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22. November 2015: Von Derk Eckart Dr. Janßen an Tee Jay

Für einen Fall der vorliegenden Art, wenn man unabsichtlich etwas an einer angecharterten Maschine beschädigt hat, ist es wichtig, sich zu vergegenwärtigen, daß dann die eigene private Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist.

Diese hat nämlich eine Ausschluss Klausel dahingehend, daß sie nicht eintrittspflichtig ist bei gemieteten oder geliehenen Gegenständen.

Traurig zwar, aber leider war.

Beste Grüße von Derk Janßen

22. November 2015: Von Tobias Schnell an Derk Eckart Dr. Janßen
Diese hat nämlich eine Ausschluss Klausel dahingehend, daß sie nicht eintrittspflichtig ist bei gemieteten oder geliehenen Gegenständen
Das ist nicht bei jeder PHV so - bei meiner jedenfalls nicht (HUK24). Explizit ausgeschlossen sind aber fast alle Luftfahrzeuge und fast alle Kraftfahrzeuge. Und das dürfte in der Tat bei jeder Privathaftplicht-Versicherung der Fall sein.

Viele Vercharterer in den USA verlangen für diesen Fall eine "Renter's Insurance", die a) den Selbstbehalt der Flugzeug-Kasko übernimmt und b) zahlt, wenn die Kasko aufgrund von Ausschlusskriterien die Zahlung verweigert. So eine Versicherung kostet schon für eine vergleichsweise läppische Deckungssumme von US-$ 20.000 etwa die vierfache Prämie meiner Privathaftpflicht.

Tobias
22. November 2015: Von Alfred Obermaier an Derk Eckart Dr. Janßen
Herr Dr. Janßen,

die sog. "Mietklausel" läßt sich abbedingen, ebenso wie die "Benzinklausel", ist letztlich nur eine Preisfrage. Muss man halt entscheiden ob man das Risiko versichert oder selbst trägt.

my 2 cents


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