Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

54 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

16. Oktober 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Tobias Schnell

Stimmt. Habe nochmal nachgelesen. Gilt auch für den ersten Start.

17. Oktober 2018: Von Wolff E. an Mich.ael Brün.ing

Und MEP muss IMMER mit einem Lehrer dort drei Anflüge (auch VFR) gemacht haben, bevor man dort VFR (IFR sowieso) landen darf. Es erschließt sich mir allerdings nicht, was der Sinn dahinter ist? In der Regel sind MEP´s unter 2 Tonnen doch eher SEP´s mit einem 2. Motor...

EDIT: Im Urpost stand noch "In der Regel sind MEP´s unter 2 Tonnen doch eher MEP´s mit einem 2. Motor..." Danke Malte...

17. Oktober 2018: Von Andreas Ni an Wolff E.

MEP 2.3 to Landungen in Michelstadt waren immer deutlich anspruchsvoller als JEDE Mannheim-Landung ... Da ja auch der RP Darmstadt hier mitliest, wird in Zukunft eine EDFO-Landung MEP mindestens 12 Landungen mit FI innerhalb de letzten 30 Tage für Michelstadt erfordern - hihi (Nicht umsonst nennt die Mickey-Gilde Michelstadt „Hill-of-fear“) :-)

17. Oktober 2018: Von Michael Münch an Andreas Ni

Michelstadt als Angsthügel, naja - war eigentlich immer unspektakulär.

Die community in Mannheim ist genervt von den Anflug-Erfordernissen.

Sowohl in Mannheim, als auch in Michelstadt, dürfte das jeweilige RP mangels Sachverstand und fachlicher Qualifikation realitätsfremde Regelungen nach dem Motto "da ham'wer mal was gemacht" den Usern aufoktroiert haben und es gibt keine/kaum eine Möglichkeit, sich zu wehren.

Bitter...

Und dann wird noch so getan, als ob das irgendwelche "Mondlandungen" oder sonst wie kritische Anflüge wären - keiner von beiden ist das.

17. Oktober 2018: Von Andreas Ni an Michael Münch

Wir sind da völlig einer Meinung, Michael... Ich bin in Mannheim bereits gelandet, als Mannheim noch 850 (?) m hatte, ich schätze mal 1982 oder so. Sind heutige Piloten so viel schlechter ausgebildet, dass sie reglementiert werden müssen, selbst bei jetzt 1066m?

17. Oktober 2018: Von Michael Höck an Andreas Ni

Tatsächlich steht der T/O auch drin, sorry da hatte ich mich geirrt...

ABER VFR ?

Aus der AIP:

"Alle An- und Abflüge mit mehrmotorigen Luftfahrzeugen sowie alle IFR-An- und Abflüge mit einmotorigen Luftfahrzeugen dürfen nur stattfinden, wenn sich die Luftfahrzeugführer vor dem ersten An- und/oder Abflug mit den besonde- ren Betriebsbedingungen vertraut gemacht haben und die vorgeschriebenen Flugverfahren anwenden können.

3. Besondere Betriebsbedingungen

Vor dem ersten Start bzw. Anflug ist die Zustimmung des Regierungspräsidi- ums Karlsruhe - Luftaufsichtsstelle Verkehrslandeplatz Mannheim City- erfor- derlich, die als erteilt gilt, wenn der Luftfahrzeugführer oder der Flugbetriebsleiter des Luftfahrtunternehmens die unten aufgeführte Erklärung abgegeben hat.

Als Routinenachweis für Luftfahrzeugführer, die den VLP Mannheim im IFR- Betrieb als PIC nutzen wollen, sind vor dem ersten Start bzw. Anflug nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:

a) Es sind drei Starts und Landungen unter Aufsicht eines zertifizierten Prüfers/Ausbilders (Type Rating Instructor/Examiner – TRI/TRE bzw. CRI/FI) durchzuführen (davon eine Flugdurchführung bei Nacht innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Einweisungsflug).

b) Alternativ ist ein entsprechender Nachweis in einem behördlich zertifizierten Simulator welcher über eine detailgetreue Szenerie für den Verkehrslan- deplatz Mannheim verfügt, möglich.

c) Es ist mindestens 1 Flug halbjährlich auf dem VLP Mannheim durchzuführen, ansonsten erlischt die Berechtigung und ist zur Wiederaufnahme der Flugberechtigung anhand a) oder b) erneut durchzuführen"

Sprich VFR: vertrautmachen (landläufig "Flugvorbereitung genannt" - warum das in die AIP muss?) und IFR die Anflüge...

Zu Verdanken haben wir das einem Gutachten, das wegen des Unfalls der Do328 in EDFM erstellt wurde. Kurz gesagt: weil keine RESA Vertrautmachen und das IM Flugzeug. Wir (alle Werkflugbetriebe und andere) haben versucht dem RP Karlsruhe klar zu machen, das ein CBT weit besser wäre. Aber die geballte Weisheit dort wollte da nicht vom Gutachten abweichen. Na klar ist ja auch viel besser beim fliegen einem Aspiranten in die Sicht zu fummeln und Ihm zu sagen hier aufpassen, da guck uswusw. Da ist ein entspanntes sitzen vorm Computer viel viel schlechter, is klar...

Besonders putzig ist auch die 12 Monate Nachtregel die ja - wir erinnern uns - deswegen da drin steht, weil man ungewollt in die Nacht geraten könnte. Natürlich nur nach den ersten 12 Monaten....

17. Oktober 2018: Von Lars Kaderali an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Für Start und Landung nach Sichtflugregeln ist auch mit MEP nur die Erklärung nötig, aber keine Anflüge mit Fluglehrer, siehe diesen Thread wo wir das Thema schonmal hatten:

https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2016-12-06/Auflagen_Mannheim_EDFM/page7

Landung in Mannheim nach VFR mit 2mot - auch über 2 Tonnen - ist also problemlos möglich und habe ich in den letzten Monaten auch immer mal gemacht.

17. Oktober 2018: Von Christian Vohl an Michael Höck

Diese Regelung ist schon allein deshalb ein Schildbürgerstreich, weil der besagte Unfall einem in Mannheim beheimateten Piloten passiert ist und nicht etwa einem von auswärts anfliegenden Piloten.

Ich bin seid vielen Jahren schon des Öfteren sicher nach Mannheim gekommen, muss nun aber aufgrund dieser grandiosen Regelung auf das unsicherere VFR airfield Speyer „ausweichen“.

Glückwunsch, super Einfall von diversen Schreibtischtätern.

So macht man den Piloten und Passagieren das Leben schwer!

17. Oktober 2018: Von T. Magin an Christian Vohl

Bis zu wieviel NM vor der Schwelle muss man im Anflug auf EDFM eigentlich IFR canceln, damit die Landung als VFR gilt und man aus dem Beheordenscheiss raus ist?

18. Oktober 2018: Von Mark Juhrig an Michael Münch Bewertung: +8.00 [8]

In Michelstadt gibt es übrigens die Forderung nach 100h als PIC schon einige Jahre nicht mehr, da die Hindernisse im Anflug 08 (Bäume) entfernt wurden. Die einzigen Einschränkungen sind:

  • Ausbildung nur mit FI-Begleitung (gilt nicht für Schüler die ATO von Michelstadt)
  • Alleinflüge für Michelstädter Flugschüler nur bis 10 kt südlicher Windkomponente
  • Mindestens 50 Nachtlandungen für Nachtflug

Die Leewirkung vor der Schwelle 26 ist bei Südwestwind nicht zu unterschätzen. Da die Piste 26 ansteigend ist, fliegt man leicht zu niedrig an. Wenn man "gefühlt" zu hoch anfliegt, dann passt es meist genau ;-)

Wer bisher "Angst" vor der Landung in Michelstadt hatte, den lade ich hiermit ein, ein paar Landungen in Michelstadt zu machen. Bezahlen müsst ihr jedoch nur eine Landung. Beim Bezahlen im Turm oder in der Gaststätte die Einladung für die Übungsplatzrunden durch mich (Mark Juhrig) erwähnen.

Übrigens: wenn in Michelstadt der Flugleiter einmal nicht auf eine Positionsmeldung antwortet, dann desshalb, weil sie nicht für ihn, sondern für den restlichen Verkehr bestimmt ist. Genauso geben viele Flugleiter in EDFO keine Piste vor, sondern emfehlen eine aufgrund der Windrichtung. Manchmal ist es jedoch sinnvoll, dennoch in Absprache mit dem restlichen Verkehr in der anderen Richtung zu landen. Z.B. kurz vor Sonnenuntergang, da man sonst im Endanflug sehr stark geblendet wird. Da in Michelstadt reger Flugbetrieb mit Hängegleitern und Gewichtskraft gesteuerten ULs (zum Schleppen der Hängegleiter) herst, ist es wichtig immer genau zu sagen wo man ist (im Anflug, in der Platzrunde). Da es z.B. sowohl einen Gegenanflug 08 (Motorflug) und rechten Gegenanflug 08 (UL) gibt, sollte man immer konsequent sagen in welcher Platzrund man ist. Die ULs sagen der immer zusätzlich, dass sie in der UL-Platzrunde sind.

Also, kommt alle mal nach Michelstadt. Sagt mir gerne vorher Bescheid, PM geht bei mir.

Beste Fliegergrüße

Mark

PS: ich glaube nicht, dass Florian H. aus D irgendwelche Einschränkungen für EDFO erlässt, nur damit er "was gemacht hat"

18. Oktober 2018: Von Michael Höck an Christian Vohl

"Diese Regelung ist schon allein deshalb ein Schildbürgerstreich, weil der besagte Unfall einem in Mannheim beheimateten Piloten passiert ist und nicht etwa einem von auswärts anfliegenden Piloten."

Exakt. Aber es geht nicht etwa wirklich um Gefahrenabwehr, es geht darum "sich" abzusichern. Das Gutachten gibts, also wird dem Entsprochen, auch wenn zig Leute sagen es ist Mumpitz was da verlangt wird - wenn wieder was passiert ist "man" eben ausm Schneider.

18. Oktober 2018: Von  an Michael Höck

Ich bin gespannt, wann der erste Flugplatz in Deutschland auf die Idee kommt, dass man unter 100 h TT nicht starten darf!

18. Oktober 2018: Von Chris _____ an Mark Juhrig

Ich sehe, ihr habt in Michelstadt ja schon die kreisrunde Landebahn. Sehr zukunftsorientiert! :-)

18. Oktober 2018: Von Michael Höck an  Bewertung: +5.00 [5]

Nur noch mal: der Flugplatz hat im Fall Mannheim nichts getan. Das RP wars.

19. Oktober 2018: Von Lutz D. an 

Ist doch auf Helgoland schon so.

19. Oktober 2018: Von  an Lutz D.

Dass man unter 100 h nicht starten darf? :-)

21. Oktober 2018: Von Achim JulietBravo an Andreas Ni

(Nicht umsonst nennt die Mickey-Gilde Michelstadt „Hill-of-fear“) :-)

Echt? Habe ich noch nirgens gehört - und ich kenne einige ULer.

Dennoch danke für Deinen Beitrag, der wohl Mark J. inspiriert hat, kostenlose Übungslandungen in Michelstadt anzubieten. Das werde ich gerne nutzen. Michelstadt ist ein lohnenswertes Ziel und man lernt ja nie aus ...

Gruß

Achim

22. Oktober 2018: Von Lutz D. an 

Ja? Die 100h stehen unterschiedslos für Sichtflug auf Helgoland. An- und Abflug.

22. Oktober 2018: Von  an Lutz D.

Das sollte ein Witz werden. Aber erfahrungsgemäß verpufft der Humor ungenutzt wenn man den Witz genau erklären muss.

Ich habe mir einen neuen Helgoländer Privatpiloten vorgestellt, der NIE starten darf :-)

22. Oktober 2018: Von Chris B. K. an  Bewertung: -1.00 [3]

Ich habe mir einen neuen Helgoländer Privatpiloten vorgestellt, der NIE starten darf :-)

Da es in EDXH keine Flugschule gibt, muß er ja seinen Prüfungsflug irgendwo anders gemacht haben. Entsprechend müßte er halt auf dem Rückflug von der Prüfung ein paar Stunden länger über Helgoland kreisen (mit Autopilot und Luftbetankung), auf das er bei der Landung die 100 Stunden bereits voll hat. ;-P

14. August 2019: Von Jochen Wilhe an T. Magin

Liebe Foristi, ich zwei Fragen zur unsäglichen Mannheim Selbsterklärunsgregelung:

1. Cloud breaking bei schlechtem Wetter: Bis zu welchem Punkt darf ich ohne Selbsterklärung den IFR approach in Mannheim fliegen, falls ich ein Vloud breaking machen möchte um zB VFR auf einem anderen Platz zu landen zB EDFC oder EDFE?

2. Bis zu welchem Punkt darf ich den IFR Approach fliegen, wenn ich zB IFR ankomme und in Mannheim VFR landen will ?

14. August 2019: Von  an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Die AIP spricht (leider) von "Anflug", nicht von "Landung". Der Anflug beginnt am IAF. In so fern kann man nach Wortlaut der AIP ohne die Selbsterklärung das Verfahren gar nicht zum Cloudbreaking nutzen.

Ob es in der Praxis jemanden interessiert?

14. August 2019: Von Kai-Olav Roscher an Jochen Wilhe Bewertung: +25.00 [25]

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

in aller Kürze zu Ihren Fragen:

"1. Cloud breaking bei schlechtem Wetter: Bis zu welchem Punkt darf ich ohne Selbsterklärung den IFR approach in Mannheim fliegen, falls ich ein Vloud breaking machen möchte um zB VFR auf einem anderen Platz zu landen zB EDFC oder EDFE?"

Die Verfügung des RP zielt auf die in EDFM nicht vorhandene RESA ab. Daher ist der Anflug selbst nicht betroffen, auch wenn der Verfügungstext hier etwas anderes sugerieren mag. Ein cloudbreaking ist jederzeit möglich.

"2. Bis zu welchem Punkt darf ich den IFR Approach fliegen, wenn ich zB IFR ankomme und in Mannheim VFR landen will ?"

Wie oben gesagt: die Verfügung zielt auf die nicht vorhandene RESA. Entscheidend ist, dass die geforderten Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Aufsetzens erfüllt sind, also ggf. vorher IFR gecancelt wird - über Sinn und Unsinn ist sicherlich alles bereits gesagt.

Mit freundlichen Grüßen,

Kai-Olav Roscher
Safety Manager ATS
City Airport Mannheim

14. August 2019: Von T. Magin an Kai-Olav Roscher Bewertung: +1.00 [1]

Endlich eine fundiert Aussage! Dafuer hast Du 100 gruene "1" verdient ;-)

14. August 2019: Von  an Kai-Olav Roscher Bewertung: +1.00 [2]

Danke - das ist ja eine prima pragmatische Regelung - die auch durchaus Sinn macht.
Da es in der AIP aber leider anders steht: Bekommt man das auch irgendwo rechtsverbindlich schriftlich? Also kann ich z.B. ein Fax mit der Frage an Euch schicken und ihr bestätigt mir das per Fax?

Sorry, ich weiss, dass das ein Irrsinn ist, aber das LBA kommt ja manchmal auf ziemlich komische Ideen, wenn es einen nicht leiden kann...


54 Beiträge Seite 1 von 3

 1 2 3 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang