemacht werden. Ansonsten - nicht gut. Wer über Weihnachten zuviel Plätzchen futtert muss erst abnehmen :-) Wahrscheinlich sind die eigentlichen Werte völlig belanglos - Hauptsache sie matchen. Und wenn nicht: In Guantanamo sind bestimmt noch ein paar sonnig/luftige zellen frei.
  • Die beiden letzteren Probleme konnten vor Ort durch Nachbearbeiten des IACRA-Antrages behoben werden.
  • Dazu benötigt ihr Benutzernamen und Passwort der IACRA-Webseite - also nicht verschlampen.
  • Mir wurde der Verification letter superschnell per Fax geschickt - leider nicht per Brief oder PDF/Mail. Dabei hat das Fax die letzte Seite geschluckt - und da stehen wichtige Inofrmationen drauf, die der Examiner braucht um den Prozess vollständig abzuschliessen. Das hat eine Seite Anschreiben und 3! Seiten physischer Letter - also 4 Pages gesamt.

Viel Glück!

5. Dezember 2016: Von Johannes König an Nicolas Nickisch

Als jemand, der nicht nur mit einem Mittelnamen sondern auch mit einem Umlaut im Nachnamen "gesegnet" ist, kann ich folgende Vorgehensweise empfehlen, da Sie bei mir zum Erfolg geführt hat:

  1. EASA-Lizenz anpassen: Umlaut ersetzen lassen und zweiten Namen als "Middle Initial" eintragen. Macht zumindest das BYLAS formlos. Meine Lizenz läuft daher nun auf dem Namen "Koenig, Johannes M." statt "König, Johannes", wie es normal wäre.
  2. Bei allen Anfragen an die FAA immer als Name "Johannes M." eintragen, bzw. "Johannes" als Vorname und "M." als Middle Initial.
  3. Bei allen Fragen von US-Beamten, die folgenden Wortlaut haben: "Did you notice that there are two dots on the o of your last name?" (O-Ton FSDO-Mitarbeiterin) folgende Antwort geben: "Yes, I know, that's my name. Please look at the bottom of the passport card to see the international version of my last name"

Damit sollte man die größten Klippen umschiffen können.

Bei Flugtickets (sogar bei innerdeutschen) habe ich mir mittlerweile auch angewöhnt das als "Koenig" zu buchen. Mir ist et zwar noch nicht passiert, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass ein "ö" z.B. bei einer US-Linie dazu führt, dass das Ticket nachher auf "KA$nig" läuft. Und auf DIE Diskussion habe ich nun wirklich keine Lust...

Hope that helps.

Johannes

5. Dezember 2016: Von Christoph Winter an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Gott sei Dank habe ich nur einen Vornamen und Vorname und Nachname haben keine Umlaute. Das scheint es deutlich einfacher zu machen.

5. Dezember 2016: Von Achim H. an Johannes König

Also den Ami, der keine Umlaute kennt, muss ich erst noch finden. Das Wissen ist doch ab IQ 30 aufwärts vorhanden. Selbst darunter bei Fans von Motörhead :-)

Ich hatte noch nie Probleme deswegen, manchmal wird das ü eben als u geschrieben und die Transktiption ue nicht sofort verstanden aber der Fall ist überall so häufig, dass man relativ schnell Klärung herbeiführen kann.

Wäre ja noch schöner, wenn ich meinen Umlaut aufgeben würde. Was öfter ein Problem in USA erzeugt ist der fehlende middle initial. Ich habe schlicht keinen und muss bei Webformularen immer mal wieder einen erfinden.

5. Dezember 2016: Von Johannes König an Achim H.

War in Hawaii. Da ist Deutschland gaaaanz weit weg. Ich hatte eh das Gefühl, dass die gute Frau zum ersten Mal in Ihrem Leben eine EASA-Lizenz gesehen hatte.

5. Dezember 2016: Von David S. an Achim H.

immer mal wieder einen erfinden

Für mich hat die FAA ganz zu Beginn mal "NMN" als zweiten Vornamen erfunden. Find ich gut und benutz ich seitdem immer.

6. Dezember 2016: Von Nicolas Nickisch an David S. Bewertung: +1.00 [1]

Supi! jetzt verstehe ich warum in den Anträgen "NMN" auftaucht = No Middle Name :-)

30. Juni 2017: Von Nicolas Nickisch an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Update:

Nachdem die Validierung meiner EASA-Lizenz im Dezember über Adam House vollzogen wurde kam dann einige Wochen das Scheckkärtchen aus USA. Alles fein.

Jüngst kam dann anderweitig die Diskussion auf ob man für eine validierte US-Lizenz nun ein BFR durch einen FAA-Instructor braucht oder nicht.

Aussage 1: "Nein, Du brauchst keines. Du hast eine EASA-Lizenz und die FAA-Lizenz basiert auf der EASA. Solange die EASA-Lizenz gültig, ist auch die FAA-Lizenz gültig mit allem was in der EASA steht. Dazu brauchst Du Stunden, Checkflug und Medical. Damit ist alles erledigt. US-medical brauchst Du nur einmalig weil eben das LBA nur die Lizenz bestätigt, nicht aber das Medical. Wenn die EASA Lizenz ungültig ist, ist automatisch auch die FAA-Lizenz nichts wert. Ansonsten musst Du eine eigenständige US-Lizenz machen. mit Medical und BFR"

Aussage 2: "Selbstverständlich brauchst Du ein BFR. Schliesslich ist das eine US-Lizenz". Und was ist mit dem US-Medical ? Erklärung pending.

Aktuell konnte problemlos ein BFR kurzfristig durchgeführt werden. Also alles gut - egal wie.

Aber für die Zukunft wäre es ganz informativ zu wissen was Sache ist.

Schönes Wochenende

30. Juni 2017: Von Name steht im Profil an Nicolas Nickisch

Mein letzter Stand bzgl. meiner FAA validierten PPL Lizenz:

Du brauchst formell sehr wohl ein BFR, welches aber im Rahmen des "deutschen Checkflugs" gemacht werden kann. In meinem Fall ist das ein deutscher FI und LBA Examiner, der aber auch FAA Examiner ist. Der kann meinen "deutschen Checkflug" und das FAA-BFR gleichzeitig (nach 1 Flug) unterschreiben.

Medical weiß ich jetzt selber nicht...

Viele Grüße

Thomas

30. Juni 2017: Von Wolfgang Lamminger an Nicolas Nickisch

eine gute Zusammenfassung dazu gab's in diesem Forum unter folgendem Beitrag https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2015,09,23,23,4449324 24.09.2015 von Tobias Schnell

Hier noch eine schöne Übersicht der US-AOPA, Auszug hieraus:

Flight Review:

Applicant Completes a Flight Review. A flight review, required by 14 CFR 61.56, must be administered by the holder of an FAA flight instructor (also: Fluglehrer, kein Examiner/Prüfer) certificate with the appropriate ratings before the foreign pilot may exercise the privileges of his or her U.S. pilot certificate. Proficiency checks administered by a foreign flight instructor do not count as meeting the flight review requirements of 14 CFR 61.56.

Medical:

In cases when a medical endorsement is not used, a current medical license from the person's foreign medical examiner or a current FAA airman medical certificate issued under 14 CFR Part 67 will satisfy the requirement.

14 CFR 61.56 sagt dazu:

§61.56 Flight review.

[...]

(c) Except as provided in paragraphs (d), (e), and (g) *) of this section, no person may act as pilot in command of an aircraft unless, since the beginning of the 24th calendar month before the month in which that pilot acts as pilot in command, that person has—

(1) Accomplished a flight review given in an aircraft for which that pilot is rated by an authorized instructor and

(2) A logbook endorsed from an authorized instructor who gave the review certifying that the person has satisfactorily completed the review.

[...]

*) Ausgenommen hiervon sind (d) Prüfungsflüge innerhalb der 24 Monate (e) spezielle FAA-Programme (g) Flugschüler in der Ausbildung

30. Juni 2017: Von Tobias Schnell an Name steht im Profil

Der kann meinen "deutschen Checkflug" und das FAA-BFR gleichzeitig (nach 1 Flug) unterschreiben

Nicht vergessen: Für das Flight Review ist zusätzlich eine Stunde Ground Instruction erforderlich.


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