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13. November 2015: Von Achim H. an B. Quax F.
Der 0/0-Start ist durch IFR in G nicht abgedeckt, denn alle Landeplätze in Deutschland haben eine Zulassung und dort sind die Flugregeln festgelegt. Am Platz muss daher VMC herrschen. Denke da hat sich an der Rechtslage nichts gebessert, nur kann ich jetzt in 500ft AGL in die Wolke schlüpfen.

Aber das machen die Piloten sowieso schon seit Franz-Josef selig. Wenig Beschwerden in der Praxis und das systemische Beharrungsvermögen zementieren den status quo. Solange die Geliebte vom Priester als "Haushälterin" laufen muss, müssen wir eben "VMC" über Funk melden ;-)

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