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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. April 2014: Von Ursus Saxum-is an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Im europäischen Kontext ist es wichtig zu erinnern, dass Bestandsschutz für Rechte und Pflichten nur dann gilt, wenn man auch die aktuellen Bescheinigungen vorweisen kann!

Gut das wir drüber schreiben - das erinnert mich daran, dass ich dringend meinen rosa KFZ Führerschein gegen die Scheckkarte tauschen muss. Bestandsschutz der Rechte aus dem alten Schein gibt es zwar, aber manche davon darf man nicht mit dem alten Schein ausüben, zB die CE79 Rechte ab Alter 50 : Info des TÜV NORD.
8. April 2014: Von Kai Ostheimer an Ursus Saxum-is

Habe gerade das hier gefunden:

https://www.daec.de/service/luft-vereinsrecht/eu-pilotenlizenzen/

Punkt 20.

"Die Lizenz muss zum Zeitpunkt der Umwandlung gültig sein und die Bedingungen für die fortlaufende Flugerfahrung (25 Starts in 24 Monaten) muss erfüllt sein. "

Ich saß das letzte mal vor zwei Jahren im Flieger. Erfülle diese Bedingung daher nicht.

Grüße

8. April 2014: Von Albrecht Sieber an Kai Ostheimer
Meine Segelfluglizenz wurde problemlos in LAPL-S umgewandelt ohne dass ich die letzten 10 Jahre geflogen bin. Es gab nur einen Brief von der Behörde (RP-Stuttgart) dass ich die Rechte nur ausüben darf wenn ich auch die entsprechenden Flugzeiten und Starts absolviert habe.
8. April 2014: Von Kai Ostheimer an Albrecht Sieber
Super, dank dir für die Info!
8. April 2014: Von Werner Kraus an Kai Ostheimer
Kann natürlich sein dass der Punkt mit den Ausübungsvoraussetzungen in unserem "vereinheitlichten" Europa von Landesbehörde zu Landesbehörde unterschiedlich ausgelegt wird.

Solltest Du zwingend eine gültige Lizenz brauchen und willst das unbürokratisch ohne horrende Gebühren eines gewerblichen Anbieters machen kann ich behilflich sein.

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