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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. November 2014: Von Malte Höltken an Achim H.
Das ist verboten in Deutschland. Ausnahme ausschließlich in dafür zugelassenen Maschinen von Flugschulen im Rahmen einer Pilotenausbildung.

Stimmt nicht ganz. Der Fluglehrer kann auch eine Ausnahmegenehmigung zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe außerhalb der Schulung bei der BezReg beantragen. Bedingungen / Kosten kenne ich allerdings nicht. Die Abhängigkeit von einem zur Schulung zugelassenen Flugzeug ergibt sich, soweit ich weiß, aus dem Rahmen der Flugausbildung. Kann mich in diesem Punkt aber auch irren.

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