Bei FCL.915.FI sind wir uns einig. Allerdings interpretierst Du die "Anforderungen bezüglich der theoretischen CPL-Kenntnisse" so, dass dafür ein abgeschlossener CPL-Theorielehrgang erforderlich ist. Das steht da nicht. Die Formulierung würde doch sonst lauten: "einen Lehrgang zum Erwerb der Theoriekenntnisse für den CPL gem. FCL.315 abgeschlossen haben". Da weder ein Lehrgang noch ein klarer Verweis auf FCL.315 enthalten ist, ist dieser nicht relevant. Stattdessen muss lediglich ein Nachweis erbracht werden, dass man das CPL-Theoriewissen hat. Hierfür würde in jedem Fall eine CPL-Theorieprüfung genügen.
Ich erinnere mich deutlich an eine Verfahrensanweisung vom LBA, die ich jetzt allerdings nicht mehr finden kann. Auch auf der LBA-Website ist sie nicht mehr verfügbar, aber ich suche noch nach weiteren Quellen. Darin stand sinngemäß, dass eine Bestätigung des CPL-Wissens durch die ATO, die den FI-Lehrgang durchführt, nicht ausreicht (das war nämlich im Gespräch) und stattdessen eine Theorieprüfung beim LBA abzulegen ist. Diese Theorieprüfung sollte dann jedoch explizit nicht für den Erwerb des CPL anrechenbar sein, da diesem eben keine CPL-Theorieausbildung zugrundeliegt.
Ist zwar alles schizophren, wenn man die Kenntnisse nachgewiesen hat, aber sei es drum. Man wollte wohl den ATOs damit nicht die CPL-Lehrgänge kaputtmachen.
FCL.025 wäre relevant, da gebe ich Dir recht, wenn man es als "echte" Theorieprüfung ansieht. Meine Interpretation des gesamten Sachverhalts fusst aber darauf, dass diese CPL-Theorieprüfung nur ein "Nachweis von Kenntnissen" ist und keine "echte" Theorieprüfung. Sonst müßte man sie ja auch für den CPL anerkennen dürfen.
Wie gesagt, das ist eine Interpretation - meiner Ansicht nach am engsten an den schriftlichen Formulierungen - aber Behörden mögen das durchaus anders interpretieren, daher hilft nur eines: Fragen.
Michael
EDIT: Zwischenzeitlich gefunden, die AOPA hat noch vor dem Inkraftreten der Veränderungen das Thema hier aufgegriffen: https://aopa.de/DE/upload/pdf/PDFLetter/2011-Letter_6/Letter_06-2011_10-17.pdf
Darin steht auf Seite 14 unten, dass der Flugschulen-Nachweis (obwohl im Wortlaut möglich) durch eine Prüfung beim LBA ersetzt werden soll. Ich suche aber noch weiter...