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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Notlandung: Diesmal in echt!
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. November 2014: Von Thore L. an Lutz D.
Lutz, ja Vielfieger ist man wohl erst ab ca. 100h, nicht schon bei 2 pro Monat... Finde es auch nachvollziehbar, dass Du gerne einen Übungsflug machen willst. Ich würde ihn aber gerne sein lassen. Schön fände ich es, wenn wir beide tun könnten, was für richtig erachten.
5. November 2014: Von Mich.ael Brün.ing an Thore L. Bewertung: +5.00 [5]
Thore,

ich bin auch ein Verfechter von Selbstbestimmung und es sollte jedem soviel Eigenverantwortung überlassen werden wie möglich. Manchmal dienen aber Regeln auch explizit dazu, das Miteinander einfacher zu machen und ein System in das Chaos zu bringen, manchmal sind sie auch das Ergebnis einer Überregulierungswut. Manchmal sind sie lästig, manchmal überflüssig, manchmal lebensrettend.

Den Übungsflug halte ich noch für ein sehr vernünftiges Instrument, vollkommen egal ob jemand 12 Stunden in den letzten 12 Monaten geflogen ist oder 200 Stunden in 6 Monaten. Warum? Wir stellen in den meisten Flugunfalluntersuchungen fest, dass der Faktor Mensch ursächlich oder beitragend ist. Sehr häufig hätten Unfälle vermieden werden können, wenn irgendwo in der Fehlerkette eine "bessere" Entscheidung getroffen worden wäre. Wie bringe ich das Wissen über solche kritischen Aspekte in die Masse der lizensierten Piloten? Meiner Ansicht nach, ist das Instrument des Übungsfluges ein hervorragendes Medium dafür. Und das gibt es auch in der von Dir oft als "Fliegerparadies" im Vergleich herangezogenen USA.

Was spricht dagegen,
  • ...mal wieder eine Notlandeübung im Gelände bis fast zum Boden zu machen? Treffe ich mein ausgewähltes Feld überhaupt, wenn ich es mal wirklich nötig habe?
  • ...alle zwei Jahre sich mal von außen beobachten zu lassen, ob sich vielleicht gravierende Nachlässigkeiten eingeschlichen haben?
  • ...sich mit jemand über Neuerungen (z.B. SERA) auszutauschen und sicherzustellen, dass Änderungen in Regeln auch bei allen Nutzern ankommen und verstanden werden?

Sicher gibt es viele Piloten, die sich vorbildlich auf dem Laufenden halten und immer selbstkritisch hinterfragen, ob das, was sie machen, sinnvoll und richtig ist. Vielleicht machen Sie auch alles richtig und der Übungsflug ist wirklich komplett unnötig. Immerhin kann sich der Pilot dann auch über eine Bestätigung seines Verhaltens freuen. Aber ich kenne keinen Piloten, egal wie erfahren, der von sich behauptet, keine Fehler zu machen. Das System Mensch ist fehlbar und dass da ein anderer alle 24 Monate mal draufschaut, ist aus meiner Sicht eine der vernünftigen Regeln in unserer zunehmend bürokratieverseuchten Luftfahrt.

My 2 quarts,
Michael
5. November 2014: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing
    • ...mal wieder eine Notlandeübung im Gelände bis fast zum Boden zu machen? Treffe ich mein ausgewähltes Feld überhaupt, wenn ich es mal wirklich nötig habe?
Das ist verboten in Deutschland. Ausnahme ausschließlich in dafür zugelassenen Maschinen von Flugschulen im Rahmen einer Pilotenausbildung.

Was spricht dagegen,

Du darfst gerne jede Woche einen Übungsflug mit Fluglehrer machen aber bitte bestimme nicht, was ich tun und lassen soll.
5. November 2014: Von Markus Doerr an Mich.ael Brün.ing
..sich mit jemand über Neuerungen (z.B. SERA) auszutauschen und sicherzustellen, dass Änderungen in Regeln auch bei allen Nutzern ankommen und verstanden werden?

Da hab ich mir schon bei einem Fluglehrer den Mund fusslig geredet.
5. November 2014: Von Thore L. an Mich.ael Brün.ing
>> Und das gibt es auch in der von Dir oft als "Fliegerparadies" im Vergleich herangezogenen USA.

Alle 2 Jahre das Bi-Annual, das Du gerne durch ein zusätzliches Rating (IR/Seaplane/Tailwheel) ersetzen darfst. Darin gibt's eine Stunde Theorie (irgendwas, was die FAA in dem Jahr als wichtig einstuft), und eine Stunde Fliegen. Durchfallen ist nicht.

Wird gerne bei einem neuen Vercharterer mit dem Checkout kombiniert.

Ich hatte bei meinen Bi-Annuals keinmal das Gefühl, was durchgreifend tolles dazu gelernt zu haben. IR hältst Du fit, indem Du alle 6 Monate ein paar Holdings und Approaches fliegst. Erst wenn Du das in dem halben Jahr mal nicht hinkriegst, gibt's einen IPC. Alles ganz easy.

5. November 2014: Von Malte Höltken an Achim H.
Das ist verboten in Deutschland. Ausnahme ausschließlich in dafür zugelassenen Maschinen von Flugschulen im Rahmen einer Pilotenausbildung.

Stimmt nicht ganz. Der Fluglehrer kann auch eine Ausnahmegenehmigung zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe außerhalb der Schulung bei der BezReg beantragen. Bedingungen / Kosten kenne ich allerdings nicht. Die Abhängigkeit von einem zur Schulung zugelassenen Flugzeug ergibt sich, soweit ich weiß, aus dem Rahmen der Flugausbildung. Kann mich in diesem Punkt aber auch irren.
6. November 2014: Von Richard Georg an Achim H.
Bayern ist nicht Deutschland !!!!

Die Einarbeitung EASA FCL ist beim Luftamt bereits in Arbeit.


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6. November 2014: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Du darfst gerne jede Woche einen Übungsflug mit Fluglehrer machen aber bitte bestimme nicht, was ich tun und lassen soll.
Naja, Achim, Du weißt ja, dass ich grundsätzlich ein Freund dieser Argumentation bin, aber die Frage ist, wo man die untere Grenze ansetzen muss, bei der dann doch jemand anderes als Du entscheidet, was für einen Flug notwendig ist.

Führt meine Deine Argumentation weiter, könnte man ja auch sagen: "Du kannst gerne so viele Lizenzen erwerben wie Du willst, aber entscheide nicht für mich, ob ich eine brauche, um den Flieger sicher zu führen." (Persönlich finde ich das sogar unterstützenswert, ich glaube nicht, dass das zu einem drastischen Anstieg der Unfallzahlen führen würde - aber man muss auch nicht gegen Windmühlen kämpfen).
M.E. bieten die geltenden Luftfahrtregularien genug Angriffsfläche und es gibt reichlich, gegen das man sich mit gutem Gewissen wenden kann. Den Übungsflug alle zwei Jahre zähle ich nicht dazu. Es gibt zwar Fluglehrer (und sogar Prüfer) von denen man als erfahrener Pilot absolut nichts lernen kann und die sehr schlechtes airmenship an den Tag legen, aber im großen und ganzen und gemessen an dem geringen Trainigsstand des Durchschnittspiloten ist die Regel nicht völlig verkehrt.
6. November 2014: Von Philipp Tiemann an Richard Georg
Hallo Richard,

vielen Dank, interessant. Beschränkung auf ein Bundesland ist halt etwas blöd, aber immerhin...
6. November 2014: Von Willi Fundermann an Philipp Tiemann
Das nennt sich "Föderalismus". Ich habe auch eine solche Genehmigung, die aber nur für Hessen gilt. Es ist halt so, dass eine "Landesbehörde" eine solche Genehmigung nur für das eigene Bundesland erteilen darf.
6. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Richard Georg
Wieso ist das denn so günstig bei Euch? In Ö ca. das Sechsfache..

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