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22. November 2016: Von Alfred Obermeier an Alfred Obermeier

"FCL 110.S LAPL (S) Anforderungen bezüglich der Erfahrung und Anrechnung.

a) Bewerber um eine LAPL (S) müssen mindestens 15 Stundenn Flugausbildung in Segelflugzeugen oder Motorseglern absolviert haben; der Unterricht muss folgendes einschließen: .... "

c) Anrechnung. Bei Bewerbern die beereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Abrechnung auf die Anforderungen in a) erfolgen.

Der Umfang der Anrechnung wird von der ATO, bei der der Pilot den Ausbildungslehrgang absolviert, auf der Grundlage eines Vorab-Test Fluges festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall ... (1) ... (2) ... (3) überschreiten."

Hier wiederum für mich glasklar, der in (c) genannte PIC bezieht sich auf ICAO konforme Lizenzen.

22. November 2016: Von Tee Jay an Alfred Obermeier

Ist das so mit dem glasklar? In den FCL Definitonen "Luftfahrzeugkategorie" steht nix von Lizenzformen oder ICAO:

„Luftfahrzeugkategorie“ bezeichnet eine Kategorisierung von Luftfahrzeugen anhand definierter grundlegender Merkmale wie z. B. Flugzeug, Flugzeug mit vertikaler Start- und Landefähigkeit, Hubschrauber, Luftschiff, Segelflugzeug, Freiballon.

nimmt man die Defintion von PIC hinzu...

„Verantwortlicher Pilot“ (Pilot-in-Command, PIC) bezeichnet den Piloten, dem das Kommando übertragen wurde und der mit der sicheren Durchführung des Fluges beauftragt ist.

kommt man als Unbefangener zum Schluß, daß hier eindeutig keine Einschränkung oder Beschränkung auf besondere Lizenzformen oder Regimes gemeint sein können.

Gut möglich, daß ich natprlich was übersehe und meine bzw. die Lesart der ATO falsch ist. Kann jemand einen qualifizierten Link oder Erfahrungsbericht zur ähnlich gelagerten Thematik geben?


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