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22. November 2016: Von Tee Jay an Christoph Talle

22. November 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Tee Jay Bewertung: +9.00 [9]

Ich wiederhole den Vorschlag sich erstmal ausführlich mit der Materie zu befassen und dann die eigentlich sehr stimmige Struktur zu erkennen. Aber wofür sind schon Luftrechtkenntnisse gut. Das UL fliegt auch so....


Wurden von Dir die wichtigen Paragraphen, die noch dazu auch mit einer eindeutigen Überschrift versehen sind, einfach nur übersehen oder interessieren Sie Dich nicht?

FCL.035 Anrechnung von Flugzeit und theoretischen Kenntnissen
a) Anrechnung von Flugzeit
(1) Sofern nicht in diesem Teil etwas anderes angegeben ist, muss Flugzeit, die für eine Lizenz, eine Berechtigung oder ein Zeugnis angerechnet werden soll, in derselben Luftfahrzeugkategorie geflogen worden sein, für die die Lizenz, die Berechtigung oder das Zeugnis beantragt wird.


Die EASA strukturiert nach Luftfahrzeugkategorien. UL's sind keine "Flugzeuge" im EASA-Vorschriftensinn. UL sind Luftsportgeräte und damit können auch keine Anrechnungsmöglichkeiten innerhalb der Luftfahrzeugkategorie gelten. Für Flugzeiten auf Flugzeugen (gleiche Lfz-Kategorie) mit einer ICAO-konformen Lizenz gibt es Anrechnungsmöglichkeiten, also auch für US-PPL-Inhaber.

Es gibt zwar fast immer auch Anrechnungsmöglichkeiten aus anderen Luftfahrzeugkategorien, aber dann werden diese Bedingungen separat aufgeführt, z.B.

FCL.210.A PPL(A) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung

[...]

d) Anrechnung. Bewerber, die Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen sind, erhalten eine Anrechnung von 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 10 Stunden. Der Umfang der Anrechnung schließt in keinem Fall die Anforderungen in Buchstabe a Nummer 2 ein.

Für mich ist die Vorschriftenlage ziemlich eindeutig. Ob die Nicht-Anrechnungsmöglichkeit sinnvoll ist, ist ein anderes Thema.

Michael

22. November 2016: Von Tee Jay an Mich.ael Brün.ing

Ich wiederhole den Vorschlag sich erstmal ausführlich mit der Materie zu befassen und dann die eigentlich sehr stimmige Struktur zu erkennen. Aber wofür sind schon Luftrechtkenntnisse gut. Das UL fliegt auch so....

Geht es auch ohne Polemik? Was meinst Du was ich gemacht habe und hier mache?

FCL.035 Anrechnung von Flugzeit und theoretischen Kenntnissen
a) Anrechnung von Flugzeit
(1) Sofern nicht in diesem Teil etwas anderes angegeben ist, muss Flugzeit, die für eine Lizenz, eine Berechtigung oder ein Zeugnis angerechnet werden soll, in derselben Luftfahrzeugkategorie geflogen worden sein, für die die Lizenz, die Berechtigung oder das Zeugnis beantragt wird.
Die EASA strukturiert nach Luftfahrzeugkategorien. UL's sind keine "Flugzeuge" im EASA-Vorschriftensinn. UL sind Luftsportgeräte und damit können auch keine Anrechnungsmöglichkeiten innerhalb der Luftfahrzeugkategorie gelten. Für Flugzeiten auf Flugzeugen (gleiche Lfz-Kategorie) mit einer ICAO-konformen Lizenz gibt es Anrechnungsmöglichkeiten, also auch für US-PPL-Inhaber.

Seufz... Danke dafür, aber Du brauchst mir nicht darzulegen, daß Luftsportgeräte keine Flugzeuge sind. Es sind aber sehr wohl wenn Du die EASA eigene Definiton heranziehst Luftfahrzeuge:

„Luftfahrzeug“ bezeichnet jegliche Maschine, die durch die Reaktionen der Luft, die keine Reaktionen der Luft gegen­ über der Erdoberfläche sind, in der Atmosphäre gehalten werden kann.

und fallen folglich auch in die Begrifflichkeit "Luftfahrzeugkategorie". Und schon mal nachgedacht warum dort nicht "Flugzeugkategorie" steht?

Ist Dein Vortrag jetzt ein Einwand oder eine Bestätigung?

Es gibt zwar fast immer auch Anrechnungsmöglichkeiten aus anderen Luftfahrzeugkategorien, aber dann werden diese Bedingungen separat aufgeführt, z.B.

FCL.210.A PPL(A) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
[...] d) Anrechnung. Bewerber, die Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen sind, erhalten eine Anrechnung von 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 10 Stunden. Der Umfang der Anrechnung schließt in keinem Fall die Anforderungen in Buchstabe a Nummer 2 ein.

Und erneut "Luftfahrzeug" und nicht "Flugzeug"... hier sind sogar explizit Ballone ausgenommen, warum nur diese, warum nicht auch zusätzlich noch die ULs? Also erneut kein Widerspruch, oder?

Für mich ist die Vorschriftenlage ziemlich eindeutig. Ob die Nicht-Anrechnungsmöglichkeit sinnvoll ist, ist ein anderes Thema.

Für mich nicht, und ich würde es gerne begreifen! Bisher hat nur Christoph das schlagkräftigste Argument vorgebracht.

22. November 2016: Von Werner Kraus an Tee Jay Bewertung: +8.00 [8]

Geht es auch ohne Polemik?

:-DDD diese Worte aus Deinem Mund, you made my day!

Es geht hier weiter wo es im letzten Thread noch nicht aufgehört hat. Du suchst Bestätigung für Deine Meinung und fährst jeden an der Dir aufzeigt dass Du falsch liegst, was Deinem Selbstverständnis nach ja nicht sein kann.

Christoph, Michael und andere haben Dir die relevanten VO und Paragraphen aufgelistet, setze Dich damit auseinander und denk nochmal neu nach.

22. November 2016: Von Hubert Eckl an Werner Kraus Bewertung: +5.00 [5]

Ich finde den Kumpel Klasse! Hoffe nur inständig, daß er die Erkenntnis über die Macht des Faktischen nicht eines schlimmen Tages mit seinem ( und anderer) Leben bezahlen muss. Es ist aber grundsätzlich lobenswert alles in Frage zu stellen. Blöd ist nur KEINE Antwort zu akzeptieren. Da bekommt Halsstarrigkeit eine erstaunliche Nähe zur Leichenstarre.

22. November 2016: Von Karpa Lothar an Tee Jay

Nach Deinem Verständnis sind auch Modellflugzeuge dann Luftfahrtgeräte...

Ebenso Gleitschirme und Flugdrachen....

Nur laufen die in der Kategorie Luftsportgerät

22. November 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]

Die viel wichtigere Frage ist für mich:

Was hast Du Deinen Schülern bisher erzählt, wie die Weiterbildungsmöglichkeiten Richtung EASA LAPL/PPL aussehen? Hast Du Deinen hier vertretenen Standpunkt auch in Deiner Schüler-Community verbreitet?

Michael

22. November 2016: Von Tee Jay an Mich.ael Brün.ing

Echt traurig was Ihr hier abliefert... und sowas will "Fliegerkollege" sein?

Die Anerkennung der ATO - es geht um Ausbildung und nicht um Scheinverlängerung - von UL Stunden liegt längst vor und ist in der Welt. Daß der RP genauso wie einige hier damit Probleme zu haben scheint, verwundert mich nicht wirklich. Ist nach übereinstimmender Lesart von meiner Wenigkeit, der ATO, dem DAeC sowie einem Luftrechtexperten, den ich aufgrund der "tollen" Resonanz hier heute lieber direkt konsultiert habe, mit der FCL konform.

Ich belasse Euch dann mal wieder in Eurer Schwarmintelligenz... Günther Dueck hätte seine helle Freude hier...

22. November 2016: Von Hubert Eckl an Tee Jay Bewertung: +1.67 [2]

GEIL! Es gibt einen RP der mir UL-Flüge und Segelflüge für meine PPL-Scheinverlängerung anerkennt. Wenn ich das mal wirklich brauche, ziehe ich dort hin.

22. November 2016: Von Malte Höltken an Tee Jay Bewertung: +14.00 [14]

Echt traurig was Ihr hier abliefert... und sowas will "Fliegerkollege" sein?

Ja, die Fliegerkollegen hier beschreiben Dir mit ihrer Expertise, die auf langen Jahren beruflicher, professioneller Tätigkeit auf ihren Gebieten beruht, ohne Kosten mit extrem viel Geduld wo Du Denkfehler machst und wie Du Zusammenhänge verstehen, Texte Lesen, Verfahren anwenden kannst. Die Kollegialität, die gerade Dir hier gerade von den Profis auf ihren Gebieten entgegengebracht wird ist schon gigantisch. Würdest Du das alles einkaufen wollen, müsstest Du schon ne menge Landegebühren sparen. Nur lernen musst Du halt selber.

Deine Träume sind nun mal nicht Grundlage der gesetzgebenden Prozesse und mehr als Dir zu sagen, daß der RP da durchaus recht hat, können die Fliegerkammeraden hier halt nicht. Bedanken darfst Du Dich bei den Verbänden, die damals™ dafür gesorgt haben, daß die UL nicht europäisiert wurden. Mann kann sich halt nicht nur die (vermeindlichen) Rosinen herauspicken. (Ich weiß immernoch nciht warum eine national geregelte Fliegerei erstrebenswert sein soll... )

22. November 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Tee Jay Bewertung: +17.00 [17]

Echt traurig was Ihr hier abliefert

Was wir hier abliefern sind klare Verweise auf geltendes Recht und Erfahrungswerte von diversen ähnlichen Anträgen und Wünschen. Die von Dir gewünschte Anerkennung wird es weder vom RP noch vom LBA geben. Die haben dafür sicher auch einheitliche Verfahrensanweisungen. Ob deren Rechtsauslegung richtig ist, mag man diskutieren können. Meine persönliche Meinung ist, dass das sichere Beherrschen eines UL einen hohen Credit beim Erwerb LAPL/PPL Wert sein sollte, aber meine Meinung und meine Interpretation von Verordnungstexten zählt hier leider nicht. Und - auch wenn es Dir schwerfällt - Deine auch nicht.

Solange Du Deine Meinung über die faktische Wirklichkeit stellst und diese auch noch als Wahrheit an Schutzbefohlene verkaufst, kann ich Dich nicht als "kollegial" betrachten. Insofern war Deine Einschätzung richtig, dass ich Dich nicht als "Fliegerkollegen" einschätze, sondern als Unruhestifter, der sowohl die UL-Fraktion als auch die Fliegerei in Summe diskreditiert.

Michael

22. November 2016: Von Chris _____ an Hubert Eckl Bewertung: +0.67 [1]

Wo ist eigentlich das Problem?

Es wäre doch schön, wenn es die "Scheinverlängerung" GAR NICHT gäbe. So wie in USA. Ich bin einmal drei Jahre fast gar nicht geflogen, danach BFR+IPC gemacht. Instructor und ich waren nach erstaunlich kurzer Zeit wieder happy mit der demonstrierten Leistung, also Eintrag ins Logbuch, und ab gings komplett legal auf einen 40h-Cross-Country-Trip mit drei Paxen. Unfallstatistik der GA in USA ist gut, nur hierzulande meint man, das geht ja gar nicht so, hier muss eine Behörde ran und micro-managen.

Da es die Scheinverlängerung nunmal gibt, wäre es doch schön, wenn UL-Stunden/Ballonstunden/Modellflugstunden/Flugzeugputzstunden mitzählen würden. Zumal irgendwo zu lesen war, dass Blockstunden durchaus zu loggen sind, wenn in einem Echo-Flieger der Motor angelassen wurde, der Flieger gerollt wurde, mangels IFR-Clearance leider nicht gestartet wurde und wieder geparkt wurde. Hm. Da bringt Flugzeugputzen jetzt ehrlich gesagt auch nicht weniger :-)

Und es gibt eine Verordnungslage, die offenbar (!) mehrere Auslegungen zulässt, und zu der der gute TJ hier eine Frage gestellt hat.

So sehr ich verstehe, dass die Schulung von Umkehrkurven ein Problem aus Echo-Sicht darstellt*, so wenig verstehe ich das Hauen und Stechen in diesem Thread. Auf beiden Seiten.

EDIT: und wenn es nicht um Verlängerung sondern Erwerb des Scheins geht, sehe ich das (mit Einschränkungen) ähnlich. Denn man wird wohl kaum abstreiten können, dass UL-Fliegen und Echo-Fliegen auch Gemeinsamkeiten haben, nicht nur Unterschiede...

* Off-topic hier, schreibe es trotzdem hier mal einfach so: Was ich aber aus dem anderen Thread gelernt habe: in einem Flieger, etwa einem Motorsegler, in dem Vx einen deutlich steileren Steigwinkel ermöglicht als die Gleitzahl bei abgestelltem Motor, da ist die Umkehrkurve möglicherweise fliegbar. Solche Flieger waren mir nur bisher unbekannt. Ich werde in meiner Fliegerei auch weiterhin weder Umkehrkurven noch Engine Out im Upwind oder Crosswind üben, und werde es auch nicht toll finden, wenn mich ein Prüfer dazu bringt - beim Lehrer würde ich es nicht akzeptieren - aber ich werde meine Abflugbriefings auf den Crosswind erweitern.

22. November 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____ Bewertung: +17.00 [17]

Chris,

die sachliche Auseinandersetzung ist durchaus berechtigt. Aber - und vielleicht liege ich da auch falsch - die letzte Aussage von Tomas war etwas frei übersetzt:

"Die sind doch alle Idioten hier, das RP auch, haben keine Ahnung, nur ich habe Recht und nur das ist meine Wirklichkeit. Ihr könnt mich alle mal!"

Damit habe ich mein Problem, nicht mit der Frage an sich. Wenngleich es bei mir doch etwas aufstößt, dass jemand der sich auf seiner Website als Luftrechts-Lehrer ausweist, auf einen tollen SERA-Vortrag hinweist, aber die Brücken zwischen EASA-Luftrecht und nationalem Luftrecht nur rudimentär beherrscht. Ich würde die Unkenntnis von EASA FCL einem UL Lehrer auch nicht anlasten. Aber wenn er sich hier so aufplustert, dann muss ich einfach mal anpieken. Und bei der Rückmeldung sehe ich mich eher bestätigt.

Michael

23. November 2016: Von Richard Georg an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Es gibt auch bei der EASA keine Scheinverlängerung. Nur das Class Rating muss gültig sein bzw. beim Lapel die Ausübungsvoraussetzungen. Das geht auch bei 0 Stunden und 0 Landungen mit einer Befähigungsüberprüfung ohne Behörde.

Wenn Class Rating abgelaufen, kurze Auffrischungsschulung an ATO, dann Befähigungsüberprüfung und weiter gehts.

23. November 2016: Von Wolff E. an Mich.ael Brün.ing

@Michael, es hatte schon seinen Grund, warum er aus einem UL-Forum rausgeflogen ist.

23. November 2016: Von Erik N. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

"Diskutiere nicht mit Idioten. Sie ziehen Dich auf ihr Niveau herunter und schlagen Dich dort mit Erfahrung".

24. November 2016: Von  an Chris _____

Hi Chris,

"de lege ferenda" werden wir bezüglich der Anrechnung aeronautischer Erfahrungen wahrscheinlich alle für eine viel liberalere Auslegung plädieren. TJ fragt aber nach "de lege lata" und - bis darauf, dass unsere Brüsseler-Kölner-Konsensmaschine regelmässig mehr Widersprüche, Komplexitäten und daher Müllgesetzgebung als die FARs produzieren und damit man schon tiefer in die Materie einsteigen muss - zeigt er sich trotz fachlich versierter Auskunft als beratungsresistent. Das ist sein Problem. Dass es trotzdem noch CAAs gibt, die (aeronautisch völlig zu recht, wie ich finde) vorherige Stunden "liberaler" akzeptieren, ist für den einzelnen Scheinumschreiber schön, aber gesetzeswidrig. Also von der Sicherheit her unproblematisch, aber keine Gleichbehandlung gleicher Sachverhalte.

"Und es gibt eine Verordnungslage, die offenbar (!) mehrere Auslegungen zulässt, und zu der der gute TJ hier eine Frage gestellt hat."

"* Off-topic hier, schreibe es trotzdem hier mal einfach so: Was ich aber aus dem anderen Thread gelernt habe: in einem Flieger, etwa einem Motorsegler, in dem Vx einen deutlich steileren Steigwinkel ermöglicht als die Gleitzahl bei abgestelltem Motor, da ist die Umkehrkurve möglicherweise fliegbar. Solche Flieger waren mir nur bisher unbekannt. Ich werde in meiner Fliegerei auch weiterhin weder Umkehrkurven noch Engine Out im Upwind oder Crosswind üben, und werde es auch nicht toll finden, wenn mich ein Prüfer dazu bringt - beim Lehrer würde ich es nicht akzeptieren - aber ich werde meine Abflugbriefings auf den Crosswind erweitern."

Ein Wochenende auf dem Segelflugplatz kann hier Wunder bewirken - die "Äkschn" beim tiefen Drehen überm Platz bei Seilrissübungen und die Automatisierung von Bewegungsabläufen beim Nachdrücken vorher sind didaktisch eher sinnvoll...

24. November 2016: Von Tee Jay an 

Ach ja, alle sagten sie "das geht nicht". Und dann kam einer daher, der wusste das nicht, und hat es einfach gemacht.

Wie gesagt Die Anrechnung meiner praktischen UL Stunden habe ich bereits in der Tasche. Ich hätte liebend gerne auch die Anerkennung von Theoriestunden vom RP. Der entsprechende Befreiungsantrag liegt sogar als PDF Formular vor. Aber solange da offenbar zwei Lesarten der FCL bestehen und ich vom RP weder eine Ablehnung (gegen ich diese dann vorgehen könnte) oder eine Bestätigung habe, werde ich da wohl noch etwas warten müssen. Ich würde ja gerne sämtliche Hintergründe verstehen (auch die Lesart, daß es nicht geht) und wie es sein kann, daß ein RP einer ATO in die Ausbildung reinreden kann. Aber außer Polemik und Bashing auf unterstem Niveau habe ich bislang hier nix gefunden. Vielleicht liege ich ja auch mit meiner Lesart neben der Sache, schaun wir mal. Rein sportlich betrachtet müsste man mir dann wenigstens das Theoriefach "Luftrecht" anerkennen sollte sich meine Lesart durchsetzen.

Ach und noch was: Die Gruppe der schweren, meist untermotorisierten Motorsegler dürften vermutlich am schlechtesten im Vergleich der Steigraten mit Motorkraft wegkommen. Hingegen haben die meisten 3-Achs gesteuerten ULs bei Vx irgendwo 5-6 Meter/Sek @95 km/h und bei Vy immerhin noch irgendwo um die 3 m/s @120 km/h am Vario anliegen. Da noch 10 km/h draufzupacken und flacher wegzusteigen hat (nicht nur in Sachen Umkehrkurve) viele Vorteile. Zum Vergleich: Der Gleitflug ohne Motor liegt irgendwo bei -2 bis -2,5 m/s @90 km/h. Da gibt es von Muster zu Muster Unterschiede. Aber das alles habe ich hinreichend oft im anderen Thread genannt und sogar eine Grafik beigesteuert.

P.S: Tut nix zur Sache aber vielleicht kann Max erklären, warum in seinem Video (das ich sehr gut finde, danke dafür!) mit einem QNH von 1015 fliegt? Gelten für Euch andere TA's?

24. November 2016: Von Carmine B. an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Interessant, dass bei ULs offensichtlich Vx einen höhere Steigrate in m/s produziert als Vy. Kannst Du mir das erklären. Ich dachte immer, dass bei Vy definitonsgemäß der größte Höhengwewinn pro Zeiteinheit vorliegt, während Vx den Steigwinkel, also Höhengewinn pro zurückgelegter Strecke optimiert.

Gruß,

Carmine

24. November 2016: Von Christoph Talle an Carmine B. Bewertung: +7.00 [7]

Antwort EASA (Pardatscher, Booth) vom 14.01.2015:
“Crediting of flight time for the LAPL(A): Additionally to your reference FCL.110.A (c) (1), (2), (3) you are referred to FCL.035 (a) where the crediting of flight time is specified. “Unless otherwise specified in this Part, flight time to be credited for a licence, rating or certificate shall have been flown in the same category of aircraft for which the licence, rating or certificate is sought.” Therefore experience in micro light aircraft cannot be credited.”

Das irgendeine ATO nicht "auf Stand" ist, kann ich mir vorstellen, da es früher beim PPL-N. möglich war, "UL"-Stunden anzurechnen.

Ich sitze gerade mit BMVI, LBA und den Ländern in Berlin und habe !Al etwas 'rumgefragt. Keiner gibt eine Creditierung !?!

Vielleicht sollte "deine" ATO nochmal Rücksprache mit der für sie zuständigen Luftfahrtbehörde halten, bevor es irgendwelche Probleme.

Grüße Christoph

24. November 2016: Von Erik N. an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Bashing ? Warum wendest Du Dich denn überhaupt hier an die Leute im Forum ? Wenn du es eh besser zu wissen glaubst ? Ich konnte mir nicht helfen, das Video und leider auch der Spruch, so hart er klingen mag, passt auf Dich wie die Faust aufs Auge. Was du hier dokumentierst, ist wirklich leider idiotisch. Und diskutieren kann man mit Dir eh nicht, weil du alle sachlichen Argumente als dumm, falsch und unqualifiziert abkanzelst.

Du hast also eine Anerkennung deiner praktischen UL-Stunden für eine LAPL oder PPL "in der Tasche" ? Das würde hier sicherlich viele interessieren. Zeig uns die doch mal. Kannst ja die Namen schwärzen.

24. November 2016: Von Tee Jay an Christoph Talle

Danke Christoph, das ist doch mal was Greifbares! Dein Argument zuvor war schon das beste von allem was danach kam. Werde diesen Rat beherzigen!

Eine Sache nur noch, die sich mir nicht erschliesst: Wie lässt sich diese Aussage der guten Gerda dann mit FCL.010 vereinbaren? Denn 'aircraft category' ist nicht gleich 'aeroplane category' so wie oben bereits Luftfahrzeug ungleich Flugzeug ist? Aircraft ist der weitergefasste Begriff inklusive allem was in Annex II rumkreucht und fleucht.

24. November 2016: Von Karpa Lothar an Carmine B.

Das "irgendwo" scheint ziemlich weit gefasst zu sein....

Zudem fehlen zum nachprüfen Angaben für den betreffenden Typ und Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel TOW...

40 kg Pilot und 5 l Benzin macht vieles möglich. ..

24. November 2016: Von Tee Jay an Erik N.

Wenn Dir damit geholfen ist:

Bestätigung / Confirmation ATO DE.ATO.XXXX.XXX

Anrechnung von Flugzeit nach Vorab-Testflug gemäß FCL.110.S LAPL(S)

Ich bestätige, dass (I confirm, that)
Herr XXX geboren am (born on) XXX in XXX Lizenz (Licence): XXX
Straße / Street): XXX
Ort (Town): XXX
Germany
Email: XXX
Mobil: XXX

in unserer ATO XXX erfolgreich den Vorab-Testflug für die Anrechnung auf die Stunden gemäß FCL.110.S c) LAPL(S) abgelegt hat.

Für den Ausbildungslehrgang zum LAPL(S) werden ihm XXX Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer (max. 7 Std.) angerechnet.

(Dabei darf die Anrechnung in keinem Fall 1.) die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten; 2.) 50% der gemäß Buchstabe „a“ erforderlichen Stunden überschreiten;
3.) die Anforderungen gemäß Buchstabe „a“ Absätze 2 bis 4 ( 2 Stunden alleine, 45 Starts u. Landungen, 50 km Allein- o. 100 km Überlandflug mit FI) beinhalten.)

24. November 2016: Von Tee Jay an Karpa Lothar

... da im andern Thread mitterweile >600 Beiträge vorliegen, hier der Link zu der Grafik:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/30535865/fliegen/start.png


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