Er hat natürlich übertrieben, aber den Finger in die richtige Wunde gelegt:
Wieviele Seiten hat EU FCL?
Wieviele für die AMC dieser Vorschriften?
Sind die vereinfachten Regeln im Zugriff wirklich einfach?
Sind die von deutschen Juristen gepriesenen Abstraktsgerade wirklich erstrebenswert? (wie oft schwärmen deutsch geprägte Juristen vom Abstraktionsgrundsatz im BGB, bis man ihnen mal ZGB/ OR der Schweizer zeigt? Wie kommt es eigentlich, dass auch Franzosen und der Kreis des Common Laws praktikable Lösungen findet?)
Wie groß ist der gemeinschaftliche Besitzstand? (ohne zu googeln, mein letzter Wissenstand ist gut 130.000 Seiten... klar sind da viele aufgelistete Zollvorschriften dabei, aber gerade hier in der Nische Fliegerei, speziell GA, ist das ein Dauerbrenner bei der Frage, wie bekommt man ein Ventil, Schlauchstück oder zöllisches Werkzeug aus dem Mutterland der GA...).
Warum war das EEG 2000 aus dem Kopf heraus, 12 Seiten dick, und heute... naja das weißt du besser als ich...
Wir schaffen unfassbar umfangreiche Speziallösungen, die so tief gehen, dass nur noch Spezialisten dort produktiv und nah am Puls der Rechtsprechung UND Gesetzgebung sein können.
Ich bin zuversichtlich, man könnte alle Arbeitsgesetze einschließlich der anerkannten höchstrichterlichen Rechtsprechung auf 20% des Textes eindampfen, ohne dass die Rechtssicherheit kleiner würde. Vom Steuerrecht wollen wir da mal gar nicht reden. Und so geht das fort. Kein Partner einer Großkanzlei mit Spitzenexamina und 20 Jahre Praxis würde einen Finger im Sozialrecht rühren, selbst wenn er den gleichen Stundensatz fakturieren könnte. Grund: Wieviele SGBs haben wir?
Und zugleich wissen wir, dass es auch anders geht. Auch bei uns: "Bundesrecht bricht Landesrecht". Fast das gesamte StGB. Die gesamte StVO. Denn wenn das auch Fahrlehrer mit Hauptschulabschluss und geringer didaktischer Eignung raffen müssen, die die Theorie unterrichten, wird der Gesetzgeber da komischerweise urplötzlich einsichtig. Zumindest meistens.
Mangels beruflichem oder privatem Interesse hab mich mir das Gesetz zur Cannabislegalisierung nur flüchtig angeguckt, aber was das auch schon wieder für ein Monsterwerk ist... Wahnsinn.
Ich glaube übrigens nicht, dass bei selbst radikalem Ausdünnen man wirklich viel weniger arbeiten müsste, aus juristischer Perspektive, oder sich der Großteil der Spezialisierung abnehmen würde. Aber die 80% der laufenden Alltagsfälle könnte man dann aus dem Handgelenk heruntertippen oder herausschleudern, wie das noch lange Jahre nach dem Erlass des preußischen Landrechts möglich war. Ohne Angst vor Haftung, Reputationsverlust, Vertrauen ins eigene Judiz und anderes zu verlieren.
Bei jeder einzelnen Frage zur Scheinverlängerung hier, Auslegungsfragen der ZÜP da, Einführung von FoF, Wartung/ CAMO etc. merkt man, dass 80% der Belegschaft des LBA besser in akuteren Verwaltungsfunktionen verwendet werden sollten. (Ob bei der Vermeidung von Exporten von dual use - Gütern, Prüfungen im Ausländerrecht, Verwaltungsvollstreckung oder Steuerfestsetzung etc. soll dann jede Regierung selbst flexibel festlegen.)
Sorry für den "rant" bei meinem Triggerthema seit dem Wintersemester 1993 :-). Aber das ist gerade in einem GA-Forum ein negativ perfekter Beispielfall.