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22. November 2015: Von Tee Jay an Holger H.
Hallo Holger,

daß es eine extra Flieger Rechtsschutz gibt lese ich durch Dich gerade zum ersten Mal. Und mir fällt auf Anhieb auch kein Anwendungsfall ein. Mit Blick in die AMU der CSL von Allianz sehe ich dort diesen Passus stehen:

"4.4 Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über den Anspruch zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger, führt der Versicherer den Rechtsstreit auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers."

4.5 Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet, außer bei Schadenereignissen und Rechtsstreitigkeiten in den USA und Kanada. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten; Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Dies gilt auch dann, wenn diese Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind. Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssumme, hat der Versicherer Prozesskosten nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere aus einem Schadenereignis entstehende Prozesse handelt."

Das dürfte doch eine extra Rechtsschutzversicherung für Deinen Fall (Charter der Maschine im Verein) eigentlich ziemlich obsolet machen, oder?

Grüße

22. November 2015: Von Holger H. an Tee Jay
Hallo,

Ich meine meine private Rechtsschutzversicherung, die Streitigkeiten u.a. innerhalb der Verkehrsrechtsschutz abdeckt. Und nahezu alle Versicherer schliessen Fahrzeuge zu Wasser und in der Luft explizit aus und fokussieren sich auf den Strassenverkehr.

Mir bekannt ist nur die ARAG, die in Ihren Bedingungen ausschliesslich Streitigkeiten aus dem Betrieb von eigenen oder geliehenenen Fahrzeugen zu Lande zu Wasser und in der Luft mitversichert.

Und ob nun Sachverhalte wie die Anzeige des Lärmgeplagten Nachbarn wegen angeblichen (!) Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe oder angeblichen (!) Verstosses gegen Lärmauflagen, oder von irgendwelcher Luftfahrtbehörden wegen angeblicher (!) Verstösse gegen Platzrundenführungen versichert sind, oder ob es überhaupt "lohnt" sich gegen sowas zu versichern????

Die Pistenbefeuerung die ich überrolle wird vermutlich die Haftpflicht des Flugzeughalters zahlen, aber dann geht es los: fahrlässig, nicht fahrlässig.

Wie gesagt, ich bin kein Vollkaskomentalitäts Streithansel, aber die Rechtsnormen in der Fliegerei sind schon sehr komplex .. Finde ich zumindest.. Daher rührt meine Überlegung.

Gruß,

Holger
22. November 2015: Von Alfred Obermaier an Holger H. Bewertung: +1.00 [1]
Ich habe meinen Rechtsschutz in der Eigenschaft als Pilot und diese Police war vor vielen Jahren sehr hilfreich als mich ein "freundlicher" Fliegerfreund wegen Fahrlässigem Verhalten bei der Behörde anzeigte. Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten blieben zum Teil an mir und damit an der Rechtsschutzpolice hängen.

Den Versicherer möchte ich nicht wechseln, auch wenn es etwas teurer sein sollte. Bei einem Wechsel des Versicherers gäbe es neue Wartezeiten und Ausschlüsse. Dummerweise erfährt man erst viel später von einem Verstoß gegen Vorschriften und daher ist ein kontinuierliche Versicherung vorteilhaft.

My 2 Cents.
22. November 2015: Von Alexander Callidus an Holger H. Bewertung: +3.00 [3]
Zwei, drei Gedanken dazu:

-Eine Versicherung ist dazu da, das Risiko eines Schadens so zu verteilen, daß der Einzelne mit einem Schadensfall nicht überfordert ist. Eine Versicherung ist also dann sinnlos, wenn der Schaden problemlos vom Einzelnen zu tragen wäre.

-Da ein Versicherungsnehmer mitbezahlt: 1. Abschlußkosten der Versicherung, 2. Verwaltungskosten der Versicherung, 3. Gewinn der Versicherung, 4. Missbrauch (z.B. in der Privathaftpflicht), ist es immer billiger, sich nicht zu versichern - außer Du bist ein ****, siehe 4.
Ganz grob geben Versicherer etwa 70% der Prämien in der Schadens- und Unfallversicherung
für die Schadensregulierung aus.

-Ich hatte bisher keine Situation, in der ich in der Fliegerei ungerechtfertigt angegangen wurde und kenne das auch nicht aus meinem Umfeld. Bei Gewerbetreibenden mag das anders sein.

Mach Dir mal nicht so viele Sorgen.
22. November 2015: Von Alfred Obermaier an Tee Jay
Tee Jay, das ist eine andere Baustelle.
Damit diese Passage anwendbar wäre müsste zunächst das Flieger Rechtsschutz versichert sein, weiter müsste damit ein Schadenfall eingetreten sein.
Hier geht es vergleichbar um den sog. Fahrer Rechtsschutz, dh Verstöße als Fahrer ohne Halter des Fahrzeuges zu sein. Typischerweise hier also um Verstöße gegen Luftfahrtrechtliche Bestimmungen.


22. November 2015: Von Derk Eckart Dr. Janßen an Tee Jay

Für einen Fall der vorliegenden Art, wenn man unabsichtlich etwas an einer angecharterten Maschine beschädigt hat, ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, daß dann die eigene private Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist.

Diese hat nämlich eine Ausschluss Klausel dahingehend, daß sie nicht eintrittspflichtig ist bei gemieteten oder geliehenen Gegenständen.

Traurig zwar, aber leider war.

Beste Grüße von Derk Janßen

22. November 2015: Von Tobias Schnell an Derk Eckart Dr. Janßen
Diese hat nämlich eine Ausschluss Klausel dahingehend, daß sie nicht eintrittspflichtig ist bei gemieteten oder geliehenen Gegenständen
Das ist nicht bei jeder PHV so - bei meiner jedenfalls nicht (HUK24). Explizit ausgeschlossen sind aber fast alle Luftfahrzeuge und fast alle Kraftfahrzeuge. Und das dürfte in der Tat bei jeder Privathaftplicht-Versicherung der Fall sein.

Viele Vercharterer in den USA verlangen für diesen Fall eine "Renter's Insurance", die a) den Selbstbehalt der Flugzeug-Kasko übernimmt und b) zahlt, wenn die Kasko aufgrund von Ausschlusskriterien die Zahlung verweigert. So eine Versicherung kostet schon für eine vergleichsweise läppische Deckungssumme von US-$ 20.000 etwa die vierfache Prämie meiner Privathaftpflicht.

Tobias
22. November 2015: Von Holger H. an Alfred Obermaier
Hallo Alfred,

darf ich fragen, bei welcher Versicherung Du bist, die Luftverkehr mit einschließt?

Herzlichen Dank!

Holger
22. November 2015: Von Alfred Obermaier an Holger H.

ARAG Vers. AG, weil ich kein eigenes Fahrzeug (weder Auto noch Flugzeug) habe, daher nur Fahrer, bw Piloten Rechtsschutz für (ich meine) 15 € 1/4 pa.

Bin ARAG Kunde, seit ich 18 Jahre alt war und ein Auto kaufte, dh seit fast 50 Jahren.

22. November 2015: Von Tee Jay an Alexander Callidus
Also meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit: Rechtsschutz lohnt sich, wenn man was zu bekommen hat und Gutachter, Gerichte etc. im Voraus zu bezahlen sind. Und bezogen auf die Fliegerei ist mir dieser Fall der verunglückten Arnsberger Unternehmerfamilie (hier Zeitungsartikel) eingefallen, wo es bei der Einklage von Beerdigungskosten, Schmerzensgeld aber auch Pflegekosten eines überlebenden Kindes auch nicht gerade um kleine Beträge geht. Aber selbst da gibt es auf das Kleingedruckte zu achten wie z.B. nur Kostenübernahme nur für die erste Instanz, begrenzte Schadenshöhen etc.
22. November 2015: Von Alfred Obermaier an Derk Eckart Dr. Janßen
Herr Dr. Janßen,

die sog. "Mietklausel" läßt sich abbedingen, ebenso wie die "Benzinklausel", ist letztlich nur eine Preisfrage. Muss man halt entscheiden ob man das Risiko versichert oder selbst trägt.

my 2 cents


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