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Luftrecht und Behörden | PPL-N-Fluglehrer --> EASA-FI  
4. Februar 2014: Von Jens Schuhmann 
Moin zusammen,

seit geraumer Zeit bin ich hier schon stiller Mitleser - meines Erachtens das kompetenteste deutschsprachige Forum zu "unserem" Thema.

Deshalb würde ich mich auch gerne mal mit meinem Problem an euch wenden. Mal wieder ein typisches EASA-Problem, bei dem sich im Rahmen der "europäischen Harmonisierung" nicht mal die deutschen Landesluftfahrtbehörden im Grundsatz einig sind...;-)

Ich bin PPL-N-Lehrer (und nebenbei auch noch Segelflug- und UL-Lehrer seit fast 10 Jahren), habe Anfang letzten Jahres an einer FTO am CPL-Unterricht teilgenommen & die Theorie in Form einer schulinternen Prüfung nachgewiesen, was nach damaligem Stand berechtigte Hoffnung darauf machte, ab dem 8.4.2014 auf Basis meines JAR-FCL-PPL einen unbeschränkten (also nicht auf LAPL begrenzten) FI zu bekommen.

So ist es auch letztendlich auch für alle mir bekannten Fluglehrer mit gleichem Hintergrund gekommen, AUßER für mich. Meine zuständige Behörde (Luftamt Nordbayern) möchte mir lediglich den LAPL-Lehrer eintragen, es sei denn, ich weise einen kompletten CPL-THeoriekurs mit Prüfung beim LBA oder einen erneuten FI-Kurs ohne Erleichterungen (inkl. aller Prüfungen) nach. Beides für mich in Anbetracht der beruflichen/familiären Situation momentan nicht darstellbar. Zudem schule ich primär ehrenamtlich im Verein, was auch den finanziellen Aufwand nicht unbedingt rechtfertigen würde.

Ich hatte in dieser Sache auch schon sehr hilfreichen Kontakt mit anderen Behörden, aber leider scheint es hier wohl einfach eine Auslegungssache zu sein (sinngemäß: "Wir sehen das soundso, wenn Behörde XY das anders sieht, ist das nicht unser Bier.").

Der zuständige Mitarbeiter des BMBVS hat mir ebenfalls viele Informationen geben können; Grundlage dieses Vorgangs ist wohlgemerkt lediglich die Nicht-Anerkennung der schulintern nachgewiesenen CPL-Kenntnisse. Bei "alten" PPL-Lehrern (prä-2003) werden die nicht verlangt. Hier wurden sogar großzügig PPL-B-Lehrer per Handschlag zu vollwertigen JAR-FCL-PPL-Lehrern (nicht abwertend gemeint; finde das sogar sehr begrüßenswert).

Meines Erachtens sollte so eine Sache bundeslandübergreifend einheitlich gehandhabt werden, oder sehe ich das falsch? Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen, und das ist weder mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz noch mit Logik vereinbar.

Sind hier ebenfalls Betroffene anwesend, die in dieser Sache auch nicht auf der glücklichen Seite (in diesem Fall wohl die nördliche Seite der Republik) gelandet sind? Und diejenigen, welche mehr Erfolg hatten: Wie lief das bei euch ab? Ich selbst habe sowohl einen Antrag auf eine Umwandlung in einen JAR-FCL-FI als auch direkt in den EASA-FI gestellt; beide Anträge wurden mehrfach abgelehnt.

Ich möchte ungern einen Rechtsstreit vom Zaun brechen, nicht zuletzt deshalb, weil ich bisher mit dem Luftamt wirklich SEHR gut ausgekommen bin (bis auf eine Ausnahme, auch EASA betreffend, die dann aber - wenn auch sehr kurzfristig - pragmatisch gelöst wurde). Andererseits muss ich aber auch wohl in dieser Hinsicht aktiv werden, der 8.4. ist ja nicht mehr fern... Hat hier jemand Tipps, an wen man sich wenden könnte?

Viele Grüße aus dem Süden,

Jens
4. Februar 2014: Von Bernhard Tenzler an Jens Schuhmann
Ein pragmatischer Weg wäre für einige Wochen den Wohnsitz zu verlegen.....
4. Februar 2014: Von Markus Vogt an Jens Schuhmann

Jens,

contact me: markus ät deebu dot de

Gruß

4. Februar 2014: Von Jens Schuhmann an Bernhard Tenzler
Im Grunde genommen eine gute Idee, insbesondere, da mir ein zeitweiser Umzug sowieso bevorsteht, ABER: Die dann zuständige Behörde kann oder will nicht B sagen, wenn die ursprüngliche Behörde A gesagt hat. So wurde mir das zumindest telefonisch mitgeteilt.

Europäische Harmonisierung hätte ich mir (und ich bin schon von der JAR-Einführung Leid gewohnt - Stichwort Medical) wirklich irgendwie anders vorgestellt.

Wie gesagt, in meinen Augen bleibt vermutlich nur der Rechtsweg. Wenn es hier also Betroffene im positiven wie im negativen Sinne gibt, oder jemand einen guten Luftrecht-Juristen empfehlen kann, wäre ich sehr dankbar. Für einen Hinweis, wie sich das Ganze einvernehmlich lösen lassen könnte, natürlich noch mehr...;-)
4. Februar 2014: Von Bernhard Tenzler an Jens Schuhmann

Hallo Jens,

ich kenne durchaus Fälle, wo Behörden unterschiedlich entschiedenhaben. Wenn Deine Lizenz erstmal bei einem anderen RP liegt, ist diese Behörde zuständig und die Vorgeschichte ist irelevant. Wohin würde denn Dein Umzug gehen?

4. Februar 2014: Von Winfried Weiss an Bernhard Tenzler
Beitrag vom Autor gelöscht
4. Februar 2014: Von Winfried Weiss an Jens Schuhmann
Hallo Jens,

vielleicht kann ich Dir in der Sache weiterhelfen. Das BMVBS und andere Länderbehörden haben einvernehmlich einer uneingeschränkten PPL-Lehrberechtigung nach Part FCL zugestimmt, wenn die Voraussetzungen, wie vermutlich auch bei Dir, vorliegen. Vermutlich sind dem Luftamt Bayern Süd nur die letzten Absprachen nicht bekannt. (Nachtrag: Die Ausbildung für die Lehrberechtigung musste vor Anwendung der Part FCL begonnen worden sein).

Selbstverständlich sind EU-weit geltende Regelungen einheitlich anzuwenden. Hier handelte es sich unter anderem um eine Regelungslücke, die zwischenzeitlich durch das BMVBS geheilt wurde. Wenn Du mir Deine mail-Adresse zukommen lässt, sende ich Dir die Begründung für das Luftamt. wwweiss a..t gmx.li

Bleibt das Luftamt auch danach noch bayerisch stur, blieben tatsächlich nur die zwei Möglichkeiten: Anderes Luftamt oder eine gerichtliche Entscheidung.
Ich denke aber, Eure Behörde wird die Begründung und das Verfahren ebenfalls akzeptieren.
4. Februar 2014: Von Jan Brill an Jens Schuhmann
Moin,

so wie ich das lese dreht es sich um die Anerkennung der theoretischen CPL-Kenntnisse.

War denn der Kurs und die Prüfung nach FCL.915.FI (b) (2) (i) anerkannt? Oder nach JAR-FCL 1.335 (b)? Was steht auf der Bescheinigung?

Falls ja, sehe ich hier keinen Grund für die Haltung der Behörde. Falls nein war's fürchte ich der falsche Kurs.


viele Grüße
Jan Brill
5. Februar 2014: Von Jens Schuhmann an Jan Brill
Moin zusammen,

die Bescheinigung sagt aus, dass theoretische CPL(A)-Kenntnisse nach JAR-FCL 1.335(b) in Verbindung mit Anhang 1 zu JAR-FCL 1.470 vorliegen. Da die FTO auch regelmäßig CPL- und FI-Kurse anbietet und meine Teilnahme im Rahmen des normalen Unterrichts stattfand, gehe ich mal davon aus, dass dieser auch genehmigt war.

Die Behörde will aber definitiv eine komplette theoretische CPL-Ausbildung & -Prüfung, oder aber einen kompletten FI-Kurs (wer hätte das gedacht ;-)). Dazu muss gesagt werden, dass sowohl die CPL-Theorieprüfung als auch der Antrag auf Eintragung des JAR-FCL-FIs vor dem 8.4.2013 erfolgten.

Vom BMVBS wurde mir lediglich mitgeteilt, dass die Landesbehörden hier in der Pflicht wären, Entscheidungen zu fällen. Dies widerspricht dann doch wie eingangs erwähnt meiner Auffassung von Harmonisierung...

@Bernhard: Mein "Umzug" (wäre nur dienstlich für ein paar Wochen oder Monate) würde nach Bremen gehen, wohnen würde ich jedoch aus familiären Gründen entweder in Oldenburg oder Hannover.

@Winfried: Danke dir, ich melde mich!

Viele Grüße,

Jens
5. Februar 2014: Von Malte Höltken an Jens Schuhmann
Oldenburg klingt gut.
5. Februar 2014: Von Jan Brill an Jens Schuhmann
die Bescheinigung sagt aus, dass theoretische CPL(A)-Kenntnisse nach JAR-FCL 1.335(b) in Verbindung mit Anhang 1 zu JAR-FCL 1.470 vorliegen.


Ist m.E. genau richtig und sollte ohne Theater zum EASA FI führen. Tut mir wirklich leid, dass Sie hier eine Landesluftfahrbehörde erwischt haben die offenbar nicht auf Ballhöhe ist.

Wenn's mit dem Umzug nix wird: Rechtsmittelfähigen Bescheid erwirken und klagen. Die Anweisung des BMVBS zu diesem Thema an das LBA ist eindeutig und die allermeisten Luftfahrtbehörden haben das auch geschnallt.

viele Grüße
Jan Brill
6. Februar 2014: Von Jens Schuhmann an Jan Brill
Vielen Dank für die vielen Hinweise & Tipps! Noch habe ich auch die Hoffnung, dass es ohne Rechtsstreit über die Bühne geht; bisher waren meine Erfahrungen mit "meinen" Behörden auch bei kleineren Problemchen am Ende doch immer gut.

Falls sich das aber nicht verhindern lassen sollte, wäre es natürlich gut, wenn sich andere Betroffene dazu melden könnten, um ggf. gesammelt vorzugehen. Wer also jemanden kennt, der jemanden kennt - bitte einfach auf das Forum verweisen. Offenbar bin ich aber momentan bzw. schlussendlich wirklich der einzige, dem der uneingeschränkte Eintrag verweigert wird. Auch nicht schlecht, dann gibt es wenigstens ausreichend Präzedenzfälle...;-)
8. Februar 2014: Von Jan Brill an Jens Schuhmann
Folgende Mail ging gestern an alle ATOs in Deutschland. Offensichtlich möchte man den Erwerb des FI noch ein bisschen teurer und aufwändiger machen. Ich bin mir jedoch nicht sicher ob das auch die Konversion von alten nationalen Lehrberechtigungen betrifft.

Betreff: Nachweis von theoretischen CPL-Kenntnissen für den Erwerb der
Lehrberechtigung FI(A) bzw. FI(H) gemäß FCL.915.FI

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf die Forderungen in FCL.915.FI der Verordnung (EU) Nr.
1178/2011 der Kommission vom 3.11.2011, geändert durch die Verordnungen (EU)
Nr. 290/2012 der Kommission vom 30.3.2012 und (EU) Nr.
70/2014 der Kommission vom 27.01.2014, wonach Bewerber um ein FI-Zeugnis für
die Ausbildung zum Erwerb einer PPL die Anforderungen bezüglich der
theoretischen CPL-Kenntnisse zu erfüllen haben.

Im Rahmen der "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Verordnung (EU) 1178/2011" des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde
festgestellt, dass die Erfüllung der Anforderungen erst dann nachgewiesen
ist, wenn die theoretische CPL-Ausbildung bei einer ATO und die
entsprechende CPL-Theorieprüfung erfolgreich beim Luftfahrt-Bundesamt (oder
einer anderen europäischen Behörde) absolviert wurde.

Das bedeutet, dass die bisher geübte Praxis nicht mehr möglich ist, wonach
die CPL-Kenntnisse direkt durch eine Ausbildungseinrichtung festgestellt
werden konnten.

Weil es sich hierbei nicht um eine Ausbildung und Prüfung zum Erwerb einer
CPL handelt, ist kein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1 erforderlich und es
entfällt die Anmeldung zur Ausbildung gem. § 24 Abs.
4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Eine Anrechnung dieser
Ausbildung und Prüfung für den späteren Erwerb einer CPL ist nicht
vorgesehen.


Luftfahrt-Bundesamt

Referat L1
9. Februar 2014: Von Michael Vogt an Jan Brill
Ich mach die theoretische CPL Prüfung beim LBA und diese ist dann nicht für einen späteren CPL Erwerb anrechenbar?

Ich bin mir sicher, dass mein Gehirn dafür nicht ausreicht. Es kann aber sein, dass ich in Amtsdeutsch Sprachlevel 0 habe.

Grüße,
Michael Vogt
9. Februar 2014: Von Malte Höltken an Jan Brill
Damit legt das LBA dann unseren Fluglehrernachwuchs, vor allem in den Vereinen trocken, mit einer Forderung die nichts zur Qualifikation als Fluglehrer für Privatpiloten beiträgt. Sicher ist es schön, viel zu wissen und viel Background zu haben, aber es macht einen nicht zum guten Fluglehrer. Solche Regelungen wird das Rückrat der Privatpilotenausbildung in Deutschland nachhaltig schädigen.

9. Februar 2014: Von Ursus Saxum-is an Jan Brill
"Doppelt hält besser"? Wer also erstmal mit PPL FL wird, darf eine teure CPL Ausbildung mit Prüfung absolvieren und wenn danach ein CPL angestrebt wird, dreht man die Nase und darf nochmals durch die Ausbildung und Prüfungen? Entweder habe ich das nicht verstanden, oder Amtsschimmel ohne Hirn können fliegen.
10. Februar 2014: Von Jens Schuhmann an Malte Höltken
Genau das ist der Punkt! Möchte mal gerne denjenigen sehen, der deutlich >10.000€ ausgibt und einen kompletten Jahresurlaub verpulvert, damit er dann unentgeldlich im Verein Platzrunden schrubben kann. Da muss man schon einen sehr ausgeprägten Hang zum Masochismus haben. Der Vereinsfluglehrer gehört eigentlich schon seit 2003 definitiv zu einer aussterbenden Rasse. In meinem Alter (~30) gibt´s da eh kaum noch welche. In der aktuellen "Luftsport" steht zu diesem Thema auch ein interessantes Interview mit dem Ausbildungsleiter aus Hüttenbusch.

Sicherlich ist es nicht falsch, als Fluglehrer ein über das Niveau eines "Normal-PPLers" hinausgehendes Grundwissen zu haben. Aber eben maßvoll und ggf. auch auf diesen Anspruch hin zugeschnitten - vieles von dem, was ich in diesem Kurs lernen musste, hatte wirklich nichts mit dem zu tun, was ich mit einem Schüler in der Ausbildung oder einem Scheininhaber beim Übungsflug mache. Und auch meine eigene Fliegerei hat sich nicht großartig verändert - wer z.B. ab und an mal Fachzeitschriften wie PuF liest, wird eh permanent bzgl. des praxisrelevanten Fachwissens geupdatet.

Was in meinen Augen WIRKLICH was bringen würde: Dass Fluglehrer auch wirklich selbstgeflogene SEP-Flugzeit loggen müssen. Kenne selbst einige Lehrer, die quasi fast nur Schulung betreiben & mit einem Überlandflug (womöglich sogar durch oder in eine Kontrollzone!) überforderter sind als so mancher Schüler. Zwar nur Einzelfälle, aber hier wäre mal ein vergleichsweise sinnvoller Ansatz möglich gewesen.

Bin mal gespannt, ob auf die von Jan Brill zitierte Mail hin endlich mal die Verbände aktiv werden. Die betrifft es ja primär.
10. Februar 2014: Von Lutz D. an Jens Schuhmann Bewertung: +1.00 [1]

Ja, das ist schon vollkommen albern. Allein die CPL-Kenntnisse halte ich für eine überzogene Forderung.

Ich bin der Auffassung, dass ein Fluglehrer eine sehr gute theoretische Vorbildung benötigt, das ist wichtiger, als man gemeinhin annehmen könnte. Wenn man aber den CPL-Syllabus anschaut, dann sieht man sehr schnell, dass vieles davon niemals im Erfahrungsbereich eines PPLers oder FI's auftauschen wird.

Man könnte zB die gleiche Theorieprüfung wie im PPL ansetzen, aber eine 95%-Quote bei den richtigen Antworten ansetzen plus mündliche Auswahlprüfung, das würde viel mehr Sinn machen.

10. Februar 2014: Von Malte Höltken an Lutz D.
Hi,

bei der Auswahlprüfung muß eine theoretische Prüfung abgelegt werden, die aber keine Multiple-Choice Antworten zulässt. Die Fragen müssen also in Langtext beantwortet werden. Zudem wird bei der praktischen Vorauswahlprüfung und bei der praktischen Fluglehrerprüfung abgefragt. (Insgesamt sind es fünf Prüfungen zum FI: theoretische und praktische Vorauswahlprüfung, theoretische und praktische Fluglehrerprüfung und eine Lehrprobe)

Der theoretische Unterricht (zum PPL-N-FI) hat sich auf 120 Theoriestunden Pädagogik und "Human Resources" beschränkt mit einem sehr kleinen Teil praktische Flugführung. (Kann Dir die Unterlagen mal mitgeben, wenn es Dich tatsächlich interessiert). Das könnte man drastisch zusammenstreichen, ein zehntel dieser Zeit für Pädagogik tut's auch. Zumindest wenn der Fluglehrer nicht nur zum Flugzeit sammeln gemacht wird. Wenn der Rest der Zeit dann dafür aufgewendet würde, die zu vermittelnde Theorie noch einmal vernünftig zu beleuchten, wäre schon viel geholfen - und eine CPL-Theorie ist da nicht sonderlich hilfreich.

Nicht, daß der CPL-Kurs bei der Westflug nicht interessant gewesen wäre, im Gegenteil. Prof. Janser und Herr Kampsmann sind sehr interessante Lektoren, aber ob das nun wirklich nötig war... ich weiß nicht.

Aber auch die Praxis ist vollkommen überzogen für einen PPL-FI. Bisher kam man mit 10 Stunden Fliegerei aus, und wenn man das ganze etwas seziert hat, was man im Flieger macht, reicht das auch aus. Die geforderten 40 Stunden von rechts sind totaler Overkill. Wie lange soll man denn von rechts die 150ger stallen? Wäre etwa eine Kunstflug, Nachtflug oder IR-Berechtigung enthalten könnte man das ja zur Not noch nachvollziehen, wenngleich sich mir auch dann der Sinn nicht wirklich erschießt.

Besten Grusz,
11. Februar 2014: Von Jens Schuhmann an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
So sieht´s aus. Jeder der hier betroffenen Anwärter wurde unzählige Male amtlich geprüft, die meisten auch schon vorher im Rahmen der Segelfluglehrerausbildung; zudem ist bisher keiner meiner mittlerweile recht vielen Schüler durch eine Prüfung gefallen oder nach Lizenzerwerb unangenehm aufgefallen. Mich würde da wirklich mal interessieren, was jetzt genau DER Unterschied zwischen LAPL und PPL ist, der rechtfertigt, dass Inhaber des letzteren nur von amtlich geprüften quasi-CPL-Inhabern unterrichtet werden dürfen (außer, die Lehrberechtigung wurde vor 2003 erworben, da darf das dann auch auf einmal ein "alter" PPL-B-Lehrer).

Vor allem arbeiten bei den Behörden ja eigentlich eine Menge Menschen mit Sachverstand, die ihre Wurzeln auch genau da haben, wo wir herkommen (--> GA/Vereinsfliegerei; zumindest kenne ich da einige); mittlerweile frage ich mich ernsthaft, warum von dieser Seite nicht massiv gegen diesen Unsinn vorgegangen wurde. Vor allem, da alle mir persönlich bekannten Behördenmitarbeiter ihre Lehrberechtigung auch zu den "guten alten Zeiten" gemacht haben, wo man offenbar noch nicht befürchtete, dass ein Lehrer, der nicht über das CPL-Wissen zur Klimatologie verfügt, einem Fußgänger niemals beibringen kann, wie man eine C-172 sicher von Flugplatz A zu Flugplatz B bewegt.

Alles, was WIRKLICH Spezialwissen des FI verlangt (Einweisung in komplexe/andere Muster, Glascockpit, Flüge ins Ausland, etc.) geht eh über den Syllabus der FI(A)-Ausbildung hinaus, und zwar egal ob mit oder ohne CPL.

Gut, aber offensichtlich ist dieser Humbug keinem aufgefallen, nun ist es ja bald unwiderruflich & amtlich; aber irgendwie verstehe ich die Motivation einzelner Behörden/Mitarbeiter nicht, in Zuge dieser Umstellung alle Grenzfälle immer maximal negativ auszulegen, statt sich ggf. der eigenen Herkunft (und der Entscheidungen anderer Behörden) zu besinnen und hier maßvoll zu agieren. So wie z.B. auch in Bezug auf diese unsinnige CVFR-Ausbildung (in deren "Genuss" ich damals noch gekommen bin; diese 10h haben mich ECHT mal voran gebracht...).

Viele Grüße,

Jens
11. Februar 2014: Von Lutz D. an Jens Schuhmann
Ich stimme Euch vollkommen zu, ich bezog mich auch auf die Eintrittsbehörden für ganz neue FI. Für bestehende ist das alles totaler Murks.
12. Februar 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Lutz D.
Moin,

meintest Du mit "Eintrittsbehörden" nicht eigentlich "Eintrittshürden"? Obwohl, eigentlich, "Behörde"="Hürde"....?

Freud lässt grüßen, auch der Seelenzergliederer....

Dr. K.
12. Februar 2014: Von Lutz D. an Hofrat Jürgen Hinrichs
Wahnsinn! Das muss in der Tat ein entsprechender Lapsus gewesen sein, großartig, lasse ich mal so stehen.

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