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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. März 2023: Von Jochen Wilhe an Theo Voss

Wie macht man es richtig beim Einleitungsanruf für IFR pickup an Radar: Kann man sich dann direkt mit dem abgekürzten Kennzeichen inkl Flugzeugtyp melden oder sollten man beim ersten Anruf das volle Kennzeichen sagen?

2. März 2023: Von Felix Koch an Jochen Wilhe

Abgekürzt erst nachdem Radar dein abgekürztes Rufzeichen verwendet hat. Typ darfst du voranstellen wenn du möchtest.

2. März 2023: Von Wolfgang Lamminger an Jochen Wilhe

NfL2023-1-2726 - BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE SPRECHFUNKVERFAHREN

14. SPRECHFUNKVERFAHREN (SERA.14055)

c.) Nachfolgende Übermittlungen im Sprechfunkverkehr

1. Abgekürzte Rufzeichen im Sprechfunkverkehr gemäß Punkt 13 Buchstabe b dürfen nur verwendet werden, nachdem ein Funkkontakt erfolgreich hergestellt wurde und eine Verwechslung unwahrscheinlich ist. Ein Luftfahrzeug darf sein abgekürztes Rufzeichen erst verwenden, nachdem es die Bodenfunkstelle bereits verwendet hat.


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