Dann wollen wir doch mal nachsehen, was das Regelwerk hergibt:
"FCL.915.FI FI — Voraussetzungen
Ein Bewerber um ein FI-Zeugnis muss
...
b) zusätzlich für die FI(A):
(1) Inhaber mindestens einer CPL(A) sein oder
(2) mindestens Inhaber einer PPL(A) sein und
i) abgesehen von dem Fall, dass ein FI(A) nur Ausbildung für die LAPL(A) erteilt, die Anforderungen bezüglich der theoretischen CPL-Kenntnisse erfüllt haben, und ..."
Hier ist also nicht die Rede von einer CPL-Theorie-Prüfung sondern von den "Anforderungen bezüglich der theoretischen CPL-Kenntnisse", die erfüllt werden müssen:
"FCL.315 CPL — Ausbildungslehrgang
Bewerber um eine CPL müssen theoretischen Unterricht und Flugausbildung bei einer ATO gemäß Anlage 3 dieses Teils absolviert haben."
Die theoretischen CPL-Kenntnisse erwirbt man also durch Unterricht bei einer ATO gemäß Anlage3.
Nun zur Prüfung:
"FCL.025 Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die Erteilung von Lizenzen und Berechtigungen
a) Pflichten des Bewerbers
(1) Bewerber müssen sämtliche Prüfungen der theoretischen Kenntnisse für eine bestimmte Lizenz oder Berechtigung unter der Verantwortlichkeit desselben Mitgliedstaats ablegen.
(2) Bewerber dürfen die Prüfung der theoretischen Kenntnisse nur ablegen, wenn die zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO), die für ihre Ausbildung verantwortlich ist, eine Empfehlung ausspricht, nachdem sie die entsprechenden theoretischen Unterrichtsteile des Ausbildungslehrgangs auf einem zufrieden stellenden Niveau abgeschlossen haben."
Man darf also die Prüfung der theoretischen Kenntnisse nur ablegen, wenn die für die Ausbildung verantwortliche ATO nach erfolgreichem Unterricht im Ausbildungslehrgang eine Empfehlung ausspricht. Den Erfolg des Unterrichts muss die ATO i.d.R. durch interne Tests nachweisen.
So falsch liegt es LBA nicht!