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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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46 Beiträge Seite 1 von 2

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17. Oktober 2018: Von Andreas Ni an Michael Münch

Wir sind da völlig einer Meinung, Michael... Ich bin in Mannheim bereits gelandet, als Mannheim noch 850 (?) m hatte, ich schätze mal 1982 oder so. Sind heutige Piloten so viel schlechter ausgebildet, dass sie reglementiert werden müssen, selbst bei jetzt 1066m?

17. Oktober 2018: Von Michael Höck an Andreas Ni

Tatsächlich steht der T/O auch drin, sorry da hatte ich mich geirrt...

ABER VFR ?

Aus der AIP:

"Alle An- und Abflüge mit mehrmotorigen Luftfahrzeugen sowie alle IFR-An- und Abflüge mit einmotorigen Luftfahrzeugen dürfen nur stattfinden, wenn sich die Luftfahrzeugführer vor dem ersten An- und/oder Abflug mit den besonde- ren Betriebsbedingungen vertraut gemacht haben und die vorgeschriebenen Flugverfahren anwenden können.

3. Besondere Betriebsbedingungen

Vor dem ersten Start bzw. Anflug ist die Zustimmung des Regierungspräsidi- ums Karlsruhe - Luftaufsichtsstelle Verkehrslandeplatz Mannheim City- erfor- derlich, die als erteilt gilt, wenn der Luftfahrzeugführer oder der Flugbetriebsleiter des Luftfahrtunternehmens die unten aufgeführte Erklärung abgegeben hat.

Als Routinenachweis für Luftfahrzeugführer, die den VLP Mannheim im IFR- Betrieb als PIC nutzen wollen, sind vor dem ersten Start bzw. Anflug nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:

a) Es sind drei Starts und Landungen unter Aufsicht eines zertifizierten Prüfers/Ausbilders (Type Rating Instructor/Examiner – TRI/TRE bzw. CRI/FI) durchzuführen (davon eine Flugdurchführung bei Nacht innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Einweisungsflug).

b) Alternativ ist ein entsprechender Nachweis in einem behördlich zertifizierten Simulator welcher über eine detailgetreue Szenerie für den Verkehrslan- deplatz Mannheim verfügt, möglich.

c) Es ist mindestens 1 Flug halbjährlich auf dem VLP Mannheim durchzuführen, ansonsten erlischt die Berechtigung und ist zur Wiederaufnahme der Flugberechtigung anhand a) oder b) erneut durchzuführen"

Sprich VFR: vertrautmachen (landläufig "Flugvorbereitung genannt" - warum das in die AIP muss?) und IFR die Anflüge...

Zu Verdanken haben wir das einem Gutachten, das wegen des Unfalls der Do328 in EDFM erstellt wurde. Kurz gesagt: weil keine RESA Vertrautmachen und das IM Flugzeug. Wir (alle Werkflugbetriebe und andere) haben versucht dem RP Karlsruhe klar zu machen, das ein CBT weit besser wäre. Aber die geballte Weisheit dort wollte da nicht vom Gutachten abweichen. Na klar ist ja auch viel besser beim fliegen einem Aspiranten in die Sicht zu fummeln und Ihm zu sagen hier aufpassen, da guck uswusw. Da ist ein entspanntes sitzen vorm Computer viel viel schlechter, is klar...

Besonders putzig ist auch die 12 Monate Nachtregel die ja - wir erinnern uns - deswegen da drin steht, weil man ungewollt in die Nacht geraten könnte. Natürlich nur nach den ersten 12 Monaten....

17. Oktober 2018: Von Christian Vohl an Michael Höck

Diese Regelung ist schon allein deshalb ein Schildbürgerstreich, weil der besagte Unfall einem in Mannheim beheimateten Piloten passiert ist und nicht etwa einem von auswärts anfliegenden Piloten.

Ich bin seid vielen Jahren schon des Öfteren sicher nach Mannheim gekommen, muss nun aber aufgrund dieser grandiosen Regelung auf das unsicherere VFR airfield Speyer „ausweichen“.

Glückwunsch, super Einfall von diversen Schreibtischtätern.

So macht man den Piloten und Passagieren das Leben schwer!

17. Oktober 2018: Von T. Magin an Christian Vohl

Bis zu wieviel NM vor der Schwelle muss man im Anflug auf EDFM eigentlich IFR canceln, damit die Landung als VFR gilt und man aus dem Beheordenscheiss raus ist?

18. Oktober 2018: Von Michael Höck an Christian Vohl

"Diese Regelung ist schon allein deshalb ein Schildbürgerstreich, weil der besagte Unfall einem in Mannheim beheimateten Piloten passiert ist und nicht etwa einem von auswärts anfliegenden Piloten."

Exakt. Aber es geht nicht etwa wirklich um Gefahrenabwehr, es geht darum "sich" abzusichern. Das Gutachten gibts, also wird dem Entsprochen, auch wenn zig Leute sagen es ist Mumpitz was da verlangt wird - wenn wieder was passiert ist "man" eben ausm Schneider.

18. Oktober 2018: Von  an Michael Höck

Ich bin gespannt, wann der erste Flugplatz in Deutschland auf die Idee kommt, dass man unter 100 h TT nicht starten darf!

18. Oktober 2018: Von Michael Höck an  Bewertung: +5.00 [5]

Nur noch mal: der Flugplatz hat im Fall Mannheim nichts getan. Das RP wars.

19. Oktober 2018: Von Lutz D. an 

Ist doch auf Helgoland schon so.

19. Oktober 2018: Von  an Lutz D.

Dass man unter 100 h nicht starten darf? :-)

22. Oktober 2018: Von Lutz D. an 

Ja? Die 100h stehen unterschiedslos für Sichtflug auf Helgoland. An- und Abflug.

22. Oktober 2018: Von  an Lutz D.

Das sollte ein Witz werden. Aber erfahrungsgemäß verpufft der Humor ungenutzt wenn man den Witz genau erklären muss.

Ich habe mir einen neuen Helgoländer Privatpiloten vorgestellt, der NIE starten darf :-)

22. Oktober 2018: Von Chris B. K. an  Bewertung: -1.00 [3]

Ich habe mir einen neuen Helgoländer Privatpiloten vorgestellt, der NIE starten darf :-)

Da es in EDXH keine Flugschule gibt, muß er ja seinen Prüfungsflug irgendwo anders gemacht haben. Entsprechend müßte er halt auf dem Rückflug von der Prüfung ein paar Stunden länger über Helgoland kreisen (mit Autopilot und Luftbetankung), auf das er bei der Landung die 100 Stunden bereits voll hat. ;-P

14. August 2019: Von Jochen Wilhe an T. Magin

Liebe Foristi, ich zwei Fragen zur unsäglichen Mannheim Selbsterklärunsgregelung:

1. Cloud breaking bei schlechtem Wetter: Bis zu welchem Punkt darf ich ohne Selbsterklärung den IFR approach in Mannheim fliegen, falls ich ein Vloud breaking machen möchte um zB VFR auf einem anderen Platz zu landen zB EDFC oder EDFE?

2. Bis zu welchem Punkt darf ich den IFR Approach fliegen, wenn ich zB IFR ankomme und in Mannheim VFR landen will ?

14. August 2019: Von  an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Die AIP spricht (leider) von "Anflug", nicht von "Landung". Der Anflug beginnt am IAF. In so fern kann man nach Wortlaut der AIP ohne die Selbsterklärung das Verfahren gar nicht zum Cloudbreaking nutzen.

Ob es in der Praxis jemanden interessiert?

14. August 2019: Von Kai-Olav Roscher an Jochen Wilhe Bewertung: +25.00 [25]

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

in aller Kürze zu Ihren Fragen:

"1. Cloud breaking bei schlechtem Wetter: Bis zu welchem Punkt darf ich ohne Selbsterklärung den IFR approach in Mannheim fliegen, falls ich ein Vloud breaking machen möchte um zB VFR auf einem anderen Platz zu landen zB EDFC oder EDFE?"

Die Verfügung des RP zielt auf die in EDFM nicht vorhandene RESA ab. Daher ist der Anflug selbst nicht betroffen, auch wenn der Verfügungstext hier etwas anderes sugerieren mag. Ein cloudbreaking ist jederzeit möglich.

"2. Bis zu welchem Punkt darf ich den IFR Approach fliegen, wenn ich zB IFR ankomme und in Mannheim VFR landen will ?"

Wie oben gesagt: die Verfügung zielt auf die nicht vorhandene RESA. Entscheidend ist, dass die geforderten Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Aufsetzens erfüllt sind, also ggf. vorher IFR gecancelt wird - über Sinn und Unsinn ist sicherlich alles bereits gesagt.

Mit freundlichen Grüßen,

Kai-Olav Roscher
Safety Manager ATS
City Airport Mannheim

14. August 2019: Von T. Magin an Kai-Olav Roscher Bewertung: +1.00 [1]

Endlich eine fundiert Aussage! Dafuer hast Du 100 gruene "1" verdient ;-)

14. August 2019: Von  an Kai-Olav Roscher Bewertung: +1.00 [2]

Danke - das ist ja eine prima pragmatische Regelung - die auch durchaus Sinn macht.
Da es in der AIP aber leider anders steht: Bekommt man das auch irgendwo rechtsverbindlich schriftlich? Also kann ich z.B. ein Fax mit der Frage an Euch schicken und ihr bestätigt mir das per Fax?

Sorry, ich weiss, dass das ein Irrsinn ist, aber das LBA kommt ja manchmal auf ziemlich komische Ideen, wenn es einen nicht leiden kann...

14. August 2019: Von Jochen Wilhe an Kai-Olav Roscher

Danke!!!

14. August 2019: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +3.00 [3]

Einfach einen Screenshot machen? Was - außer einer öffentlich im Internet publizierten Klarstellung eines zuständigen Mitarbeiters des Flugplatzes - braucht man denn noch?

Mir jedenfalls reicht das.

14. August 2019: Von Andreas KuNovemberZi an  Bewertung: +11.00 [11]

Wenn Du lange genug fragst und nach einer Bestätigung auf offiziellem Briefbogen mit Stempel suchst und dann vielleicht auch noch das RP und das LBA fragst, ob das den nun so wirklich von der Verordnung so gemeint war und nun so rechtssicher ist, dann könnte es sein, dass diese pragmatische Einschätzung auch ganz schnell wieder gestrichen wird. Das wäre schade.

Wenn ich mal nicht mehr in Mannheim current bin, dann reicht mir obige Aussage. Vielen Dank an Herrn Roscher!

Mir reicht aber auch meine Track Anzeige auf dem GTN, um den Runway Track zu fliegen.

Ich hoffe, dass Du verstehst, was ich meine. Manches bei Dir klingt halt doch sehr nach Bedenkenträgerei. Und damit meine ich nicht Dinge, wo es um Einschätzungen geht, ob das Wetter für Dich auf einem bestimmten Flug ausreichend erscheint. Jeder normale Pilot freut sich über so ein Statement wie jenes von Herrn Roscher.

14. August 2019: Von Nicolas Nickisch an Andreas KuNovemberZi

Es überrascht natürlich schon, daß die EDFM-Regelung jetzt schon einige Jahre existiert ohne daß sich diese Auslegung herumgesprochem hätte. Das erfordert auch einiges an nicht-öffentlichem Insiderwissen. In der AiP steht jedenfalls nichts von RESA oder "Landung" sondern Anflug.

Man muß also canceln bevor eine Landezeit notiert wird?

Klingt zu einfach und dürfte auch nicht der INtention des Ordnungsgebers (sagt man das so auf juristisch?) entsprechen.

14. August 2019: Von  an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Du kannst das natürlich so halten, wie Du willst. Ich für meinen Teil werde sicher nicht meine Lizenz darauf verwetten (wortwörtlich), dass ich beim BAF oder danach beim (nicht gerade für seine pilotenfreundliche Rechtsauslegung bekannten) AG Langen mit der Argumentation durchkomme: „Ich weiss, dass in der AIP auf Deutsch und Englisch Anflug steht - aber ich habe in einem Internetforum gelesen, dass eigentlich Landung gemeint ist...“.

Zudem verstehe ich das Statement von Kai-Olaf so, dass es nicht seine „pragmatische Einschätzung“, sondern offizielle Rechtsauffassung des RP ist. Dan gäbe es da auch nichts zurück zu drehen, nur weil jemand nachfragt.

Aber wie gesagt: Kann ja jeder so halten, wie er will.

14. August 2019: Von Andreas Ni an  Bewertung: +1.00 [1]

Der Gesslerhut, vor dem sich Florian verneigt, ist von einer ordentlichen Portion Ernsthaftigkeit geprägt. Verwaltungsakte in der Luftfahrt, wie beispielsweise ein Wiederstartverbot in Mannheim, weil ein Vertreter der zuständigen Landesluftfahrtverwaltung es für richtig erachtet, dass der vorherige Anflug nicht rechtmäßig war und dass von dem betreffenden Piloten eine Gefahr ausgeht und er besser nicht mehr fliegen sollte, sind nicht per Widerspruch aufzuschieben, wenn ich mich recht entsinne, regelt das Paragraph 29 LuftVG. Ich bin wegen sowas ein Jahr lang nicht geflogen. Unzuverlässig wenn ich zweimotorig fliege (einmotorig hielt mich diese jene Landesbehörde für zuverlässig :-); erst das zuständige Gericht konnte mit einer strafrechtlichen Einstellung nach Paragraph 170 StPO wieder Recht herstellen. Solange konnte ich aber nicht fliegen. Also horcht auf Florian - sonst kann’s böse ausgehen. Und schlussendlich würde ein Richter dann Kai-Olav Roscher als Zeugen laden und was auch immer der Richter dann als Recht entscheidet ....

Bei mir liegt das nun 13 Jahre zurück und eine Einstellung nach 170 gibt schon ein schönes Gefühl des „Recht bekommen haben’s“ - aber dieses Jahr lang nicht fliegen gedurft zu haben gibt mir niemand zurück.

15. August 2019: Von Kai-Olav Roscher an Andreas Ni Bewertung: +12.00 [12]

Hallo alle zusammen,

ich verstehe die grundsätzlichen Bedenken einzelner Foristen - insbesondere auch vor dem Hintergrund der geschilderten persönlichen Erfahrungen.

Die von mir weiter oben gegebene Antwort entspricht der Verfahrenspraxis seit Einführung jener Verfügung. Ich kann nach bestem Wissen und Gewissen sagen, dass es hiermit bislang noch keine Probleme mit der Landesluftfahrtbehörde gegeben hat und kann auch nicht erkennen, worin diese begründet sein sollten. Informationshalber sei auch hinzugefügt, dass die Zuständigkeit der Landesluftfahrtbehörde zwischenzeitlich gewechselt hat - mittlerweile ist das RP Stuttgart für EDFM zuständig und nicht mehr Karlsruhe.

Die in der AIP veröffentlichte Verfügung beruht auf einem Gutachten, welches im Nachgang zu einem Unfall in 2008 seitens des RP Karlsruhe bei einem Sachverständigenbüro in Auftrag gegeben wurde und verfolgt den Zweck, das Bewusstsein der anfliegenden Piloten für die besondere Situation am City Airport Mannheim, insbesondere die fehlende RESA, zu erhöhen.
Diese ist aber irrelevant, wenn nicht gelandet wird und für VFR-Anflüge nicht vorgeschrieben. Daraus ergeben sich die beschriebenen Optionen.

Persönlich bin ich weder mit der Verfügung, noch mit den daraus resultierenden Verfahrensweisen anfliegender Piloten glücklich.

Mit freundlichen Grüßen,
KOR.

15. August 2019: Von Andreas Ni an Kai-Olav Roscher

Seit meinem "Vorfall" (der weder in Mannheim, noch in BW passierte) bin ich immer dann bereits unglücklich, wenn die Exekutive (hier: die Landesluftfahrtbehörde) vom Gesetzgeber einen Ermessensspielraum bekommt, der zu Ungunsten des Piloten ausgelegt werden kann und dann aufgrund ihren Sinn zumindest teilweise verfehlender Rechtsmittel zum Flugverbot führen können, bis die Judikative Recht spricht.

Nochmals - bevor nun minderkompetente Beiträge gepostet werden: unser Rechtsstaat gibt uns jedes Mal, wenn ein Beamter mit Aussenwirkung tätig wird, das Rechtsmittel "Widerspruch". Dieses Rechtsmittel sorgt zB dafür, dass Punkte nach einem Strassenverkehrsverstoß erst dann eingetragen werden, wenn die vom Beamten angesetzte "Strafe" von der Justiz für rechtens erkannt wird (oder ich auf Rechtsmittel verzichte und die Fristen untätig verstreichen lasse und damit des Beamten Bescheid akzeptiere).

Nicht so in der Luftfahrt: hier wird erstmal vollstreckt und dann geschaut, ob das korrekt war!


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