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107 Beiträge Seite 1 von 5

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22. November 2016: Von Hubert Eckl an Alfred Obermaier

Diese Diskussion ist z.B. im Berliner Raum 100000fach auserzählt. Schon vor Jahren gab es eine UL-Flugschule, welche sich ernsthaft den LAPLern für eine preiswertere Scheinerhaltungsoption empfahl. Nix da. Leider. IMHO ist es eigentlich wurscht ober der LAPL mit einem ULC42 oder einer ollen C150 current gehalten werden kann. Ein bestechendes Gegenargument ist das mit den Paxen: Da die LAPL-Piloten auch fit bleiben sollen, wenn sie drei Paxe rumschütteln, können diese Fertigkeiten in der Tat bei ausschliesslichr UL-Übung tatsächlich verschüttet werden. In der Tat würde aber die Anrechnung der UL-Fliegerei einen weiteren ( verdienten?) Aufschwung bringen.

22. November 2016: Von Alfred Obermaier an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Das wiederum ist ein politisches Thema aus dem ich mich raushalte.

Nicht vergessen bitte. nach der Wiedervereinigung gab es in der DDR viele Piloten mit einer plötzlich wertlosen Lizenz. Warum war das so. DDR war nie Mitglied in der ICAO. Folglich hatten die DDR Piloten keine ICAO konforme Lizenz. Eine ICAO konforme Lizenz konnten sie dann mit Sonderprüfungen erwerben.

Thats Life.

22. November 2016: Von Hubert Eckl an Alfred Obermaier

Alfred, das ist aber ein völlig anderes Thema. Das ware alles lange VOR dem LAPL, aber ich denke nach einem Vierteljahrhundert weitestgehend abgearbeitet. ( Zum Teil natürlich auch biologisch.)

22. November 2016: Von Tee Jay an Alfred Obermaier

Ist noch nicht mal ein politisches, die Normen geben das einfach nicht her. Umgekehrt klappt's bei dieser Sache zwar schon - die höhere LAPL/PPL Lizenz wird bei UL anerkannt doch eben nicht vice versa. Das ist ziemlich eindeutig aber leider auch ein anderes Thema.

22. November 2016: Von Christoph Talle an Tee Jay Bewertung: +4.00 [4]

Luftsportgeräte sind nun mal national geregelt (LuftPersV).

Hier hat der deutsche Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen,

PPL/LAPL-Stunden beim Erwerb/Verlängerung der Lizenz für

Luftsportgeräte anzurechnen.

LAPL/PPL sind europäisch geregelt und Europa kennt Luftsportgeräte

(noch) nicht !

Daher soll es keine entsprechende Abrechnung geben.

22. November 2016: Von Tee Jay an Christoph Talle

Alles richtig... aber stürz dich doch nicht gleich auf nationale ULs. Nimm einen mit US PPL, der z.B. 30 Jahre lang seinen historischen Annex II Flieger bewegt hat und nun einen LAPL(S) machen will... der soll nichts angerechnet bekommen?

22. November 2016: Von Malte Höltken an Tee Jay Bewertung: +17.00 [17]

1.) Der RP redet der Flugschule nicht rein, er wird nur seinen Aufgaben gerecht und überwacht die Einhaltung bestehender Regeln. Vielleicht ist das ein Konzept, das in UL-Flugschulen unbekannt, aber im Grunde recht sinnvoll ist.

2.) Sowohl DULV als auch das DAeC-LSGB bemühen sich gerade redlich mit dem uninspirierten 600kg-Versuch, die Gräben, die die UL vom Rest der Welt trennen, auszubaggern. Anstatt eine vernünftige Brücke zu bauen in die bereits existierende (und gut funktionierende) 600kg-Klasse (im Flugzeugbau) und den LAPL (im Lizenzwesen), werden national(istisch)e Grenzen zu betonieren versucht, die schon am Boden unsinnig und in der Luft bar jeglicher Rechtfertigung erscheinen - ist doch gerade das Flugzeug DAS Sinnbild um Grenzen und Nationen zu überwinden. Wie Luftsportler jetzt darauf kommen, eine nationale Regelung wäre vorteilhaft ist mir absolut Schleierhaft.

3.) Es ist nur Folgerichtig, wenn diese nationalen, nicht ICAO-Konformen Lizenzen, bei denen sich die Verbände mit Händen und Füßen gegen jegliche europäisch harmonisierte Einflußnahme wehren, nicht anerkannt werden. Es war ja so der Wunsch der Vertreter der Luftsportgeräteführer.

4.) Natürlich werden ICAO-Konforme Lizenzen anerkannt, wie zum Beispiel der US-PPL oder der brasilianische ATPL. Eine Gleichwertigkeit von US-PPL und deutschem UL-Schein herstellen zu wollen ist schon aufgrund der vermittelten Inhalte, aber auch wegen der durch die FAA deutlich strengere Aufsicht aller Lehrberechtigten und Prüfer ohne jegliche Grundlage.

5.) Es geht nicht darum in welchem Regime der flieger fliegt, sondern mit welcher Lizenz er geflogen wird. Daher sind Flugstunden auf einer SV-4 äquivalent zu Flugstunden in einer EA300, aber nicht zu Flugstunden in einer C42.

6.) In anbetracht Deiner öffentlich zur Schau gestellten Wissenslücken und Lernresistenz bin ich mir nicht sicher, ob Du wirklich eine Grundlage hast Dich über eine mangelnde Verkürzung der Ausbildung zu beschweren. Daß Du Deine hier nachgewiesen falschen Aussagen nach eigener Angabe auch lehrst, ist kein gutes Argument für eine weithin solide Ausbildung bei den UL, auf deren Basis man eine Anerkennung von Flugstunden - ob zum Lizenzerwerb oder -erhalt ist dabei egal - diskutieren könnte. Dabei kenne ich persönlich sehr viele sehr gute UL-Fluglehrer und UL-Flugschulen, die eine fundierte und gute Ausbildung anbieten, die aber von Fluglehrern wie Dir in Sippenhaft genommen werden - nicht zuletzt auch durch Dein Sendungsbewusstsein über sachlich schlichtweg falsche Inhalte. Dabei ist es nicht mal schlimm, wenn Du etwas nicht weißt. Es ist schlimm, daß Du aus den Dir kommunizierten Fehlern nicht lernen willst, aber auch Deinen Standpunkt nicht argumentieren kannst und einen Dir als Fehler mitgeteilten Standpunkt frischen Piloten lehrst. Ich halte das nicht für eine gute Basis für eine Ausbildungsverkürzung, weil die Forderung danach scheinbar nicht aus Können, sondern Lernunwilligkeit stammt.

22. November 2016: Von Lutz D. an Tee Jay

Wie kommst Du auf die Idee, dass besagte Flugstunden mit US PPL auf einem N-Reg Flieger nicht zur Gesamtflugerfahrung angerechnet würden?

22. November 2016: Von Tee Jay an Malte Höltken

ts ts ts immer diese Versuche... Du solltest an Dir arbeiten und vielleicht bei der Sache bleiben.

1) Seit wann überwacht ein RP eine ATO? Meines Wissens - ich kann mich natürlich irren - macht das das LBA.

2) Die EASA will meines Wissens gar nicht den nationalen UL Kram reglementieren. Auch hier kann ich mich natürlich irren, da Du aber Deiner Meinung keine Substanz in Form von Links oder sonstiger Quellenangaben beigefügt hast, bleibt mir kaum was anderes übrig als dieses weiterhin so anzunehmen.

3) Falsch, warum kämpfen wohl aktuell die europäischen Verbände (sind nicht nur die deutschen) sowie Hersteller (allen voran Breezer, FK und Pipistrel) gemeinsam für eine Harmonisierung der Wildwuchs-Regeln?

4) + 5) Bitte um Verweis auf die entsprechende FCL. Gemäß der bisherigen Lesart von FCL.110.S LAPL(S) Satz c) eben dann genau nicht wenn ein Bezug auf eine bestimmte vorausgesetzte Lizenzformen genommen wird, die jedoch eben ausdrücklich nicht enthalten ist. Absolutes Minimum bei der Anerkenung ist irgendwo hinten im Anhang Chicago.

6) Es wäre einfach nur schön, wenn Du bei der Sache bleiben könntest anstelle hier schwarmdummes bashing zu betreiben, Danke!

22. November 2016: Von Christoph Talle an Tee Jay

Du irrst. 31 LuftVg

22. November 2016: Von Tee Jay an Christoph Talle

Selbst für mich als juristischer Laie besteht aber ein qualitativer Unterschied zwischen einer "Erteilung der Erlaubnis" und der "Aufsicht einer ATO". Oder anders formuliert: Klar erhalte ich meine Erlaubnis vom RP und werde dort brav meine Theorie ablegen dürfen, was aber praktisch die ATO macht und ob und wieviel Sie etwas im Rahmen von FCL anerkennt ist ein ganz anderer Zusammenhang.

Letztendlich aber Nebenschauplatz. Es geht um die Definiton von PIC in FCL.110.S LAPL(S). Ich sehe da zwei Lesarten und es wäre schön von der hier versammelten Intelligenz Klarheit zu haben. Denn ich gehe nach dem Prinzip aus, was nicht verboten oder eingeschränkt wird, ist erlaubt.

22. November 2016: Von Christoph Talle an Tee Jay Bewertung: +9.00 [9]

Da ich jetzt nach Berlin fahre (Bund Länder AG Lizenzen),

empfehle ich das ausführliche Studium der entsprechenden

Verordnungen mitsamt AMC Material.

Wenn wie keine Aufsicht über die ATO's hätten, hätte meine

Behörde als CA dieses Jahr auch kein Audit der EASA gehabt.

Denn mal toi, toi, toi beim Studium der Unterlagen !!

22. November 2016: Von Tee Jay an Christoph Talle

Du es kann mir egal sein, wer da wen beufsichtigt. ATO sagt so, RP sagt so. Beide berufen sich auf FCL... was gilt nun? FCL schreibt nur was von PIC ohne auf Lizenzform oder Regime einzugehen... nochmals, was nicht definiert oder eingeschränkt ist, ist in meinem Verständnis erlaubt. Kann jemand hier substantiiert was zum Thema beitragen?

22. November 2016: Von Christoph Talle an Tee Jay Bewertung: +9.00 [9]

PIC Zeit nur aus Lizenzen /Kategorien die man in der 1178 findet

(dachte, ich hätte das schon ausführlich genug erklärt !).

PIC-Zeiten als Drachenflieger und Fallschirmspringer werden

übrigens auch nicht angerechnet.

So muss los

22. November 2016: Von Tee Jay an Christoph Talle

22. November 2016: Von Richard Georg an Christoph Talle Bewertung: +1.00 [1]

Ist Tee Jay so naiv unwissend, oder will er nur provozieren?

22. November 2016: Von Karpa Lothar an Christoph Talle

und nicht die Flight Simmer vergessen...

Die haben auch vielfältige Erfahrungen und oft viele Flugstunden

22. November 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Tee Jay Bewertung: +9.00 [9]

Ich wiederhole den Vorschlag sich erstmal ausführlich mit der Materie zu befassen und dann die eigentlich sehr stimmige Struktur zu erkennen. Aber wofür sind schon Luftrechtkenntnisse gut. Das UL fliegt auch so....


Wurden von Dir die wichtigen Paragraphen, die noch dazu auch mit einer eindeutigen Überschrift versehen sind, einfach nur übersehen oder interessieren Sie Dich nicht?

FCL.035 Anrechnung von Flugzeit und theoretischen Kenntnissen
a) Anrechnung von Flugzeit
(1) Sofern nicht in diesem Teil etwas anderes angegeben ist, muss Flugzeit, die für eine Lizenz, eine Berechtigung oder ein Zeugnis angerechnet werden soll, in derselben Luftfahrzeugkategorie geflogen worden sein, für die die Lizenz, die Berechtigung oder das Zeugnis beantragt wird.


Die EASA strukturiert nach Luftfahrzeugkategorien. UL's sind keine "Flugzeuge" im EASA-Vorschriftensinn. UL sind Luftsportgeräte und damit können auch keine Anrechnungsmöglichkeiten innerhalb der Luftfahrzeugkategorie gelten. Für Flugzeiten auf Flugzeugen (gleiche Lfz-Kategorie) mit einer ICAO-konformen Lizenz gibt es Anrechnungsmöglichkeiten, also auch für US-PPL-Inhaber.

Es gibt zwar fast immer auch Anrechnungsmöglichkeiten aus anderen Luftfahrzeugkategorien, aber dann werden diese Bedingungen separat aufgeführt, z.B.

FCL.210.A PPL(A) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung

[...]

d) Anrechnung. Bewerber, die Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen sind, erhalten eine Anrechnung von 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 10 Stunden. Der Umfang der Anrechnung schließt in keinem Fall die Anforderungen in Buchstabe a Nummer 2 ein.

Für mich ist die Vorschriftenlage ziemlich eindeutig. Ob die Nicht-Anrechnungsmöglichkeit sinnvoll ist, ist ein anderes Thema.

Michael

22. November 2016: Von Lutz D. an Richard Georg Bewertung: +1.00 [1]

Er will nicht provozieren, er will den Segelflugschein geschenkt bekommen.

22. November 2016: Von Tee Jay an Mich.ael Brün.ing

Ich wiederhole den Vorschlag sich erstmal ausführlich mit der Materie zu befassen und dann die eigentlich sehr stimmige Struktur zu erkennen. Aber wofür sind schon Luftrechtkenntnisse gut. Das UL fliegt auch so....

Geht es auch ohne Polemik? Was meinst Du was ich gemacht habe und hier mache?

FCL.035 Anrechnung von Flugzeit und theoretischen Kenntnissen
a) Anrechnung von Flugzeit
(1) Sofern nicht in diesem Teil etwas anderes angegeben ist, muss Flugzeit, die für eine Lizenz, eine Berechtigung oder ein Zeugnis angerechnet werden soll, in derselben Luftfahrzeugkategorie geflogen worden sein, für die die Lizenz, die Berechtigung oder das Zeugnis beantragt wird.
Die EASA strukturiert nach Luftfahrzeugkategorien. UL's sind keine "Flugzeuge" im EASA-Vorschriftensinn. UL sind Luftsportgeräte und damit können auch keine Anrechnungsmöglichkeiten innerhalb der Luftfahrzeugkategorie gelten. Für Flugzeiten auf Flugzeugen (gleiche Lfz-Kategorie) mit einer ICAO-konformen Lizenz gibt es Anrechnungsmöglichkeiten, also auch für US-PPL-Inhaber.

Seufz... Danke dafür, aber Du brauchst mir nicht darzulegen, daß Luftsportgeräte keine Flugzeuge sind. Es sind aber sehr wohl wenn Du die EASA eigene Definiton heranziehst Luftfahrzeuge:

„Luftfahrzeug“ bezeichnet jegliche Maschine, die durch die Reaktionen der Luft, die keine Reaktionen der Luft gegen­ über der Erdoberfläche sind, in der Atmosphäre gehalten werden kann.

und fallen folglich auch in die Begrifflichkeit "Luftfahrzeugkategorie". Und schon mal nachgedacht warum dort nicht "Flugzeugkategorie" steht?

Ist Dein Vortrag jetzt ein Einwand oder eine Bestätigung?

Es gibt zwar fast immer auch Anrechnungsmöglichkeiten aus anderen Luftfahrzeugkategorien, aber dann werden diese Bedingungen separat aufgeführt, z.B.

FCL.210.A PPL(A) — Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung
[...] d) Anrechnung. Bewerber, die Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie mit Ausnahme von Ballonen sind, erhalten eine Anrechnung von 10 % ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 10 Stunden. Der Umfang der Anrechnung schließt in keinem Fall die Anforderungen in Buchstabe a Nummer 2 ein.

Und erneut "Luftfahrzeug" und nicht "Flugzeug"... hier sind sogar explizit Ballone ausgenommen, warum nur diese, warum nicht auch zusätzlich noch die ULs? Also erneut kein Widerspruch, oder?

Für mich ist die Vorschriftenlage ziemlich eindeutig. Ob die Nicht-Anrechnungsmöglichkeit sinnvoll ist, ist ein anderes Thema.

Für mich nicht, und ich würde es gerne begreifen! Bisher hat nur Christoph das schlagkräftigste Argument vorgebracht.

22. November 2016: Von Werner Kraus an Tee Jay Bewertung: +8.00 [8]

Geht es auch ohne Polemik?

:-DDD diese Worte aus Deinem Mund, you made my day!

Es geht hier weiter wo es im letzten Thread noch nicht aufgehört hat. Du suchst Bestätigung für Deine Meinung und fährst jeden an der Dir aufzeigt dass Du falsch liegst, was Deinem Selbstverständnis nach ja nicht sein kann.

Christoph, Michael und andere haben Dir die relevanten VO und Paragraphen aufgelistet, setze Dich damit auseinander und denk nochmal neu nach.

22. November 2016: Von Hubert Eckl an Werner Kraus Bewertung: +5.00 [5]

Ich finde den Kumpel Klasse! Hoffe nur inständig, daß er die Erkenntnis über die Macht des Faktischen nicht eines schlimmen Tages mit seinem ( und anderer) Leben bezahlen muss. Es ist aber grundsätzlich lobenswert alles in Frage zu stellen. Blöd ist nur KEINE Antwort zu akzeptieren. Da bekommt Halsstarrigkeit eine erstaunliche Nähe zur Leichenstarre.

22. November 2016: Von Richard Georg an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

LuftPersV § 15

22. November 2016: Von Karpa Lothar an Tee Jay

Nach Deinem Verständnis sind auch Modellflugzeuge dann Luftfahrtgeräte...

Ebenso Gleitschirme und Flugdrachen....

Nur laufen die in der Kategorie Luftsportgerät

22. November 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Tee Jay Bewertung: +3.00 [3]

Die viel wichtigere Frage ist für mich:

Was hast Du Deinen Schülern bisher erzählt, wie die Weiterbildungsmöglichkeiten Richtung EASA LAPL/PPL aussehen? Hast Du Deinen hier vertretenen Standpunkt auch in Deiner Schüler-Community verbreitet?

Michael


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