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Interessante Lesart eines RP gegenüber einer ATO hinsichtlich FCL.110.S LAPL(S) Satz c) ATO erkennt Stunden an, RP will davon nichts wissen und meint die alleinige Autorität hätte nur er. Wer weiß hier mehr?
(c) Crediting. Applicants with prior experience as PIC may be credited towards the requirements in (a).The amount of credit shall be decided by the ATO where the pilot undergoes the training course, on the basis of a pre-entry flight test, but shall in any case: (1) not exceed the total flight time as PIC; (2) not exceed 50 % of the hours required in (a); (3) not include the requirements in (a)(2) to (a)(4)
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Dann sind wohl eindeutige Voraussetzungen für die Anerkennung nicht gegeben, z.B. dass UL-Stunden (andere Luftfahrzeug-Kategorie!) nicht auf LAPL angerechnet werden können.
Michael
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Deiner Logik folgend würde das ja bedeuteten, daß einer mit US PPL ebenfalls keine Stunden angerechnet bekommen dürfte. Von einer Einschränkung auf besondere Lizenzformen steht hier in der FCL nix drin wenn die Rede von PICs ist (wie ja auch, es geht ja explizit um die Anerkennung anderer Lizenzformen). Die alleinige Autorität das zu Entscheiden kann nur bei der ATO liegen (RP ist in der FCL logischerweise ebenfalls nicht genannt), da nur hier geprüft und getestet werden kann.
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Aussage der EASA, dass UL nicht harmonisiert sind, national bleiben wollten
und daher im System der 1178 nicht berücksichtigt werden.
Daher verfahren die meisten LLB auch dementsprechend.
Grüße Christoph
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"FCL.110 LAPL - Anrechnung für dieselbe Luftfahrzeugkategorie
a) Bewerbern für eine LAPL, die Inhaber einer weiteren Lizenz in derselben Luftfahrzeugkategorie waren, wird auf dies vollständig auf die Anforderungen der LAPL in dieser Lutfahrzeugkategorie angerechnet."
Damit für mich sehr eindeutig, UL nicht anrechenbar.
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Diese Diskussion ist z.B. im Berliner Raum 100000fach auserzählt. Schon vor Jahren gab es eine UL-Flugschule, welche sich ernsthaft den LAPLern für eine preiswertere Scheinerhaltungsoption empfahl. Nix da. Leider. IMHO ist es eigentlich wurscht ober der LAPL mit einem ULC42 oder einer ollen C150 current gehalten werden kann. Ein bestechendes Gegenargument ist das mit den Paxen: Da die LAPL-Piloten auch fit bleiben sollen, wenn sie drei Paxe rumschütteln, können diese Fertigkeiten in der Tat bei ausschliesslichr UL-Übung tatsächlich verschüttet werden. In der Tat würde aber die Anrechnung der UL-Fliegerei einen weiteren ( verdienten?) Aufschwung bringen.
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"FCL 110.S LAPL (S) Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung.
a) Bewerber um eine LAPL (S) müssen mindestens 15 Stundenn Flugausbildung in Segelflugzeugen oder Motorseglern absolviert haben; der Unterricht muss folgendes einschließen: .... "
c) Anrechnung. Bei Bewerbern die beereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Abrechnung auf die Anforderungen in a) erfolgen.
Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Test Fluges festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall ... (1) ... (2) ... (3) überschreiten."
Hier wiederum für mich glasklar, der in (c) genannte PIC bezieht sich auf ICAO konforme Lizenzen.
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Hast Du eine Quelle oder Link einer solche Aussage? Ich kann im Artikel I bei den Defintitonen der Begrifflichkeiten noch sonst wo in der FCL derartiges finden.
Lass uns die nationalen UL Lizenzen beiseite nehmen und das Beispiel eines US PPL Lizenzinhabers nehmen, oder meinetwegen den sudanesischen Ex-Airliner, der sich mustergültig im deutschen Segel-Luftsportverein integrieren will ;-)
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wir sind da aber im Kapitel 4 LAPL(S)
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Ist das so mit dem glasklar? In den FCL Definitonen "Luftfahrzeugkategorie" steht nix von Lizenzformen oder ICAO:
„Luftfahrzeugkategorie“ bezeichnet eine Kategorisierung von Luftfahrzeugen anhand definierter grundlegender Merkmale wie z. B. Flugzeug, Flugzeug mit vertikaler Start- und Landefähigkeit, Hubschrauber, Luftschiff, Segelflugzeug, Freiballon.
nimmt man die Defintion von PIC hinzu...
„Verantwortlicher Pilot“ (Pilot-in-Command, PIC) bezeichnet den Piloten, dem das Kommando übertragen wurde und der mit der sicheren Durchführung des Fluges beauftragt ist.
kommt man als Unbefangener zum Schluß, daß hier eindeutig keine Einschränkung oder Beschränkung auf besondere Lizenzformen oder Regimes gemeint sein können.
Gut möglich, daß ich natprlich was übersehe und meine bzw. die Lesart der ATO falsch ist. Kann jemand einen qualifizierten Link oder Erfahrungsbericht zur ähnlich gelagerten Thematik geben?
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Das wiederum ist ein politisches Thema aus dem ich mich raushalte.
Nicht vergessen bitte. nach der Wiedervereinigung gab es in der DDR viele Piloten mit einer plötzlich wertlosen Lizenz. Warum war das so. DDR war nie Mitglied in der ICAO. Folglich hatten die DDR Piloten keine ICAO konforme Lizenz. Eine ICAO konforme Lizenz konnten sie dann mit Sonderprüfungen erwerben.
Thats Life.
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Alfred, das ist aber ein völlig anderes Thema. Das ware alles lange VOR dem LAPL, aber ich denke nach einem Vierteljahrhundert weitestgehend abgearbeitet. ( Zum Teil natürlich auch biologisch.)
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Ist noch nicht mal ein politisches, die Normen geben das einfach nicht her. Umgekehrt klappt's bei dieser Sache zwar schon - die höhere LAPL/PPL Lizenz wird bei UL anerkannt doch eben nicht vice versa. Das ist ziemlich eindeutig aber leider auch ein anderes Thema.
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Luftsportgeräte sind nun mal national geregelt (LuftPersV).
Hier hat der deutsche Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen,
PPL/LAPL-Stunden beim Erwerb/Verlängerung der Lizenz für
Luftsportgeräte anzurechnen.
LAPL/PPL sind europäisch geregelt und Europa kennt Luftsportgeräte
(noch) nicht !
Daher soll es keine entsprechende Abrechnung geben.
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Alles richtig... aber stürz dich doch nicht gleich auf nationale ULs. Nimm einen mit US PPL, der z.B. 30 Jahre lang seinen historischen Annex II Flieger bewegt hat und nun einen LAPL(S) machen will... der soll nichts angerechnet bekommen?
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1.) Der RP redet der Flugschule nicht rein, er wird nur seinen Aufgaben gerecht und überwacht die Einhaltung bestehender Regeln. Vielleicht ist das ein Konzept, das in UL-Flugschulen unbekannt, aber im Grunde recht sinnvoll ist.
2.) Sowohl DULV als auch das DAeC-LSGB bemühen sich gerade redlich mit dem uninspirierten 600kg-Versuch, die Gräben, die die UL vom Rest der Welt trennen, auszubaggern. Anstatt eine vernünftige Brücke zu bauen in die bereits existierende (und gut funktionierende) 600kg-Klasse (im Flugzeugbau) und den LAPL (im Lizenzwesen), werden national(istisch)e Grenzen zu betonieren versucht, die schon am Boden unsinnig und in der Luft bar jeglicher Rechtfertigung erscheinen - ist doch gerade das Flugzeug DAS Sinnbild um Grenzen und Nationen zu überwinden. Wie Luftsportler jetzt darauf kommen, eine nationale Regelung wäre vorteilhaft ist mir absolut Schleierhaft.
3.) Es ist nur Folgerichtig, wenn diese nationalen, nicht ICAO-Konformen Lizenzen, bei denen sich die Verbände mit Händen und Füßen gegen jegliche europäisch harmonisierte Einflußnahme wehren, nicht anerkannt werden. Es war ja so der Wunsch der Vertreter der Luftsportgeräteführer.
4.) Natürlich werden ICAO-Konforme Lizenzen anerkannt, wie zum Beispiel der US-PPL oder der brasilianische ATPL. Eine Gleichwertigkeit von US-PPL und deutschem UL-Schein herstellen zu wollen ist schon aufgrund der vermittelten Inhalte, aber auch wegen der durch die FAA deutlich strengere Aufsicht aller Lehrberechtigten und Prüfer ohne jegliche Grundlage.
5.) Es geht nicht darum in welchem Regime der flieger fliegt, sondern mit welcher Lizenz er geflogen wird. Daher sind Flugstunden auf einer SV-4 äquivalent zu Flugstunden in einer EA300, aber nicht zu Flugstunden in einer C42.
6.) In anbetracht Deiner öffentlich zur Schau gestellten Wissenslücken und Lernresistenz bin ich mir nicht sicher, ob Du wirklich eine Grundlage hast Dich über eine mangelnde Verkürzung der Ausbildung zu beschweren. Daß Du Deine hier nachgewiesen falschen Aussagen nach eigener Angabe auch lehrst, ist kein gutes Argument für eine weithin solide Ausbildung bei den UL, auf deren Basis man eine Anerkennung von Flugstunden - ob zum Lizenzerwerb oder -erhalt ist dabei egal - diskutieren könnte. Dabei kenne ich persönlich sehr viele sehr gute UL-Fluglehrer und UL-Flugschulen, die eine fundierte und gute Ausbildung anbieten, die aber von Fluglehrern wie Dir in Sippenhaft genommen werden - nicht zuletzt auch durch Dein Sendungsbewusstsein über sachlich schlichtweg falsche Inhalte. Dabei ist es nicht mal schlimm, wenn Du etwas nicht weißt. Es ist schlimm, daß Du aus den Dir kommunizierten Fehlern nicht lernen willst, aber auch Deinen Standpunkt nicht argumentieren kannst und einen Dir als Fehler mitgeteilten Standpunkt frischen Piloten lehrst. Ich halte das nicht für eine gute Basis für eine Ausbildungsverkürzung, weil die Forderung danach scheinbar nicht aus Können, sondern Lernunwilligkeit stammt.
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Wie kommst Du auf die Idee, dass besagte Flugstunden mit US PPL auf einem N-Reg Flieger nicht zur Gesamtflugerfahrung angerechnet würden?
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ts ts ts immer diese Versuche... Du solltest an Dir arbeiten und vielleicht bei der Sache bleiben.
1) Seit wann überwacht ein RP eine ATO? Meines Wissens - ich kann mich natürlich irren - macht das das LBA.
2) Die EASA will meines Wissens gar nicht den nationalen UL Kram reglementieren. Auch hier kann ich mich natürlich irren, da Du aber Deiner Meinung keine Substanz in Form von Links oder sonstiger Quellenangaben beigefügt hast, bleibt mir kaum was anderes übrig als dieses weiterhin so anzunehmen.
3) Falsch, warum kämpfen wohl aktuell die europäischen Verbände (sind nicht nur die deutschen) sowie Hersteller (allen voran Breezer, FK und Pipistrel) gemeinsam für eine Harmonisierung der Wildwuchs-Regeln?
4) + 5) Bitte um Verweis auf die entsprechende FCL. Gemäß der bisherigen Lesart von FCL.110.S LAPL(S) Satz c) eben dann genau nicht wenn ein Bezug auf eine bestimmte vorausgesetzte Lizenzformen genommen wird, die jedoch eben ausdrücklich nicht enthalten ist. Absolutes Minimum bei der Anerkenung ist irgendwo hinten im Anhang Chicago.
6) Es wäre einfach nur schön, wenn Du bei der Sache bleiben könntest anstelle hier schwarmdummes bashing zu betreiben, Danke!
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Selbst für mich als juristischer Laie besteht aber ein qualitativer Unterschied zwischen einer "Erteilung der Erlaubnis" und der "Aufsicht einer ATO". Oder anders formuliert: Klar erhalte ich meine Erlaubnis vom RP und werde dort brav meine Theorie ablegen dürfen, was aber praktisch die ATO macht und ob und wieviel Sie etwas im Rahmen von FCL anerkennt ist ein ganz anderer Zusammenhang.
Letztendlich aber Nebenschauplatz. Es geht um die Definiton von PIC in FCL.110.S LAPL(S). Ich sehe da zwei Lesarten und es wäre schön von der hier versammelten Intelligenz Klarheit zu haben. Denn ich gehe nach dem Prinzip aus, was nicht verboten oder eingeschränkt wird, ist erlaubt.
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Da ich jetzt nach Berlin fahre (Bund Länder AG Lizenzen),
empfehle ich das ausführliche Studium der entsprechenden
Verordnungen mitsamt AMC Material.
Wenn wie keine Aufsicht über die ATO's hätten, hätte meine
Behörde als CA dieses Jahr auch kein Audit der EASA gehabt.
Denn mal toi, toi, toi beim Studium der Unterlagen !!
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Du es kann mir egal sein, wer da wen beufsichtigt. ATO sagt so, RP sagt so. Beide berufen sich auf FCL... was gilt nun? FCL schreibt nur was von PIC ohne auf Lizenzform oder Regime einzugehen... nochmals, was nicht definiert oder eingeschränkt ist, ist in meinem Verständnis erlaubt. Kann jemand hier substantiiert was zum Thema beitragen?
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PIC Zeit nur aus Lizenzen /Kategorien die man in der 1178 findet
(dachte, ich hätte das schon ausführlich genug erklärt !).
PIC-Zeiten als Drachenflieger und Fallschirmspringer werden
übrigens auch nicht angerechnet.
So muss los
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Ist Tee Jay so naiv unwissend, oder will er nur provozieren?
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