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Ich vermute die Frage geht in die Richtung, ob es absehbar ist, dass man ohne CPL-Theorie irgendwann auch mal mehr als LAPL ausbilden darf.
Hierfür wäre meine Antwort: Nicht, dass ich wüßte.
Die aktuellen Bestimmungen im Part FCL sind eindeutig, siehe FCL.915.FI:
(2) mindestens Inhaber einer PPL(A) sein und i) abgesehen von dem Fall, dass ein FI(A) nur Ausbildung für die LAPL(A) erteilt, die Anforderungen bezüglich der theoretischen CPL-Kenntnisse erfüllt haben, und...
Als zweiter Aspekt zur Beantwortung der Frage, würde ich noch die absehbaren oder geplanten Änderungen des Part FCL prüfen, also die Liste der NPAs, zu finden hier:
https://www.easa.europa.eu/document-library/notices-of-proposed-amendment
Dort habe ich nichts gefunden, was in eine Richtung geht, diese Anforderungen aufzuweichen. Und selbst wenn etwas "in der Röhre" wäre, kann es Jahre dauern, bis es umgesetzt ist und dann in Deutschland gültig wird, denn oft gibt es auch noch Derogations-Möglichkeiten, um es aufzuschieben.
Vorschlag: Einfach CPL-Theorie machen. Ist kein so großer Aufwand, verglichen mit der FI-Ausbildung und in wenigen Monaten kommst Du an Dein Ziel.
Michael
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Danke für den Beitrag. Das trifft den Nagel auf den Kopf. ...leider kostet der CPL ja auch Geld...
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Wenn du die CPL-Theorie (Selbststudium) mal in Verhältnis zur günstigsten mir bekannten FI(A)-Ausbildung setzt (Arnsberg 5 k €, wenn ich mich recht entsinne), ist eher das Lernen als das Geld das Problem.
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Wohl war
Paradox ist jedoch; die Theorie Prüfung für LAPL und PPL-A FCL ist die Selbe....
Was macht mich die Theorie CPL in der Praxis schlauer???
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5 k ist nicht realistisch. Beim FCH kostet die Theorie schon über 2 k + 30 Stunden Flugzeug mit Lehrer.
das sind locker 10 k
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Man braucht nur die CPL-Theorie und nicht den CPL. Hierfür ist auch keine Anmeldung bei einer ATO erforderlich. Einfach freies Lernmaterial besorgen und dann beim LBA zur Prüfung anmelden.
Allerdings gilt diese Theorie-Prüfung dann nicht für den CPL. Will man einen richtigen CPL draufsatteln, müsste man die Theorie-Prüfung wiederholen.
EDIT am 29.8.: Das musste ich revidieren! Siehe unten...
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https://www.aerotours.de/Termine/items/fluglehrer-lehrgang-fia-16.html?gclid=CjwKEAjwl4q-BRDtzJmSk-uGunkSJACmCOY-qew421iYUFEyBJ_i1xk0rroQaZIwTWxQLhQ7ZZ8PBBoCyKHw_wcB
Gesponsert vom Arbeitsamt sogar gratis, ein großer Teil der Teilnehmer kommt daher. Sonst 6500 plus paar Gebühren und Unterkufnt.
Den Link mit Arnsberg habe ich leider nicht zur Hand, war letztes Mal in einer Zeitschrift inseriert. Vielleicht weiß Malte mehr?
Edit: Gefunden - leider nur als Bilder auf WhatsApp. Es waren 4.900,00 (1000 Theorie, 1250 Lehrer (25 h), 12 h C150, 12 h A201 à je 892,50 sowie 6 h SF 25 für 280 Tacken. 149 temporäre Mitgliedschaft).
Klingt nach einer Fortführung, adaptiert, des alten Vereinsfluglehrers. Man kann nur hoffen, dass das öfter stattfindet, sonst bricht uns irgendwann der Nachwuchs weg.
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Nach meiner Kenntnis verlangt das LBA für vollwertigen FI mit PPL eine CPL-Theorieausbildung bei einer dafür zugelassenen ATO und die CPL-Theorieprüfung in Braunschweig. Es reicht aber ein Medical Klasse 2.
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Ganz einfache Frage: Wo steht das?
In der Vorschrift, wie auch in den AMC, steht nichts von einer Theorieausbildung, nur eine CPL-Theorieprüfung. Wäre eine CPL-Theorieausbildung erforderlich, würde das sicherlich im FI-Syllabus aufgeführt sein. Ist es aber nicht.
Wenn ich mir die Antragsformulare für eine CPL-Theorieprüfung auf der LBA-Seite ansehe, dann könnte man aus diesen Formularen lesen, dass eine ATO, auch im Falle einer FI-CPL-Theorieprüfung, vorab die Prüfungsreife bestätigt haben muss, aber das ist ebenfalls nicht unmittelbar durch eine Vorschrift belegt bzw. es gäbe prinzipiell auch andere Lösungen dafür. Maßgeblich ist hier ARA.FCL.300:
a) Die zuständige Behörde trifft die notwendigen Vorkehrungen und legt Verfahren dafür fest, dass Antragsteller Prüfungen der theoretischen Kenntnisse gemäß den einschlägigen Anforderungen von Teil-FCL ablegen können.
Das LBA hat also den Weg gewählt, die Prüfungsreife immer von einer ATO bestätigen zu lassen. Evtl. wäre es eine Anfrage beim LBA wert, ob dieser Nachweis nicht vielleicht auch durch Eigenerklärung erfolgen kann. Geht ja z.B. auch bei Sprachlevel 6 für die Muttersprache. Unabhängig davon gibt es immer die Möglichkeit in ein anderes EASA-Land zu gehen und dort die Prüfung abzulegen, falls es dort unkomplizierter gehandhabt wird. Österreich und Schweiz bieten sich sicherlich als Erstes an.
Aber nochmal zurück zur praktischen Umsetzung des Vorhabens. Ich mag es zwar, mich mit Vorschriften auseinanderzusetzen, bin aber am Ende vorrangig an einer pragmatischen Lösung interessiert, auch wenn die nicht hundertprozentig zur Lehrmeinung passt. Aus meiner Sicht wäre es am einfachsten, man schreibt eine Email an aircrew@lba.de und fragt, wie das LBA den Prozess zur Prüfungsanmeldung sieht. Wie wir wissen, muss das nicht notwendigerweise EASA-regelkonform sein, aber wenn die Abweichungen erträglich sind, lohnt sich ein "Aufstand" nicht. Ich vermute das LBA wird sagen: "Formale Theorieausbildung ist nicht erforderlich, aber Prüfungsanmeldung muss trotzdem über ATO laufen, d.h. die stellen die Prüfungsreife fest." Mit so einer Email geht man dann zu einer ATO seiner Wahl, die CPL ausbilden darf und verhandelt den Preis für deren administrativen Aufwand ggfs. auch noch geeignetes Lernmaterial für das Selbststudium. Als Argumentation hat man etwas Schriftliches in der Hand, dass kein Theorieunterricht erforderlich ist.
Wenn es aber vom LBA heißt: "Theorieausbildung vollständig erforderlich." dann würde ich als nächstes nach Wien oder Bern schreiben, die sind in vielen Dingen unkomplizierter...
Michael
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Dann wollen wir doch mal nachsehen, was das Regelwerk hergibt:
"FCL.915.FI FI — Voraussetzungen
Ein Bewerber um ein FI-Zeugnis muss ... b) zusätzlich für die FI(A): (1) Inhaber mindestens einer CPL(A) sein oder (2) mindestens Inhaber einer PPL(A) sein und i) abgesehen von dem Fall, dass ein FI(A) nur Ausbildung für die LAPL(A) erteilt, die Anforderungen bezüglich der theoretischen CPL-Kenntnisse erfüllt haben, und ..."
Hier ist also nicht die Rede von einer CPL-Theorie-Prüfung sondern von den "Anforderungen bezüglich der theoretischen CPL-Kenntnisse", die erfüllt werden müssen:
"FCL.315 CPL — Ausbildungslehrgang
Bewerber um eine CPL müssen theoretischen Unterricht und Flugausbildung bei einer ATO gemäß Anlage 3 dieses Teils absolviert haben."
Die theoretischen CPL-Kenntnisse erwirbt man also durch Unterricht bei einer ATO gemäß Anlage3.
Nun zur Prüfung:
"FCL.025 Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die Erteilung von Lizenzen und Berechtigungen
a) Pflichten des Bewerbers (1) Bewerber müssen sämtliche Prüfungen der theoretischen Kenntnisse für eine bestimmte Lizenz oder Berechtigung unter der Verantwortlichkeit desselben Mitgliedstaats ablegen. (2) Bewerber dürfen die Prüfung der theoretischen Kenntnisse nur ablegen, wenn die zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO), die für ihre Ausbildung verantwortlich ist, eine Empfehlung ausspricht, nachdem sie die entsprechenden theoretischen Unterrichtsteile des Ausbildungslehrgangs auf einem zufrieden stellenden Niveau abgeschlossen haben."
Man darf also die Prüfung der theoretischen Kenntnisse nur ablegen, wenn die für die Ausbildung verantwortliche ATO nach erfolgreichem Unterricht im Ausbildungslehrgang eine Empfehlung ausspricht. Den Erfolg des Unterrichts muss die ATO i.d.R. durch interne Tests nachweisen.
So falsch liegt es LBA nicht!
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Bei FCL.915.FI sind wir uns einig. Allerdings interpretierst Du die "Anforderungen bezüglich der theoretischen CPL-Kenntnisse" so, dass dafür ein abgeschlossener CPL-Theorielehrgang erforderlich ist. Das steht da nicht. Die Formulierung würde doch sonst lauten: "einen Lehrgang zum Erwerb der Theoriekenntnisse für den CPL gem. FCL.315 abgeschlossen haben". Da weder ein Lehrgang noch ein klarer Verweis auf FCL.315 enthalten ist, ist dieser nicht relevant. Stattdessen muss lediglich ein Nachweis erbracht werden, dass man das CPL-Theoriewissen hat. Hierfür würde in jedem Fall eine CPL-Theorieprüfung genügen.
Ich erinnere mich deutlich an eine Verfahrensanweisung vom LBA, die ich jetzt allerdings nicht mehr finden kann. Auch auf der LBA-Website ist sie nicht mehr verfügbar, aber ich suche noch nach weiteren Quellen. Darin stand sinngemäß, dass eine Bestätigung des CPL-Wissens durch die ATO, die den FI-Lehrgang durchführt, nicht ausreicht (das war nämlich im Gespräch) und stattdessen eine Theorieprüfung beim LBA abzulegen ist. Diese Theorieprüfung sollte dann jedoch explizit nicht für den Erwerb des CPL anrechenbar sein, da diesem eben keine CPL-Theorieausbildung zugrundeliegt.
Ist zwar alles schizophren, wenn man die Kenntnisse nachgewiesen hat, aber sei es drum. Man wollte wohl den ATOs damit nicht die CPL-Lehrgänge kaputtmachen.
FCL.025 wäre relevant, da gebe ich Dir recht, wenn man es als "echte" Theorieprüfung ansieht. Meine Interpretation des gesamten Sachverhalts fusst aber darauf, dass diese CPL-Theorieprüfung nur ein "Nachweis von Kenntnissen" ist und keine "echte" Theorieprüfung. Sonst müßte man sie ja auch für den CPL anerkennen dürfen.
Wie gesagt, das ist eine Interpretation - meiner Ansicht nach am engsten an den schriftlichen Formulierungen - aber Behörden mögen das durchaus anders interpretieren, daher hilft nur eines: Fragen.
Michael
EDIT: Zwischenzeitlich gefunden, die AOPA hat noch vor dem Inkraftreten der Veränderungen das Thema hier aufgegriffen: https://aopa.de/DE/upload/pdf/PDFLetter/2011-Letter_6/Letter_06-2011_10-17.pdf
Darin steht auf Seite 14 unten, dass der Flugschulen-Nachweis (obwohl im Wortlaut möglich) durch eine Prüfung beim LBA ersetzt werden soll. Ich suche aber noch weiter...
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So, nun habe ich zumindest einen Thread in diesem Forum gefunden, der auch das LBA-Schreiben direkt zitiert. Es handelt sich um den insgesamt 13. Beitrag, Autor Jan Brill, in diesem Thread:
https://www.pilotundflugzeug.de/forum/2014,02,04,09,3057737
Zitat des Schreibens:
Betreff: Nachweis von theoretischen CPL-Kenntnissen für den Erwerb der Lehrberechtigung FI(A) bzw. FI(H) gemäß FCL.915.FI
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf die Forderungen in FCL.915.FI der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3.11.2011, geändert durch die Verordnungen (EU) Nr. 290/2012 der Kommission vom 30.3.2012 und (EU) Nr. 70/2014 der Kommission vom 27.01.2014, wonach Bewerber um ein FI-Zeugnis für die Ausbildung zum Erwerb einer PPL die Anforderungen bezüglich der theoretischen CPL-Kenntnisse zu erfüllen haben.
Im Rahmen der "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Verordnung (EU) 1178/2011" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde festgestellt, dass die Erfüllung der Anforderungen erst dann nachgewiesen ist, wenn die theoretische CPL-Ausbildung bei einer ATO und die entsprechende CPL-Theorieprüfung erfolgreich beim Luftfahrt-Bundesamt (oder einer anderen europäischen Behörde) absolviert wurde.
Das bedeutet, dass die bisher geübte Praxis nicht mehr möglich ist, wonach die CPL-Kenntnisse direkt durch eine Ausbildungseinrichtung festgestellt werden konnten.
Weil es sich hierbei nicht um eine Ausbildung und Prüfung zum Erwerb einer CPL handelt, ist kein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 erforderlich und es entfällt die Anmeldung zur Ausbildung gem. § 24 Abs. 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Eine Anrechnung dieser Ausbildung und Prüfung für den späteren Erwerb einer CPL ist nicht vorgesehen.
Luftfahrt-Bundesamt
Referat L1
Damit muss ich jetzt Abbitte leisten, dass ich dieses Schreiben falsch in Erinnerung habe und das LBA tatsächlich die komplette Theorie-Ausbildung fordert. Somit ist meine ursprüngliche Behauptung: "Einfach beim LBA zur Theorieprüfung anmelden." Falsch!
Dennoch bleibe ich bei der Behauptung - auch wenn es in Deutschland offensichtlich nichts nützt - das steht so nicht in der Vorschrift. Das LBA geht auch hier den Weg der restriktivsten Auffassung einer Vorschrift. Ist für mich (leider) nur ein Fall unter vielen. Bleibt eventuell noch der Weg zu Austrocontrol oder BAZL. Eine Frage kostet nichts und könnte viel Geld sparen.
Michael
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Danke für die Mühe. Anruf beim LBA gibt unterschiedliche Auskünfte bei unterschiedlichen Personen...
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Danke für die Recherche,
jetzt frage ich mich nur noch, mit welcher Begründung eine Anrechnung dieser Prüfung auf einen ggf. später (z.B. 12 Monate später) beantragten CPL-Ausbildung (mit dem dann noch fehlenden praktischen Teil) nicht vorgesehen ist?
Wer erst FI wird und dann den CPL macht, wird also doppelt bestraft? Der erste, der dagegen klagt, sollte eigentlich Recht bekommen können (gut, auf hoher See und vor Gericht...)
Olaf
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Darauf zielt meine Anfrage. Wie schon zuvor erwähnt: Die CPL Theorie macht in der Praxis keinen besseren Piloten aus mir!
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...das liest man immer wieder, ist aber m.E. nicht zwingend so. Die CPL-Prüfung macht ganz sicher keinen besseren Piloten aus Dir - aber die Theorie? Habe die Ordner von CAT hier - klar, da steht auch manches entbehrliche Inselwissen drin, aber im großen und ganzen würde ich fast sagen wollen, dass man das meiste davon in der überwiegenden Zahl der Bereiche schon wissen sollte als FI.
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