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12. November 2015: Von Achim H. an Endre Szekacs Bewertung: +1.00 [1]
Ich bin ja mal auf die Reaktion des ersten Radar-Controllers gespannt, dem ich nach einem "StandBy for IFR Pickup and continue VMC" erklären werde, dass ich schon seit einer 1 Stunde in IMC rumhänge.......

Da hat die DFS eine ganz einfache Handhabe. Für IFR in A/B/C/D/E benötigt es eine Clearance und sie können diese Cleanrances verweigern, wenn Du nicht bestätigst, dass Du VMC bist. Dafür braucht es keine Gesetze oder NfL oder sonstige Regeln.

Nur können Sie Dich eben nicht daran hindern, an Deinem VFR-Platz zu starten, in die Wolke einzufliegen, am Zielplatz wieder rauszufallen und nach VFR zu landen, sofern der gesamte Flugweg im Luftraum G liegt. Das wollen sie Dir gerne verbieten, besitzen aber nicht die rechtlichen Möglichkeiten.

In der Praxis ist es sowieso piepegal weil in Deutschland jeder seit 50 Jahren in den Wolken rumfliegt und am Funk Märchen erzählt werden. Somit ist die Diskussion eher akademisch. So lange unsere Luftfahrverwaltung unkontrolliertes IFR nicht versteht und meint, sie muss ein gallisches Dorf sein, wird eben pragmatisch geflogen (und gelogen).
12. November 2015: Von  an Achim H.

Nur können Sie Dich eben nicht daran hintern,

LOL ...
12. November 2015: Von Endre Szekacs an Achim H.

Ok jetzt wird's abenteuerlich. Zwei Dinge musst du mir jetzt erklären.

1. Wieso sollte der ganze Flug in Golf stattfinden?

2. Wieso sollte der Controller den PickUp verweigern? Etwa weil er die beleidigte Leberwurst spielt?

12. November 2015: Von Achim H. an Endre Szekacs
1. Wieso sollte der ganze Flug in Golf stattfinden?

Weil Du nur in Luftraum G IFR ohne vorherige Erlaubnis ("clearance") der DFS fliegen darfst.

2. Wieso sollte der Controller den PickUp verweigern? Etwa weil er die beleidigte Leberwurst spielt?

Weil in seinen Dienstanweisungen steht, dass eine Voraussetzung zur Erteilung einer IFR Clearance in E ist, dass der Pilot bis zum Erreichen der MVA (minimum vectoring altitude) als VFR-Verkehr in VMC unterwegs ist. Die MVA beginnt normalerweise im Luftraum E und zwar höher als die Grenze G zu E.

In der Praxis ist es dem Controller egal ob Du VMC oder IMC bist und er weiß auch, dass es nicht immer nach dem Textbuch läuft nur wenn Du es ihm auf die Nase (= Tonband) bindest, dann hat er ein Problem damit. Totaler Quatsch aber so läuft's in diesem unserem Lande.

12. November 2015: Von RotorHead an Achim H.
Das Verweigern einer IFR Clearance könnte ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr sein. Übrigens bekomme ich auch dann eine IFR Clearance für E, wenn ich zuvor nach IFR an einem unkontrollierten Platz gestartet bin. Dazu ist auch kein VMC nötig.

Die SERA schreibt vor, dass man sich bei IFR an veröffentlichte Verfahren halten soll. Das lässt sich aber nicht einfach umkehren und heißt daher nicht, dass grundsätzlich IFR nicht möglich ist, wenn ein veroffentlichtes Verfahren fehlt.

Absolut nicht nachvollziehbar ist die Tatsache, dass die DFS bei manchen Flugplätzen mit veröffentlichen An- und Abflugverfahren keine Clearance geben will, wenn diese in G liegen. - Diese Praxis ist ohne jeden Zweifel rechtswidrig.
12. November 2015: Von Endre Szekacs an Achim H.

Dass das in deren Dienstanweisungen steht ist zwar lustig und mir auch bekannt, aber wenn wir jetzt hier schon im vereinten Europa leben würde ich auch an dieser Stelle wieder auf SERA verweisen. Denn dort steht unter Abschnitt 8 folgendes:

"Flugverkehrskontrolldienst: SERA.8001 Anwendung

Der Flugverkehrskontrolldienst ist zu erbringen für:

a) alle Flüge nach Instrumentenflugregeln in Lufträumen der Klasse A,B,C,D und E"

nicht kann erbracht werden, nicht darf erbracht werden sondern ist zu erbringen :-) Ich weiß, ich weiß jetzt "schießen wir scharf" aber wenn schon Europäisch dann richtig.

12. November 2015: Von Markus Doerr an RotorHead
Die SERA schreibt vor, dass man sich bei IFR an veröffentlichte Verfahren halten soll. Das lässt sich aber nicht einfach umkehren und heißt daher nicht, dass grundsätzlich IFR nicht möglich ist, wenn ein veroffentlichtes Verfahren fehlt.

Wo steht das in SERA? Ich hab das noch nicht gelesen. Brauch ich dann ein Verfahren wenn ich von A nach B fliege in Golf mit Obergrenze 2500ft GND.
13. November 2015: Von Stefan K. an Endre Szekacs Bewertung: +3.00 [3]
@ All

Hatte mich auch über die neue LuftVo gewundert, weil viele Fragen offen sind und das NFL nicht mehr berücksichtigt wird. Allerdings sind manche Kommentare und Anschuldigungen hier genauso falsch.
Habe manchmal den Eindruck, das viele hier ihren Senf zu IFR in Luftraum G bringen, obwohl sie weder IFR rated noch ein dafür zugelassenes Luftfahrzeug haben.....

Kurz mal zur Erklärung und wie ich mir ein Verfahren vorstellen könnte:

Wenn man IFR in G unterwegs ist, ist man für alles selbst verantwortlich. Es gibt keine Staffelung, keine Hinderniswarnungen usw.
Kommt jemand auf die Idee an der gleichen Stelle IFR in G zu fliegen, kann es halt eng werden. Nach Meinungen von anderen Piloten die in England geflogen sind, noch nie vorgekommen.
IFR im kontrollierten Luftraum darf man erst ab der MVA fliegen. Ein Lotse darf unterhalb dieser Höhe keine Bewegungslenkung zur Staffelung durchführen und auch keine Freigabe geben. Ist übrigens auf der ganzen Welt so.
Problem ist es nun, IFR in G mit dem kontrollierten Luftraum zu verbinden. Meiner Meinung nach könnte man aber auch dieses Problem einfach lösen, indem man es zur Pflicht macht in G den Sektor zu rufen und genauso wie heute eine Freigabe erhält mit dem Zusatz "Radar service starts passing MVA". Dadurch ist auch eine Staffelungsunterschreitung zu einem anderen IFR Flug auf der MVA ausgeschlossen.

Für IFR Flüge, die wirklich nur in G unterwegs sind, könnte man natürlich eine Frequenz anbieten, auf der sie Traffic Info bekommen.... allerdings ist in diesen Höhen nicht immer eine Radarabdeckung sichergestellt und auch je nach Verkehr nicht möglich.
13. November 2015: Von Endre Szekacs an Stefan K.

Hallo,

was ja alles mit den Information's Frequenzen möglich wäre. Die Kernfrage für mich persönlich ist eigentlich gar nicht wie es sich in Golf abspielen soll, sondern wie sich die Situation im Luftraum E unterhalb der MVA darstellt.

Denn das Thema MVA wird von SERA nicht berücksichtigt. Es wird lediglich festgelegt dass im Luftraum Echo ein Flugverkehrskontrolldienst zu erbringen ist, was aber derzeit nicht der Fall ist.

Wie soll der Luftraum E zwischen G und MVA also bewertet werden? Als unkontrollierter Luftraum?

Sonnige Grüße aus Bayern

13. November 2015: Von Wolff E. an Stefan K.
Für IFR Flüge, die wirklich nur in G unterwegs sind, könnte man natürlich eine Frequenz anbieten, auf der sie Traffic Info bekommen.... allerdings ist in diesen Höhen nicht immer eine Radarabdeckung sichergestellt und auch je nach Verkehr nicht möglich.

Könnte das nicht FIS übernehmen? Wenn das Wetter gut ist, braucht man kein IFR in Golf. Somit wäre die Überlastung von FIS ausgeschlossen. Ist mieses Wetter, ist auf FIS eher wenig los und FIS hätte Zeit für "Flight Following". Den meisten IFR in Golf Flieger würde es reichen, das diese wissen, es ist ein anderer in Golf IFR unterwegs und man kann sich absprechen und/oder die Höhen anpassen. Da ist das Crash-Risiko sehr gering. Und FIS könnte dann soweit koordieren (ohne Rechstsicherheit, suggest ALt 3000 ft). Dann wäre allen geholfen.

Mir selber würde es reichen (Flieger und Pilot IFR), dass ich am Boden bereits IFR bin und meine Details bereits habe (Squak, Frequenz (Ob FIS oder RADAR erst mal egal), offizieller QNH), den Rest dann wie jetzt auch in der Luft (z.B. controlled (Das wäre dann neu) IFR starts passing 2400 ft). Darunter bin ich legal IFR in Golf unterwegs und für alles selber verantwortlich. Im Anflug dann umgekehrt, "Radar Service terminated, you are in Airspace G, suggest FIS under 123.45". Dort dann melden und dann selber zum PLatz fliegen und sinken und bei 500 ft GND bei Null Sicht Anflug abbrechen und zum Alternate und bei Sicht landen. Was auch was wäre, Point in Space ca 2-3 nm weg von der Bahnausrichtung ca 500 ft GND, auf den Radar einen hinvektored oder in der Datenbank ist. Da kann man dann gut ein Sinkprofil ähnlich Ex-Luftram F erstellen. Wenn man ab dem Punkt was sieht-> Landen, wenn nicht->Alternate anfliegen.

Wäre das was?
13. November 2015: Von Stefan K. an Endre Szekacs
Es ist korrekt, das zwischen G und MVA noch etwas E liegt.... deshalb sollte der Pilot in G den IFR Sektor rufen......eine Freigabe kann man dann geben, allerdings mit dem Zusatz Radar service starts at MVA...für das kurze Stück zwischen G und MVA bleibt weiterhin der Pilot selbst verantwortlich....
13. November 2015: Von Stefan K. an Wolff E.
So könnte es ablaufen....ich bin allerdings nicht Verfahrensplaner in unserer Firma, sondern nur ausführende Gewalt :-))
Ein selbstgestricktes Anflugverfahren auf deinen Platz musst du aber schon selbstständig in G fliegen, oder zu deinem Anflugpunkt auf der MVA oder höher eine Heading requesten. Mit dem verlassen der MVA müsste dann der Lotse ein Radar service terminated mit auf den Weg geben, damit wieder die volle Verantwortung dem Piloten übertragen wird....
13. November 2015: Von Wolff E. an Stefan K.
@Stefan, rede doch mal mit Robert Schickling über meinen Vorschlag und sage ihm einen schönen Gruß von mir.
13. November 2015: Von  an Endre Szekacs
Denn das Thema MVA wird von SERA nicht berücksichtigt.

Jetzt mal ganz blasphemisch gefragt, wenn der Begriff MVA in SERA nicht vorkommen sollte (und ich habe das nicht geprüft), dann ist doch die Frage ob es im Umkehrschluss zulässig ist, davon auszugehen, das es eine MVA nach Inkraftsetzung SERA gar nicht mehr gibt, oder? Wäre es nicht eine logische Schlußfolgerung, dass dann eben nach SERA gar nicht mehr gevektort wird und auch der Pickup nicht mehr an einem Vektoring hängt?
13. November 2015: Von Stefan K. an Wolff E.
Den schönen Gruß kann ich ausrichten, falls ich ihn sehe... :-)
Vorschläge kann ich ebenfalls weiterreichen, allerdings für das Ergebnis bin ich nicht verantwortlich...
13. November 2015: Von Endre Szekacs an 

Also ich habe zu mindestens nichts gefunden. Die Schlussfolgerung könnte man zwar ziehen, allerdings denke ich wurde die MVA nicht ohne Grund eingeführt. Man müsste also zuerst einmal wissen, wieso sie eingeführt wurde und von welchen Faktoren sie abhängig ist bzw. wie sich die Höhen zusammensetzen/ergeben.

Stefan K. können Sie das beantworten?

13. November 2015: Von Achim H. an Stefan K.
IFR im kontrollierten Luftraum darf man erst ab der MVA fliegen. Ein Lotse darf unterhalb dieser Höhe keine Bewegungslenkung zur Staffelung durchführen und auch keine Freigabe geben. Ist übrigens auf der ganzen Welt so.

In der Praxis bedeutet in Deutschland MVA = sichere Radarabdeckung (bis vor kurzem nannte man sie auch MRVA, R für Radar). Ohne Radaridentifikation gibt es von der DFS keine Bewegungslenkung (Ausnahme: "festgelegte IFR-Flugverfahren"). Das ist aber überhaupt nicht auf der ganzen Welt so, im Gegenteil, der Großteil unseres Planeten verfügt nicht über Radarabdeckung, zumindest nicht unterhalb von FL200. Mit der vollständigen Radarabdeckung ist Deutschland in einer sehr luxuriösen Position.

Kurz mal zur Erklärung und wie ich mir ein Verfahren vorstellen könnte:

Muss man sich da wirklich etwas vorstellen und ausdenken? Fast die gesamte zivilisierte Welt praktiziert IFR in G seit Urzeiten. Einfach so machen wie alle anderen und es ist gut.

Rechtlich gesehen halte ich IFR in G in Deutschland heute für möglich, ein Verbot (wie das Ministerium und die DFS das möchten) gibt die Rechtslage nicht her. Allerdings ist es nicht sehr nützlich, da unser Luftraum G ziemlich dünn ist und ich bei jedem Ausweichen nach oben eine Clearance benötige.
13. November 2015: Von B. Quax F. an Achim H.
Aber es erlaubt dem Piloten mit seiner SR22 bei Bodennebel und 0/0 Sicht legal in Kleinkleckersdorf zu starten? Nach 30 Sekunden ist er VMC und kann ganz legal kontrollierten Luftraum und IFR Joinen! Oder er fliegt 30-50 Meilen IFR in G und wenn er aus dem Wetter raus ist geht es Höhen (zum Beispiel wegen Eis). Es würde einen doch auch erlauben Unterwegs wieder unter E/MVA zu sinken um Wetter (Eis) zu unterfliegen ohne IFR canceln zu müssen. Das gibt schon viel Spielraum, nur Radar weiß da nix mit anzufagen :-)
13. November 2015: Von Achim H. an B. Quax F.
Der 0/0-Start ist durch IFR in G nicht abgedeckt, denn alle Landeplätze in Deutschland haben eine Zulassung und dort sind die Flugregeln festgelegt. Am Platz muss daher VMC herrschen. Denke da hat sich an der Rechtslage nichts gebessert, nur kann ich jetzt in 500ft AGL in die Wolke schlüpfen.

Aber das machen die Piloten sowieso schon seit Franz-Josef selig. Wenig Beschwerden in der Praxis und das systemische Beharrungsvermögen zementieren den status quo. Solange die Geliebte vom Priester als "Haushälterin" laufen muss, müssen wir eben "VMC" über Funk melden ;-)
13. November 2015: Von Stefan K. an Achim H.
MVA hat doch nichts mit der Radarabdeckung zu tuen.
Ist das LFZ auf der MVA, ist sichergestellt, das er 1000 Fuß über dem höchsten Hindernis in dieser Umgebung ist und von einem Lotsen in alle Himmelsrichtungen gedreht werden kann.
Natürlich geht auch IFR ohne Radar... nach Zeit plus Speed, Höhe oder Verfahren gestaffelt....allerdings sind wir dann von der Kapazität in der Steinzeit angelangt.
13. November 2015: Von Malte Höltken an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]
IFR im kontrollierten Luftraum darf man erst ab der MVA fliegen. Ein Lotse darf unterhalb dieser Höhe keine Bewegungslenkung zur Staffelung durchführen und auch keine Freigabe geben.

Luftraum Golf auf die MVA anzuheben ist zu pragmatisch, oder?
13. November 2015: Von Stefan K. an Malte Höltken
Das geht nicht, weil man dann nicht IFR zu IFR in E staffeln kann.
13. November 2015: Von Achim H. an Stefan K.
MVA hat doch nichts mit der Radarabdeckung zu tuen.

Natürlich nicht aber in Deutschland in der Praxis schon. Oder gibt es Bereiche, in denen auf der MVA keine Radarabdeckung herrscht? Wir gehen doch diesen Sonderweg von "kein IFR-Verkehr ohne Radarabdeckung, außer auf veröffentlichten IFR-Flugverfahren (approach, departure)"...
13. November 2015: Von Stefan K. an Achim H.
Was für ein Sonderweg ???? Wir sprechen doch gerade über IFR in G. Allerdings gibt es kein Land der Welt, wo der Lotse in Bodennähe Steuerkurse verteilt und dann dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Jedes Land beendet dann das ganze mit dem Satz: Radar service terminated, leaving controlled airspace....und wenn das in einem Land ist, das keine Radarabdeckung hat, dann gibt es eben auch die tiefste Höhe (sollte der Lotse dann wissen, frei von Hindernissen) und danach ein ATC service terminated....
13. November 2015: Von Achim H. an Stefan K.
Die DFS sagt aber "IFR in G ist nicht erlaubt" (Ausnahme: veröffentlichte Prozeduren, ehemals Luftraum F). Die MVA ist immer mindestens 500ft (?) über der Untergrenze von E.

Natürlich sollte die DFS sagen "radar service terminated, you are leaving controlled airspace" wenn ich irgendwo im Lande unter die MVA sinke und es kein veröffentlichter Anflug ist. Tut sie leider aber nicht, sie sagt "report ready to cancel IFR" und solange ich nicht sage "cancel IFR", darf ich nicht unter die MVA sinken. Nach cancel bin ich VFR aber immer noch in E, somit kann ich nicht plötzlich sagen ich mache IFR, erst muss ich durch E nach G sinken.

Im Rest der Welt gibt es diesen seltsamen Sonderweg nicht. Da heißt es dann eben "radar service terminated" und gut ist.

Ein weiteres kleines operatives Problem ist, dass ich für jeden IFR-Flug einen Flugplan benötige. Eurocontrol IFPS stellt aber (in den allermeisten Fällen) sicher, dass der Plan oberhalb der MVA ist. Natürlich könnte ich jetzt sagen, ich gebe einen validierten Plan (in E) auf und fliege dann einfach in G, gibt ja keinen Zwang den Flugplan mit der angegebenen Route und Höhe abzufliegen aber so ganz passt es nicht. Das Problem haben wir aber auch in Ländern mit IFR in G (z.B. Frankreich). In UK ist es einfach, dort ist kein Flugplan für IFR in G erforderlich.

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