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Soviel zu dem Thema "Bestandsschutz", der ja bekanntermaßen eine deutsche Erfindung war. Das einzige, was du machen solltest, ist deine Lizenz umzuwandeln - geht auch mit abgelaufener Klassenberechtigung - den Antrag auf Eintragung LP 6 deutsch und die Selbsterklärung über Kenntnisse von Teil-FCL und Teil-OPS abgeben nicht vergessen!
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Naja die Rechte und Pflichten sind vorher wie nachher identisch, der Bestand wird dadurch also nicht beeinträchtigt.
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Außer die Rechte für gewerbliche Flüge, hier braucht man jetzt noch eine Befähigungsüberprüfung. Betrifft aber wohl nur die wenigsten Segelflieger.
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Ohne das jetzt nachgeschlagen zu haben gilt das aber wohl nur für Piloten bis zu einer gewissen Erfahrung. Wenn ich mich richtig erinnere werden die Rechte bei erfahrenen Piloten eingegroßvätert.
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Im europäischen Kontext ist es wichtig zu erinnern, dass Bestandsschutz für Rechte und Pflichten nur dann gilt, wenn man auch die aktuellen Bescheinigungen vorweisen kann!
Gut das wir drüber schreiben - das erinnert mich daran, dass ich dringend meinen rosa KFZ Führerschein gegen die Scheckkarte tauschen muss. Bestandsschutz der Rechte aus dem alten Schein gibt es zwar, aber manche davon darf man nicht mit dem alten Schein ausüben, zB die CE79 Rechte ab Alter 50 : Info des TÜV NORD.
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Habe gerade das hier gefunden:
https://www.daec.de/service/luft-vereinsrecht/eu-pilotenlizenzen/
Punkt 20.
"Die Lizenz muss zum Zeitpunkt der Umwandlung gültig sein und die Bedingungen für die fortlaufende Flugerfahrung (25 Starts in 24 Monaten) muss erfüllt sein. "
Ich saß das letzte mal vor zwei Jahren im Flieger. Erfülle diese Bedingung daher nicht.
Grüße
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Meine Segelfluglizenz wurde problemlos in LAPL-S umgewandelt ohne dass ich die letzten 10 Jahre geflogen bin. Es gab nur einen Brief von der Behörde (RP-Stuttgart) dass ich die Rechte nur ausüben darf wenn ich auch die entsprechenden Flugzeiten und Starts absolviert habe.
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Super, dank dir für die Info!
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.... bis auf GPL TMG CVFR. Da habe ich bisher keine Infos gefunden, ob und wie der im SPL auftauchen wird. Weil der CVFR hat leider ein teutscher Sonderweg ist.
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CFVR wird nicht umgeschrieben da es nichts entsprechendes mehr gibt.
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Kann natürlich sein dass der Punkt mit den Ausübungsvoraussetzungen in unserem "vereinheitlichten" Europa von Landesbehörde zu Landesbehörde unterschiedlich ausgelegt wird.
Solltest Du zwingend eine gültige Lizenz brauchen und willst das unbürokratisch ohne horrende Gebühren eines gewerblichen Anbieters machen kann ich behilflich sein.
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GPL-TMG plus CVFR gab bis 8.4.2014 die Möglichkeit einfach auf JAR-FCL (TMG) umzuschreiben (und dann jetzt auf EASA). Ob das jetzt noch möglich ist, weiss ich aber nicht.
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Bei mir ist CR TMG in PPL(A) und auch im SPL eingetragen. War kein Problem, schon im letzten Jahr. Falls das weiterhilft...
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Klar, habe ich auch, ist aber nicht was ich meinte. Wenn man den GPL-TMG hatte, plus CVFR, konnte man den in eine JAR-FCL (TMG) umwandeln (und hatte dann beide). Ob man eine GPL-TMG mit CVFR noch in eine EASA-FCL (TMG) umwandeln kann, weiss ich nicht. Es wäre aber schade für jemand der 'nur' den GPL-TMG mit CVFR hat, wenn diese Möglichkeit wegfallen würde.
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