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7. Januar 2015: Von Robert Hartmann an Christian Weidner
Hallo Christian,
ich habe vor etwa drei Jahren einen Fleiger in Finnland gekauft. Die Eintragung in die finnische Luftfahrzeugrolle (Halteränderung) war in 15 Minuten per E-Mail erledigt. Eintragungschein per PDF und wenige Tage später im Original per Post.
Ich schreibe das nur um aufzuzeigen, dass es in einem EASA Land auch einfache Amtshandlungen gibt.
Als ich dann von OH auf D umregistriert habe dauerte das wohl auch so 2-3 Wochen. Ich hatte aber den Flieger sowieso in der Werft. Übrigens in Finnland zahlt man keine Versicherungssteuer bei Flugzeugen. Es reicht ein DME KN64 das wesentlich günstiger ist wie das vom LBA gewünschte KN62a, usw. Also wenn jemand für's ARC jedes Jahr sowieso dahin muss/wil...
Viel Glück!
Robert
7. Januar 2015: Von Achim H. an Robert Hartmann
Also wenn jemand für's ARC jedes Jahr sowieso dahin muss/wil...

Wieso muss man für ein finnisch registriertes CofA-Flugzeug nach Finnland? Sofern die Behörde willens ist, in englischer Sprache zu kommunizieren (oder Du und Deine Werft Finnisch sprecht), sollte es kein Problem sein. Jede deutsche Werft kann das Flugzeug warten und das ARC ausstellen.
7. Januar 2015: Von Robert Hartmann an Achim H.
ich hatte auch die CAMO in einer finnischen Werft.
könnte gehen - aber irgendwo ist doch immer ein Hacken?
7. Januar 2015: Von Achim H. an Robert Hartmann
Wozu? CAMO kann auch in Deutschland sein. Wir sind im vereinigten Europa. Geh mal in eine größere deutsche Werft und schau was da so alles an Kennzeichen rumsteht.

Für das ARC muss die CAMO ein Approval der jeweiligen Landesbehörde haben um das Dokument selbst auszustellen. Das ist meist eine Formalie, im Prinzip Nachweis der EASA-Zulassung. Hat die Werft das nicht, dann schickt sie einfach die Dokumente an die jeweilige CAA, die das ARC ausstellt.

Wieso ist immer irgendwo ein "Hacken"? Ich kenne die Vor- und Nachteile der finnischen Registrierung nicht aber nur weil es deutsch ist, hat es noch keinen Vorteil.
7. Januar 2015: Von Lutz D. an Achim H.
Es gibt halt Länder, die den Eintrag in die Rolle nicht an Staatsbürgerschaft knüpfen (dann reicht EU), sondern an den Wohnsitz.

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