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Luftrecht und Behörden | Umwandlung einer ruhenden Lizenz  
8. April 2014: Von Kai Ostheimer 
Hallo zusammen,

besteht die Chance einen momentan ungültigen GPL+TMG in eine EU-Lizenz umzuwandeln? Habe zwar Tauglichkeit und ZÜP, leider bekomme ich aufgrund Studium und somit passiver Mitgliedschaft im Verein, nicht die 25 Start zusammen. Was passiert mit der Lizenz nach der Frist 2015? Ich habe mich damals auf das "unbefristet gültig" verlassen.

Danke für eure Antworten!

Grüße
8. April 2014: Von Mark Juhrig an Kai Ostheimer
Meines Wissens wird sich die umwandelnde Behörde nicht dafür interessieren, ob der Besitzer alle Voraussetzungen erfüllt um die Rechte der Lizenz auch auszuüben. Wenn die Lizenz gültig ist, wird die Behörde diese auch in eine EU-Lizenz umschreiben. Die Segelfluglizenzen können bis zum April 2015 umgeschrieben werden.

Viele Grüße
Mark
8. April 2014: Von Pat Wie an Kai Ostheimer
Da die alte Lizenz ihre Gültigkeit am 08.04.2015 verliert, musst du bis dahin in eine SPL oder einen LAPL(S) umwandeln. Es ist nicht erforderlich im Segelflug oder TMG current zu sein --> Lizenz wird auch mit abgelaufener Klassenberechtigung umgewandelt.

Wenn du sonst keine Lizenz hast kann es Sinn machen, sich den ICAO Sprachlevel in die Lizenz eintragen zu lassen. Musst du beantragen, da es bei der Segelfluglizenz mit TMG nicht automatisch passiert. Auch gibt es jetzt eine extra zu beantragende Berechtigung für gewerbliche Flüge.
8. April 2014: Von Ursus Saxum-is an Kai Ostheimer
Soviel zu dem Thema "Bestandsschutz", der ja bekanntermaßen eine deutsche Erfindung war. Das einzige, was du machen solltest, ist deine Lizenz umzuwandeln - geht auch mit abgelaufener Klassenberechtigung - den Antrag auf Eintragung LP 6 deutsch und die Selbsterklärung über Kenntnisse von Teil-FCL und Teil-OPS abgeben nicht vergessen!
8. April 2014: Von Malte Höltken an Ursus Saxum-is
Naja die Rechte und Pflichten sind vorher wie nachher identisch, der Bestand wird dadurch also nicht beeinträchtigt.
8. April 2014: Von Chris Schu an Kai Ostheimer
Ich hab das gerade vor 3 Wochen gemacht. War ganz ohne Probleme. Formular ausgefuellt, alles hingebracht, drei Tage spaeter wieder abgeholt und bezahlt. Ich leider seit 11 Jahren nicht mehr in einem Flugzeug ohne Motor gesessen, hat aber keine Rolle gespielt.
Meine Sprach Levels sind im SEP Schein eingetragen und gueltig, musste also hier nichts machen.

Christian
8. April 2014: Von Pat Wie an Malte Höltken
Außer die Rechte für gewerbliche Flüge, hier braucht man jetzt noch eine Befähigungsüberprüfung. Betrifft aber wohl nur die wenigsten Segelflieger.
8. April 2014: Von Malte Höltken an Pat Wie
Ohne das jetzt nachgeschlagen zu haben gilt das aber wohl nur für Piloten bis zu einer gewissen Erfahrung. Wenn ich mich richtig erinnere werden die Rechte bei erfahrenen Piloten eingegroßvätert.
8. April 2014: Von Ursus Saxum-is an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Im europäischen Kontext ist es wichtig zu erinnern, dass Bestandsschutz für Rechte und Pflichten nur dann gilt, wenn man auch die aktuellen Bescheinigungen vorweisen kann!

Gut das wir drüber schreiben - das erinnert mich daran, dass ich dringend meinen rosa KFZ Führerschein gegen die Scheckkarte tauschen muss. Bestandsschutz der Rechte aus dem alten Schein gibt es zwar, aber manche davon darf man nicht mit dem alten Schein ausüben, zB die CE79 Rechte ab Alter 50 : Info des TÜV NORD.
8. April 2014: Von Kai Ostheimer an Ursus Saxum-is

Habe gerade das hier gefunden:

https://www.daec.de/service/luft-vereinsrecht/eu-pilotenlizenzen/

Punkt 20.

"Die Lizenz muss zum Zeitpunkt der Umwandlung gültig sein und die Bedingungen für die fortlaufende Flugerfahrung (25 Starts in 24 Monaten) muss erfüllt sein. "

Ich saß das letzte mal vor zwei Jahren im Flieger. Erfülle diese Bedingung daher nicht.

Grüße

8. April 2014: Von Albrecht Sieber an Kai Ostheimer
Meine Segelfluglizenz wurde problemlos in LAPL-S umgewandelt ohne dass ich die letzten 10 Jahre geflogen bin. Es gab nur einen Brief von der Behörde (RP-Stuttgart) dass ich die Rechte nur ausüben darf wenn ich auch die entsprechenden Flugzeiten und Starts absolviert habe.
8. April 2014: Von Kai Ostheimer an Albrecht Sieber
Super, dank dir für die Info!
8. April 2014: Von Stefan Jaudas an Ursus Saxum-is
.... bis auf GPL TMG CVFR. Da habe ich bisher keine Infos gefunden, ob und wie der im SPL auftauchen wird. Weil der CVFR hat leider ein teutscher Sonderweg ist.
8. April 2014: Von Pat Wie an Stefan Jaudas
CFVR wird nicht umgeschrieben da es nichts entsprechendes mehr gibt.
8. April 2014: Von Werner Kraus an Kai Ostheimer
Kann natürlich sein dass der Punkt mit den Ausübungsvoraussetzungen in unserem "vereinheitlichten" Europa von Landesbehörde zu Landesbehörde unterschiedlich ausgelegt wird.

Solltest Du zwingend eine gültige Lizenz brauchen und willst das unbürokratisch ohne horrende Gebühren eines gewerblichen Anbieters machen kann ich behilflich sein.
9. April 2014: Von Richard la Croix an Stefan Jaudas
GPL-TMG plus CVFR gab bis 8.4.2014 die Möglichkeit einfach auf JAR-FCL (TMG) umzuschreiben (und dann jetzt auf EASA). Ob das jetzt noch möglich ist, weiss ich aber nicht.
9. April 2014: Von Sebastian Grimm an Richard la Croix
Bei mir ist CR TMG in PPL(A) und auch im SPL eingetragen.
War kein Problem, schon im letzten Jahr.
Falls das weiterhilft...
10. April 2014: Von Richard la Croix an Sebastian Grimm
Klar, habe ich auch, ist aber nicht was ich meinte.
Wenn man den GPL-TMG hatte, plus CVFR, konnte man den in eine JAR-FCL (TMG) umwandeln (und hatte dann beide).
Ob man eine GPL-TMG mit CVFR noch in eine EASA-FCL (TMG) umwandeln kann, weiss ich nicht. Es wäre aber schade für jemand der 'nur' den GPL-TMG mit CVFR hat, wenn diese Möglichkeit wegfallen würde.

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