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5. März 2020: Von Roland Schmidt an Wolfgang Kaiser

Aus dem Grund habe ich dann letztes Jahr das CB-IR drauf gesattelt. Problem war dann ein wenig Zeitdruck, denn die Theorieprüfung ist nur 2 Jahre gültig.

Wie meinst du das? Die Theorie ist bei E-IR und CB-IR gleich. Für CB-IR ist demnach nur eine zusätzliche praktische Prüfung (An-/Abflüge) erforderlich.

5. März 2020: Von Wolff E. an Roland Schmidt

Ja Theorie ist für beide IR Arten die selbe bzw. man kann erst E-IR machen und CB dranhängen...

Zumindest mein Wissensstand...

5. März 2020: Von Wolfgang Kaiser an Roland Schmidt

Mir wurde gesagt, dass ich die draufgesattelte CB-IR Praxis Prüfung innerhalb m.W. 2 Jahren nach Bestehen der Theorieprüfung machen muss. Bin mir jetzt wg.den Jahren nicht mehr 100% sicher.

Wäre aus meiner Sicht auch ein bisschen daneben, wenn man mit dem E-IR nach z.B. 7 Jahren nur den Praxisteil fürs CB-IR macht.

5. März 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Wolfgang Kaiser Bewertung: +1.00 [1]

Mir wurde gesagt, dass ich die draufgesattelte CB-IR Praxis Prüfung innerhalb m.W. 2 Jahren nach Bestehen der Theorieprüfung machen muss. Bin mir jetzt wg.den Jahren nicht mehr 100% sicher.

Das gilt für die erste praktische Prüfung für die man die IR-Theorie benötigt, entweder E-IR oder CB-IR. Sobald man ein E-IR als Berechtigung in der Lizenz hat, gilt die Theorie quasi beliebig lange zum Erwerb der CB-IR. Voraussetzung: Man hält die E-IR aufrecht. Nach Ablauf einer E-IR Berechtigung, verfällt irgendwann auch die IR-Theorie. Ich müsste jetzt nachsehen, wie viele Jahre es sind. Bei der ATPL-Theorie sind es zB 7 Jahre.

5. März 2020: Von Roland Schmidt an Mich.ael Brün.ing

Aber was ist, wenn ich mein EIR einfach behalten und das BIR gar nicht will - über September 2022 hinaus, denn auf diesen Stichtag beziehen sich ja die Übergangsvorschriften? Grundsätzlich heißt es in den Formulierungen sinngemäß "Rechte aus EIR dürfen weiter ausgeübt werden".

6. März 2020: Von Steffen W. an Wolfgang Kaiser

Mir wurde gesagt, dass ich die draufgesattelte CB-IR Praxis Prüfung innerhalb m.W. 2 Jahren nach Bestehen der Theorieprüfung machen muss. Bin mir jetzt wg.den Jahren nicht mehr 100% sicher.

VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011, FCL.025 (c) (1) (ii)
The successful completion of the theoretical knowledge examinations will be valid for the issue of a commercial pilot licence, instrument rating (IR) or en route instrument rating (EIR), for a period of 36 months.
6. März 2020: Von Marco Schwan an Steffen W.

Hi,

Ich beschäftige mich gerade mit dem Thema EIR upgrade auf CBIR.

Gestern ein kurzes Telefonat (langes Telefonat steht noch aus) mit dem Klaus Hübschen von IFR-Flugschule gehabt.

Mit Lehrer 25 Stunden davon 10 Stunden ATO.

Gruß Marco

6. März 2020: Von Wolfgang Kaiser an Steffen W.

Ah, Ok Steffen Danke.

Dann hatte ich nur die Frist falsch im Kopf.

Also auch wenn man E-IR hat, darf die Theorie Prüfung nicht länger zurück liegen als 36 Monate, für die CB-IR Praxis Prüfung.

6. März 2020: Von Sven Walter an Wolfgang Kaiser Bewertung: +2.00 [2]

In welcher Selbstverständlichkeit hier fern liegende juristische Interpretationen angestellt werden, verwundert doch enorm. Das steht da so nicht.

6. März 2020: Von Steffen W. an Sven Walter

Stimmt, ich hatte nur einen Teil des Threads gelesen, die Verordnung beschreibt nur die Frist ohne abschließende Praxisprüfung. Wenn man das EIR schon in der Tasche hat, ist die Aussage von Michael passender.

6. Juli 2020: Von Lui ____ an Roland Schmidt

Hallo,

entschuldigt, wenn ich den Thread wieder hoch bringe - aber die Antwort darauf würde mich auch interessieren und es gibt bestimmt jemanden, der die Antwort darauf kennt.

Macht Enroute-IFR heute noch Sinn? Wenn man das ablegt - kann man es dann nach 2022 noch weiter betreiben oder "ist erstmal Schicht im Schacht" es sei denn "man sattelt höher auf"?

Danke!

6. Juli 2020: Von Tobias Schnell an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]

Wenn man das ablegt - kann man es dann nach 2022 noch weiter betreiben oder "ist erstmal Schicht im Schacht" es sei denn "man sattelt höher auf"?

Steht doch eigentlich alles schon ein paar Posts weiter oben!?

Ein EIR muss Stand heute im September 2022 in ein BIR umgewandelt werden. Theorieprüfung wird anerkannt, praktisches Training ebenfalls, nur fehlende Module müssen nachgeholt und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

6. Juli 2020: Von Lui ____ an Tobias Schnell

Danke.

Der Post auf den ich meine Antwort bezog schrieb hierzu:

Aber was ist, wenn ich mein EIR einfach behalten und das BIR gar nicht will - über September 2022 hinaus, denn auf diesen Stichtag beziehen sich ja die Übergangsvorschriften? Grundsätzlich heißt es in den Formulierungen sinngemäß "Rechte aus EIR dürfen weiter ausgeübt werden".

Aber demnach ist das scheinbar nicht korrekt. Danke!

6. Juli 2020: Von Tobias Schnell an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]

Aber demnach ist das scheinbar nicht korrekt

Das steht da (= Amendment zur 1178/2011 vom 04.03.2020) ja auch nicht:

‘Article 4c Transitional measures for holders of an en route instrument rating

1. Up to and including 8 September 2022, holders of an en route instrument rating (‘EIR’) set out in point FCL.825 of Annex I (Part-FCL) shall: (a) be entitled to continue to exercise the privileges of their EIR [...]

6. Juli 2020: Von T. Magin an Lui ____ Bewertung: +1.00 [1]

Jetzt aber mal ganz praktisch gesprochen: das Entspannende, was Dir das cbIR bringt ist, dass Du Dir waehrend des Flugs keine Gedanken ueber die Landung machen musst. Denn die ist, wenn IFR Aproach gegeben, nahezu immer sichergestellt (im Rahmen der geltenden Minima). Daher habe auch ich den Gedanken des Enroute-IFR vor drei Jahren ganz schnell verworfen. Und hab es noch nie bereut. Auch heute nicht auf dem Weg von LOWS nach EDFM. Denn ich wusste ich komm raus und ich komm rein. Und mir war's ziemlich wurscht wie weit die Wolken noch nach unten sinken, bzw. den Hintern nicht hochbekommen ;-) Und genau das nimmt jede Menge Stress aus der Planung.

6. Juli 2020: Von Marco Schwan an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Ich oute mich mal als EIR-Rating-Pilot.

Gestern von EDMT nach EDFM geflogen mit EIR. Während die anderen noch warten mussten weil unterwegs dsa Wetter noch zu schlecht war. Hat das METAR für Mannheim Overcast 3200 Fuß gemeldet. Plan vor gezogen mit Autorouter (Danke Achim für die super Plattform). In den den Flieger gesteigen und bei CAVOK den Pickup machen. 15 Minuten später rein in die Wolken und kurz vor Mannheim über dem Hockheim-Ring aus den Wolken gefallen. Bei Radar abgemeldet und Mannheim gerufen.

Für mich gibt es planungstechnisch keine IFR-Plätze aber wenn auf der Strecke eine Wolkenwand steht ist mit dem EIR der Flug noch möglich. Das Upgrade auf das CBIR steht jetzt halt mit einer hören Priorität auf der Liste.

6. Juli 2020: Von T. Magin an Marco Schwan

"Das Upgrade auf das CBIR steht jetzt halt mit einer hören Priorität auf der Liste."

Das glaub ich Dir sofort ;-)

7. Juli 2020: Von Florian R. an Marco Schwan Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin ebenfalls einer der seltenen Piloten mit Enroute IR. Es gibt halt Situationen da ist es nützlich, ein tolles Tool in der Werkzeugkiste. An anderen Tagen wünscht man sich, man hätte das IR*.

Der Übergang von EIR zu BIR wird reine Formsache sein. Wie man in Artikel 4c lesen kann, kann man auch die Ausbildung EIR beginnen und dann als BIR abschliessen. Es gibt also keinen Grund, das BIR abzuwarten. Ich als EIR holder werde einfach das Basic IR mit Enroute-Modul erhalten. Oder ich mache das CB-IR, whichever happens first.

*und nichtmal nur wegen dem Wetter. Kürzlich war ich auf dem Weg zum ILS bei einem französischen Controller... der wollte bei bestem Willen nicht verstehen, weshalb da einer daherkommt und den ILS unter VFR fliegen wollte -- trotz frühem Ankündigen und REQ im Flugplan (das klappt oft wunderbar). Es hing ein riesengrosses Fragezeichen in der Luft und ich wurde auf kürzestem Weg aus dem Luftraum verbannt... follow the river on your left, squawk VFR. "I follow rivers" ist ja auch IFR.

8. Juli 2020: Von Achim H. an Florian R. Bewertung: +3.00 [3]

Bei schönem Wetter würde ich einfach den ILS fliegen. So ein Geschieß ist nicht sicherheitsförderlich. Bei Wetter über VFR-Minima würde ich rein gar nichts sagen und einfach machen.

9. Juli 2020: Von Kilo Papa an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Da wäre ich vorsichtig, Achim. Mir ER-IR hat man schlichtweg keine Berechtigung ein Instrumentenanflugverfahren unter IFR zu nutzen. Selbstredend geht canceln und dann einen practice-ILS (or whatever). Aber unter einem laufenden IFR Plan ein ILS zu fliegen ohne passende Lizenz dazu ist kein feiner Schachzug. VMC hin oder her, das hat dann am Ende einen ähnlichen Charakter wie zu sagen "ich flieg zwar grad VFR, aber ich will jetzt durch den Layer durch und ich hab ja ein IR-Rating"...

9. Juli 2020: Von Chris _____ an Kilo Papa Bewertung: +1.00 [1]

Achim schrieb von "über VFR-Minima", das heißt, es geht (umgangssprachlich) nicht um einen "IFR-Approach bis zum Minimum" (auch wenn man einen Teil der veröffentlichten Prozedur abfliegt), sondern um ein "Cloudbreaking" mit anschließender VFR-Landung.

Wenn (!) wir mal annehmen, dass dieses "Cloudbreaking" komplett unterhalb 2500 AGL (also in Class Golf) stattfindet, dann ist es nicht viel anders zu sehen als "Enroute IFR in Class Golf", also Legalität weltweit gegeben und nur in D strittig - bekannte Diskussion - aber jedenfalls ATC-Freigabe nicht erforderlich.

Problematisch ist - wie immer - der Bereich des Anflugs, der noch in Echo liegt. Dort ist man ohne IFR-Clearance und mangels "Loch vom Dienst" nicht legal.

9. Juli 2020: Von Marco Schwan an Achim H.

Wenn mir ATC einen Visual Approach auf irgend eine Piste anbiete MUSS ich den Ablehnen.

Ich darf das ILS/LOC/NDB-Anflugverfahren nur als VFR-Verkehr abfliegen.
Selbst die nette Geste vom Tower in EDFM der für meinen Z-Plan eine Freigabe mit SID geben wollte musste ich ablehen. Selbst bei Radar war am Anfang die irritation zu hören wenn man grad aus der CTR raus ist und nach eine IFR-Pickup fragt.

9. Juli 2020: Von Kilo Papa an Chris _____

Das habe ich sehrwohl gelesen. Es ändert aber nunmal nix an der Tatsache, dass ein EIR Pilot nicht berechtigt ist unter IFR ein INstrumentenanflugverfahren zu nutzen, selbst wenn 7 Sonnen vom Himmel scheinen. Auch wenn das der ein oder andere im real life anders handhaben mag macht es das genauso legal wie Überladung bei ULs. Canceln und dann einen practice Approach fliegen und alles ist legal und safe.

Auf Linie fragt man sich bei unkonventionellen Lösungen gerne mal "is it legal, is it safe?" Eine von beiden mit nein beantwortet und man sucht erstmal nach einer anderen Lösung.

Marco: unter VFR VMC kannst du selbstverständlich eine practice SID in MAnnheim abfliegen um dir dann eine EIR Clearance zu holen ;)

9. Juli 2020: Von Achim H. an Kilo Papa Bewertung: +1.00 [1]

Ich würde trotzdem bei entsprechenden Wetterbedingungen alles fliegen und kein Aufheben machen um diese komische Lizenz, die keiner kennt und die nur verwirrt.

Ob man VFR oder IFR fliegt, legt der Pilot selbst fest. Ich halte diese formalistischen Bedenken für eher weltfremd. Möge natürlich jeder halten wie er möchte.

Für Mannheim reicht nicht einmal ein volles IR...

9. Juli 2020: Von Tobias Schnell an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Die Diskussion zeigt schön, dass das EIR ein völlig praxisfremdes Konstrukt ist und mit Recht nun nach wenigen Jahren wieder eingestampft wird.


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