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4. Februar 2014: Von Winfried Weiss an Jens Schuhmann
Hallo Jens,

vielleicht kann ich Dir in der Sache weiterhelfen. Das BMVBS und andere Länderbehörden haben einvernehmlich einer uneingeschränkten PPL-Lehrberechtigung nach Part FCL zugestimmt, wenn die Voraussetzungen, wie vermutlich auch bei Dir, vorliegen. Vermutlich sind dem Luftamt Bayern Süd nur die letzten Absprachen nicht bekannt. (Nachtrag: Die Ausbildung für die Lehrberechtigung musste vor Anwendung der Part FCL begonnen worden sein).

Selbstverständlich sind EU-weit geltende Regelungen einheitlich anzuwenden. Hier handelte es sich unter anderem um eine Regelungslücke, die zwischenzeitlich durch das BMVBS geheilt wurde. Wenn Du mir Deine mail-Adresse zukommen lässt, sende ich Dir die Begründung für das Luftamt. wwweiss a..t gmx.li

Bleibt das Luftamt auch danach noch bayerisch stur, blieben tatsächlich nur die zwei Möglichkeiten: Anderes Luftamt oder eine gerichtliche Entscheidung.
Ich denke aber, Eure Behörde wird die Begründung und das Verfahren ebenfalls akzeptieren.

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