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22. November 2016: Von Tee Jay an Mich.ael Brün.ing

Echt traurig was Ihr hier abliefert... und sowas will "Fliegerkollege" sein?

Die Anerkennung der ATO - es geht um Ausbildung und nicht um Scheinverlängerung - von UL Stunden liegt längst vor und ist in der Welt. Daß der RP genauso wie einige hier damit Probleme zu haben scheint, verwundert mich nicht wirklich. Ist nach übereinstimmender Lesart von meiner Wenigkeit, der ATO, dem DAeC sowie einem Luftrechtexperten, den ich aufgrund der "tollen" Resonanz hier heute lieber direkt konsultiert habe, mit der FCL konform.

Ich belasse Euch dann mal wieder in Eurer Schwarmintelligenz... Günther Dueck hätte seine helle Freude hier...

22. November 2016: Von Hubert Eckl an Tee Jay Bewertung: +1.67 [2]

GEIL! Es gibt einen RP der mir UL-Flüge und Segelflüge für meine PPL-Scheinverlängerung anerkennt. Wenn ich das mal wirklich brauche, ziehe ich dort hin.

22. November 2016: Von Malte Höltken an Tee Jay Bewertung: +14.00 [14]

Echt traurig was Ihr hier abliefert... und sowas will "Fliegerkollege" sein?

Ja, die Fliegerkollegen hier beschreiben Dir mit ihrer Expertise, die auf langen Jahren beruflicher, professioneller Tätigkeit auf ihren Gebieten beruht, ohne Kosten mit extrem viel Geduld wo Du Denkfehler machst und wie Du Zusammenhänge verstehen, Texte Lesen, Verfahren anwenden kannst. Die Kollegialität, die gerade Dir hier gerade von den Profis auf ihren Gebieten entgegengebracht wird ist schon gigantisch. Würdest Du das alles einkaufen wollen, müsstest Du schon ne menge Landegebühren sparen. Nur lernen musst Du halt selber.

Deine Träume sind nun mal nicht Grundlage der gesetzgebenden Prozesse und mehr als Dir zu sagen, daß der RP da durchaus recht hat, können die Fliegerkammeraden hier halt nicht. Bedanken darfst Du Dich bei den Verbänden, die damals™ dafür gesorgt haben, daß die UL nicht europäisiert wurden. Mann kann sich halt nicht nur die (vermeindlichen) Rosinen herauspicken. (Ich weiß immernoch nciht warum eine national geregelte Fliegerei erstrebenswert sein soll... )

22. November 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Tee Jay Bewertung: +17.00 [17]

Echt traurig was Ihr hier abliefert

Was wir hier abliefern sind klare Verweise auf geltendes Recht und Erfahrungswerte von diversen ähnlichen Anträgen und Wünschen. Die von Dir gewünschte Anerkennung wird es weder vom RP noch vom LBA geben. Die haben dafür sicher auch einheitliche Verfahrensanweisungen. Ob deren Rechtsauslegung richtig ist, mag man diskutieren können. Meine persönliche Meinung ist, dass das sichere Beherrschen eines UL einen hohen Credit beim Erwerb LAPL/PPL Wert sein sollte, aber meine Meinung und meine Interpretation von Verordnungstexten zählt hier leider nicht. Und - auch wenn es Dir schwerfällt - Deine auch nicht.

Solange Du Deine Meinung über die faktische Wirklichkeit stellst und diese auch noch als Wahrheit an Schutzbefohlene verkaufst, kann ich Dich nicht als "kollegial" betrachten. Insofern war Deine Einschätzung richtig, dass ich Dich nicht als "Fliegerkollegen" einschätze, sondern als Unruhestifter, der sowohl die UL-Fraktion als auch die Fliegerei in Summe diskreditiert.

Michael

22. November 2016: Von Chris _____ an Hubert Eckl Bewertung: +0.67 [1]

Wo ist eigentlich das Problem?

Es wäre doch schön, wenn es die "Scheinverlängerung" GAR NICHT gäbe. So wie in USA. Ich bin einmal drei Jahre fast gar nicht geflogen, danach BFR+IPC gemacht. Instructor und ich waren nach erstaunlich kurzer Zeit wieder happy mit der demonstrierten Leistung, also Eintrag ins Logbuch, und ab gings komplett legal auf einen 40h-Cross-Country-Trip mit drei Paxen. Unfallstatistik der GA in USA ist gut, nur hierzulande meint man, das geht ja gar nicht so, hier muss eine Behörde ran und micro-managen.

Da es die Scheinverlängerung nunmal gibt, wäre es doch schön, wenn UL-Stunden/Ballonstunden/Modellflugstunden/Flugzeugputzstunden mitzählen würden. Zumal irgendwo zu lesen war, dass Blockstunden durchaus zu loggen sind, wenn in einem Echo-Flieger der Motor angelassen wurde, der Flieger gerollt wurde, mangels IFR-Clearance leider nicht gestartet wurde und wieder geparkt wurde. Hm. Da bringt Flugzeugputzen jetzt ehrlich gesagt auch nicht weniger :-)

Und es gibt eine Verordnungslage, die offenbar (!) mehrere Auslegungen zulässt, und zu der der gute TJ hier eine Frage gestellt hat.

So sehr ich verstehe, dass die Schulung von Umkehrkurven ein Problem aus Echo-Sicht darstellt*, so wenig verstehe ich das Hauen und Stechen in diesem Thread. Auf beiden Seiten.

EDIT: und wenn es nicht um Verlängerung sondern Erwerb des Scheins geht, sehe ich das (mit Einschränkungen) ähnlich. Denn man wird wohl kaum abstreiten können, dass UL-Fliegen und Echo-Fliegen auch Gemeinsamkeiten haben, nicht nur Unterschiede...

* Off-topic hier, schreibe es trotzdem hier mal einfach so: Was ich aber aus dem anderen Thread gelernt habe: in einem Flieger, etwa einem Motorsegler, in dem Vx einen deutlich steileren Steigwinkel ermöglicht als die Gleitzahl bei abgestelltem Motor, da ist die Umkehrkurve möglicherweise fliegbar. Solche Flieger waren mir nur bisher unbekannt. Ich werde in meiner Fliegerei auch weiterhin weder Umkehrkurven noch Engine Out im Upwind oder Crosswind üben, und werde es auch nicht toll finden, wenn mich ein Prüfer dazu bringt - beim Lehrer würde ich es nicht akzeptieren - aber ich werde meine Abflugbriefings auf den Crosswind erweitern.

22. November 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____ Bewertung: +17.00 [17]

Chris,

die sachliche Auseinandersetzung ist durchaus berechtigt. Aber - und vielleicht liege ich da auch falsch - die letzte Aussage von Tomas war etwas frei übersetzt:

"Die sind doch alle Idioten hier, das RP auch, haben keine Ahnung, nur ich habe Recht und nur das ist meine Wirklichkeit. Ihr könnt mich alle mal!"

Damit habe ich mein Problem, nicht mit der Frage an sich. Wenngleich es bei mir doch etwas aufstößt, dass jemand der sich auf seiner Website als Luftrechts-Lehrer ausweist, auf einen tollen SERA-Vortrag hinweist, aber die Brücken zwischen EASA-Luftrecht und nationalem Luftrecht nur rudimentär beherrscht. Ich würde die Unkenntnis von EASA FCL einem UL Lehrer auch nicht anlasten. Aber wenn er sich hier so aufplustert, dann muss ich einfach mal anpieken. Und bei der Rückmeldung sehe ich mich eher bestätigt.

Michael

23. November 2016: Von Richard Georg an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Es gibt auch bei der EASA keine Scheinverlängerung. Nur das Class Rating muss gültig sein bzw. beim Lapel die Ausübungsvoraussetzungen. Das geht auch bei 0 Stunden und 0 Landungen mit einer Befähigungsüberprüfung ohne Behörde.

Wenn Class Rating abgelaufen, kurze Auffrischungsschulung an ATO, dann Befähigungsüberprüfung und weiter gehts.

23. November 2016: Von Wolff E. an Mich.ael Brün.ing

@Michael, es hatte schon seinen Grund, warum er aus einem UL-Forum rausgeflogen ist.

23. November 2016: Von Erik N. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

"Diskutiere nicht mit Idioten. Sie ziehen Dich auf ihr Niveau herunter und schlagen Dich dort mit Erfahrung".

24. November 2016: Von  an Chris _____

Hi Chris,

"de lege ferenda" werden wir bezüglich der Anrechnung aeronautischer Erfahrungen wahrscheinlich alle für eine viel liberalere Auslegung plädieren. TJ fragt aber nach "de lege lata" und - bis darauf, dass unsere Brüsseler-Kölner-Konsensmaschine regelmässig mehr Widersprüche, Komplexitäten und daher Müllgesetzgebung als die FARs produzieren und damit man schon tiefer in die Materie einsteigen muss - zeigt er sich trotz fachlich versierter Auskunft als beratungsresistent. Das ist sein Problem. Dass es trotzdem noch CAAs gibt, die (aeronautisch völlig zu recht, wie ich finde) vorherige Stunden "liberaler" akzeptieren, ist für den einzelnen Scheinumschreiber schön, aber gesetzeswidrig. Also von der Sicherheit her unproblematisch, aber keine Gleichbehandlung gleicher Sachverhalte.

"Und es gibt eine Verordnungslage, die offenbar (!) mehrere Auslegungen zulässt, und zu der der gute TJ hier eine Frage gestellt hat."

"* Off-topic hier, schreibe es trotzdem hier mal einfach so: Was ich aber aus dem anderen Thread gelernt habe: in einem Flieger, etwa einem Motorsegler, in dem Vx einen deutlich steileren Steigwinkel ermöglicht als die Gleitzahl bei abgestelltem Motor, da ist die Umkehrkurve möglicherweise fliegbar. Solche Flieger waren mir nur bisher unbekannt. Ich werde in meiner Fliegerei auch weiterhin weder Umkehrkurven noch Engine Out im Upwind oder Crosswind üben, und werde es auch nicht toll finden, wenn mich ein Prüfer dazu bringt - beim Lehrer würde ich es nicht akzeptieren - aber ich werde meine Abflugbriefings auf den Crosswind erweitern."

Ein Wochenende auf dem Segelflugplatz kann hier Wunder bewirken - die "Äkschn" beim tiefen Drehen überm Platz bei Seilrissübungen und die Automatisierung von Bewegungsabläufen beim Nachdrücken vorher sind didaktisch eher sinnvoll...

24. November 2016: Von Tee Jay an 

Ach ja, alle sagten sie "das geht nicht". Und dann kam einer daher, der wusste das nicht, und hat es einfach gemacht.

Wie gesagt Die Anrechnung meiner praktischen UL Stunden habe ich bereits in der Tasche. Ich hätte liebend gerne auch die Anerkennung von Theoriestunden vom RP. Der entsprechende Befreiungsantrag liegt sogar als PDF Formular vor. Aber solange da offenbar zwei Lesarten der FCL bestehen und ich vom RP weder eine Ablehnung (gegen ich diese dann vorgehen könnte) oder eine Bestätigung habe, werde ich da wohl noch etwas warten müssen. Ich würde ja gerne sämtliche Hintergründe verstehen (auch die Lesart, daß es nicht geht) und wie es sein kann, daß ein RP einer ATO in die Ausbildung reinreden kann. Aber außer Polemik und Bashing auf unterstem Niveau habe ich bislang hier nix gefunden. Vielleicht liege ich ja auch mit meiner Lesart neben der Sache, schaun wir mal. Rein sportlich betrachtet müsste man mir dann wenigstens das Theoriefach "Luftrecht" anerkennen sollte sich meine Lesart durchsetzen.

Ach und noch was: Die Gruppe der schweren, meist untermotorisierten Motorsegler dürften vermutlich am schlechtesten im Vergleich der Steigraten mit Motorkraft wegkommen. Hingegen haben die meisten 3-Achs gesteuerten ULs bei Vx irgendwo 5-6 Meter/Sek @95 km/h und bei Vy immerhin noch irgendwo um die 3 m/s @120 km/h am Vario anliegen. Da noch 10 km/h draufzupacken und flacher wegzusteigen hat (nicht nur in Sachen Umkehrkurve) viele Vorteile. Zum Vergleich: Der Gleitflug ohne Motor liegt irgendwo bei -2 bis -2,5 m/s @90 km/h. Da gibt es von Muster zu Muster Unterschiede. Aber das alles habe ich hinreichend oft im anderen Thread genannt und sogar eine Grafik beigesteuert.

P.S: Tut nix zur Sache aber vielleicht kann Max erklären, warum in seinem Video (das ich sehr gut finde, danke dafür!) mit einem QNH von 1015 fliegt? Gelten für Euch andere TA's?

24. November 2016: Von Carmine B. an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Interessant, dass bei ULs offensichtlich Vx einen höhere Steigrate in m/s produziert als Vy. Kannst Du mir das erklären. Ich dachte immer, dass bei Vy definitonsgemäß der größte Höhengwewinn pro Zeiteinheit vorliegt, während Vx den Steigwinkel, also Höhengewinn pro zurückgelegter Strecke optimiert.

Gruß,

Carmine

24. November 2016: Von Christoph Talle an Carmine B. Bewertung: +7.00 [7]

Antwort EASA (Pardatscher, Booth) vom 14.01.2015:
“Crediting of flight time for the LAPL(A): Additionally to your reference FCL.110.A (c) (1), (2), (3) you are referred to FCL.035 (a) where the crediting of flight time is specified. “Unless otherwise specified in this Part, flight time to be credited for a licence, rating or certificate shall have been flown in the same category of aircraft for which the licence, rating or certificate is sought.” Therefore experience in micro light aircraft cannot be credited.”

Das irgendeine ATO nicht "auf Stand" ist, kann ich mir vorstellen, da es früher beim PPL-N. möglich war, "UL"-Stunden anzurechnen.

Ich sitze gerade mit BMVI, LBA und den Ländern in Berlin und habe !Al etwas 'rumgefragt. Keiner gibt eine Creditierung !?!

Vielleicht sollte "deine" ATO nochmal Rücksprache mit der für sie zuständigen Luftfahrtbehörde halten, bevor es irgendwelche Probleme.

Grüße Christoph

24. November 2016: Von Erik N. an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Bashing ? Warum wendest Du Dich denn überhaupt hier an die Leute im Forum ? Wenn du es eh besser zu wissen glaubst ? Ich konnte mir nicht helfen, das Video und leider auch der Spruch, so hart er klingen mag, passt auf Dich wie die Faust aufs Auge. Was du hier dokumentierst, ist wirklich leider idiotisch. Und diskutieren kann man mit Dir eh nicht, weil du alle sachlichen Argumente als dumm, falsch und unqualifiziert abkanzelst.

Du hast also eine Anerkennung deiner praktischen UL-Stunden für eine LAPL oder PPL "in der Tasche" ? Das würde hier sicherlich viele interessieren. Zeig uns die doch mal. Kannst ja die Namen schwärzen.

24. November 2016: Von Tee Jay an Christoph Talle

Danke Christoph, das ist doch mal was Greifbares! Dein Argument zuvor war schon das beste von allem was danach kam. Werde diesen Rat beherzigen!

Eine Sache nur noch, die sich mir nicht erschliesst: Wie lässt sich diese Aussage der guten Gerda dann mit FCL.010 vereinbaren? Denn 'aircraft category' ist nicht gleich 'aeroplane category' so wie oben bereits Luftfahrzeug ungleich Flugzeug ist? Aircraft ist der weitergefasste Begriff inklusive allem was in Annex II rumkreucht und fleucht.

24. November 2016: Von Karpa Lothar an Carmine B.

Das "irgendwo" scheint ziemlich weit gefasst zu sein....

Zudem fehlen zum nachprüfen Angaben für den betreffenden Typ und Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel TOW...

40 kg Pilot und 5 l Benzin macht vieles möglich. ..

24. November 2016: Von Tee Jay an Erik N.

Wenn Dir damit geholfen ist:

Bestätigung / Confirmation ATO DE.ATO.XXXX.XXX

Anrechnung von Flugzeit nach Vorab-Testflug gemäß FCL.110.S LAPL(S)

Ich bestätige, dass (I confirm, that)
Herr XXX geboren am (born on) XXX in XXX Lizenz (Licence): XXX
Straße / Street): XXX
Ort (Town): XXX
Germany
Email: XXX
Mobil: XXX

in unserer ATO XXX erfolgreich den Vorab-Testflug für die Anrechnung auf die Stunden gemäß FCL.110.S c) LAPL(S) abgelegt hat.

Für den Ausbildungslehrgang zum LAPL(S) werden ihm XXX Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer (max. 7 Std.) angerechnet.

(Dabei darf die Anrechnung in keinem Fall 1.) die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten; 2.) 50% der gemäß Buchstabe „a“ erforderlichen Stunden überschreiten;
3.) die Anforderungen gemäß Buchstabe „a“ Absätze 2 bis 4 ( 2 Stunden alleine, 45 Starts u. Landungen, 50 km Allein- o. 100 km Überlandflug mit FI) beinhalten.)

24. November 2016: Von Tee Jay an Karpa Lothar

... da im andern Thread mitterweile >600 Beiträge vorliegen, hier der Link zu der Grafik:
https://dl.dropboxusercontent.com/u/30535865/fliegen/start.png

24. November 2016: Von Tee Jay an Carmine B.
24. November 2016: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Ist das jetzt die Anerkennung der ATO oder der Behörde?

24. November 2016: Von Malte Höltken an Tee Jay Bewertung: +9.00 [9]

Du hast da eine Bestätigung einer Flugschule abgeschrieben, nicht die Anerkennung durch die Lizenzführende Behörde. Als ATO könnte ich Dir auch bescheinigen, daß Du ATPL-Wissen hättest, was aber erstmal nicht stimmt, und zum zweiten nicht das Papier wert ist, auf das es gedruckt ist. Wenn Du meinst Du hättest das "in der Tasche" wären wir ernstfaht an einer formalen Anerkennung durch die Behörde interessiert, das gäbe dann entweder ein Finding für die Behörde (nach den Informationen durch Christoph Talle wäre das die wahrscheinlichste Möglichkeit) oder man könnte auf Basis dieses Schreibens weiteren UL-Umschülern erleichterungen gewähren.

Aber noch einmal: Du hast in der Zwischenzeit erneut gezeigt, daß Du grundlegende Konzepte der Fliegerei nicht verstanden hast, oder - im Zweifel - nicht in der Lage bist sie sinnig und richtig weiterzugeben. Ich empfehle Dir dringend, an einem PPL-Theoriekurs auch teilzunehmen, für den Anfang. Für Dich und Deine Schüler.

24. November 2016: Von Erik N. an Tee Jay

Das ist die Anerkennung einer ATO. Wo ist denn die der Landes-Luftfahrtbehörde ?

24. November 2016: Von Tee Jay an Malte Höltken

Aber noch einmal: Du hast in der Zwischenzeit erneut gezeigt, daß Du grundlegende Konzepte der Fliegerei nicht verstanden hast, oder - im Zweifel - nicht in der Lage bist sie sinnig und richtig weiterzugeben.

Mann Malte, merkst Du (und Deinesgleichen nicht) wie Ihr Euch mit diesem Bashing lächerlich machst? Es gibt Gottlob eine Menge stiller Mitleser hier, die über diese herrschaftliche Art und Weise nur noch den Kopf schütteln. Und nur weil ich im UL eine Umkehrkurven - wenn sie denn trainiert und alle Parametern und Gefahren bekannt sind - als gleichberechtigte Option bei einem Motorausfall im Steigflug halte, heißt es noch lang nicht, daß "grundlegende Konzepte der Fliegerei" nicht vorhanden seien? Geht alles auch eine Nummer kleiner? Ist es so schwer so was grundlegendes wie eine Netiquette zu beherrschen? Oder muß gleich jeder mit einer anderen Meinung nicht nur heruntergemacht sondern am besten vernichtet werden? Hier werden sich einige noch nicht mal bei Vx vs Vy einig und auf Deinen Empfehlungen hinsichtlich Crab und De-Crab bei Seitenwindlandungen und daß dieses "zu gefährlich" sei trampele ich auch nicht bei jedem 2. Posting herum.

Wenn Du ein 16-jähriger Jaust wärest, würd ich Dich zurück zu Deinen Eltern schicken mit der Auflage Dir erstmal Anstand beizubringen, bevor Du wiederkommen kannst.

Bester Beitrag kam bisher von Christoph, da würde ich gerne ergänzend wissen, wie sich dieses mit FCL.010 Definitions verträgt.

24. November 2016: Von Carmine B. an Tee Jay

Hallo TJ,

vielen Dank für die Animation, das unterstützt ja meine Sichtweise. Vy ist die Geschwindigkeit, bei der der höchste Höhengewinn pro Zeiteinheit möglich ist. Daher muss definitionsgemäß der Wert der m/s Angabe in Deinem Beispiel des UL bei Vy höher als bei Vx sein und nicht, wie von Dir angegeben, umgekehrt.

Gefühlt mag es ja bei Vx steiler nach oben gehen, da ja wahrscheinlich auch mit höherem Anstellwinkel geflogen wird, jedoch ist per definitionem Steigrate Vx (m/s)< Steigrate Vy (m/s).

Gruß,

Carmine

24. November 2016: Von Wolfgang Lamminger an Carmine B. Bewertung: +3.00 [3]

@ all:

es macht keinen Sinn mehr...

TeeJays Beitrag 22.11.16 10:33 Uhr (Eröffnung des Threads)

Interessante Lesart eines RP gegenüber einer ATO hinsichtlich FCL.110.S LAPL(S) Satz c)
ATO erkennt Stunden an, RP will davon nichts wissen ...

--> hier geht es um FLUGzeit

TeeJays Beitrag 24.11.16 10:53 Uhr:

[…] Wie gesagt Die Anrechnung meiner praktischen UL Stunden habe ich bereits in der Tasche. Ich hätte liebend gerne auch die Anerkennung von Theoriestunden vom RP. […]

--> wie? hier geht es auf einmal um Theoriestunden

Welche Theoriestunden sind's denn, die TJ gerne vom RP anerkannt hätte? Gerade hier ist doch die ATO federführend:

hier ein Auszug aus FCL:

FCL.025 Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die Erteilung von Lizenzen und Berechtigungen

a) Pflichten des Bewerbers

(2) Bewerber dürfen die Prüfung der theoretischen Kenntnisse nur ablegen, wenn die zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO), die für ihre Ausbildung verantwortlich ist, eine Empfehlung ausspricht, nachdem sie die entsprechenden theoretischen Unterrichtsteile des Ausbildungslehrgangs auf einem zufrieden stellenden Niveau abgeschlossen haben

Jedes weitere Argumentieren ist sinnlos! Schön, dass TJ wenigstens den Beitrag von Christoph Talle (vielleicht (?)) anerkennt, auch wenn das Ergebnis mit zahlreichen Aussagen vorher identisch ist...


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