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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. November 2014: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing
    • ...mal wieder eine Notlandeübung im Gelände bis fast zum Boden zu machen? Treffe ich mein ausgewähltes Feld überhaupt, wenn ich es mal wirklich nötig habe?
Das ist verboten in Deutschland. Ausnahme ausschließlich in dafür zugelassenen Maschinen von Flugschulen im Rahmen einer Pilotenausbildung.

Was spricht dagegen,

Du darfst gerne jede Woche einen Übungsflug mit Fluglehrer machen aber bitte bestimme nicht, was ich tun und lassen soll.
5. November 2014: Von Malte Höltken an Achim H.
Das ist verboten in Deutschland. Ausnahme ausschließlich in dafür zugelassenen Maschinen von Flugschulen im Rahmen einer Pilotenausbildung.

Stimmt nicht ganz. Der Fluglehrer kann auch eine Ausnahmegenehmigung zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe außerhalb der Schulung bei der BezReg beantragen. Bedingungen / Kosten kenne ich allerdings nicht. Die Abhängigkeit von einem zur Schulung zugelassenen Flugzeug ergibt sich, soweit ich weiß, aus dem Rahmen der Flugausbildung. Kann mich in diesem Punkt aber auch irren.
6. November 2014: Von Richard Georg an Achim H.
Bayern ist nicht Deutschland !!!!

Die Einarbeitung EASA FCL ist beim Luftamt bereits in Arbeit.


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6. November 2014: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Du darfst gerne jede Woche einen Übungsflug mit Fluglehrer machen aber bitte bestimme nicht, was ich tun und lassen soll.
Naja, Achim, Du weißt ja, dass ich grundsätzlich ein Freund dieser Argumentation bin, aber die Frage ist, wo man die untere Grenze ansetzen muss, bei der dann doch jemand anderes als Du entscheidet, was für einen Flug notwendig ist.

Führt meine Deine Argumentation weiter, könnte man ja auch sagen: "Du kannst gerne so viele Lizenzen erwerben wie Du willst, aber entscheide nicht für mich, ob ich eine brauche, um den Flieger sicher zu führen." (Persönlich finde ich das sogar unterstützenswert, ich glaube nicht, dass das zu einem drastischen Anstieg der Unfallzahlen führen würde - aber man muss auch nicht gegen Windmühlen kämpfen).
M.E. bieten die geltenden Luftfahrtregularien genug Angriffsfläche und es gibt reichlich, gegen das man sich mit gutem Gewissen wenden kann. Den Übungsflug alle zwei Jahre zähle ich nicht dazu. Es gibt zwar Fluglehrer (und sogar Prüfer) von denen man als erfahrener Pilot absolut nichts lernen kann und die sehr schlechtes airmenship an den Tag legen, aber im großen und ganzen und gemessen an dem geringen Trainigsstand des Durchschnittspiloten ist die Regel nicht völlig verkehrt.
6. November 2014: Von Philipp Tiemann an Richard Georg
Hallo Richard,

vielen Dank, interessant. Beschränkung auf ein Bundesland ist halt etwas blöd, aber immerhin...
6. November 2014: Von Willi Fundermann an Philipp Tiemann
Das nennt sich "Föderalismus". Ich habe auch eine solche Genehmigung, die aber nur für Hessen gilt. Es ist halt so, dass eine "Landesbehörde" eine solche Genehmigung nur für das eigene Bundesland erteilen darf.
6. November 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Richard Georg
Wieso ist das denn so günstig bei Euch? In Ö ca. das Sechsfache..

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