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10. Dezember 2018: Von  an Achim H.

Ja, Achim - ich weiß, dass es Dir egal ist, und mir vielleicht meistens auch. Trotzdem muss es ein Verfahren geben, das den in Deutschland geltenden Vorschriften entspricht – also bis zu Clearance oberhalb der MVA in VMC zu sein.

10. Dezember 2018: Von Erik N. an 

Es gibt das Verfahren. Die DFS hat die MRVA auf der Rückseite des Low IFR Enroute Charts veröffentlicht. Es ist halt nur nicht conveniently available, scheinbar weder in den Apps und auch nicht im MFD oder ? Scheint ja auch ein rein deutsches Problem zu sein, weil nur hier die Radarführung nicht weiter runter geht.

10. Dezember 2018: Von  an Erik N.

Nein, es geht nicht um die "Radarführung, die nicht weiter runter geht" (was ein physikalisches Problem ist, das in allen Ländern gleich ist) sondern darum, dass das LBA uns nicht im unkontrollierten Luftraum G IFR fliegen lassen will – wie das in vielen Ländern üblich ist.

10. Dezember 2018: Von Achim H. an 

In Golf IFR fliegen ist in Deutschland zulässig, das ist nicht das Problem. Es geht nur um den Übergang zwischen G und E in beide Richtungen.

Das Chart auf der IFR Low Enroute Karte ist m.W. weder aktuell noch vollständig.

10. Dezember 2018: Von  an Achim H.

Ist das Deine Meinung bzw. Interpretation der europäischen Gesetze - oder sieht das LBA das genau so?

Mein Stand ist, dass man offizielle bis zum Erreichen der MVA bzw. Clearance in VMC sein muss.

Und ist für Dich "IFR in G" gleichbedeutend mit "IFR in IMC in G"?

10. Dezember 2018: Von Achim H. an 

SERA legt es eindeutig und abschließend fest. Da gibt es eigentlich keinen Diskussionbedarf.

Für den Wechsel G/E benötigt man eine Freigabe. Diese darf die DFS nach eigenem Ermessen erteilen oder verweigern.

10. Dezember 2018: Von Christof Edel an Achim H.

Was allerdings Dienstleistungsverweigerung ist. Die DFS weigert sich, Instrumentenflugfreigaben im Lufraum E unterhalb der MRVA zu erteilen. Sie könnte z.B. prozedural Staffelung erreichen, indem in einem Sektor nur jeweils einem Flugzeug eine IFR- Freigabe unter der MRVA erteilt wird.

Diese Haltung der DFS ist noch aus einem anderen Grund verwerflich: es wird Luftraum E deklariert, der von der DFS niemals für Instrumentenflüge genutzt wird, und damit Sichtliegern bei niedrigen Sichtweiten oder bei etwas Wolken vorenthalten wird.

Kein Wunder, dass sich in der Praxis niemand an diesen Murks hält.

10. Dezember 2018: Von  an Achim H.

Aber Du stimmst zu, dass das LBA das für Deutschland anders sieht?

Was nützt mir IFR in G wenn ich keine Freigabe bekomme?

Kannst Du das mal anhand eines tpyischen Szenarios verdeutlichen?

10. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +2.00 [2]

Woher soll ich wissen wer im LBA es persönlich wie sieht? Wichtig ist doch nur die Gesetzeslage. Welchen Ermessenspielraum die Verwaltung hat, ergibt sich immer aus den Gesetzen. Bei der Frage ob IFR in G, besteht dem Gesetze nach kein Ermessensspielraum.

In G gibt es übrigens keine Freigaben, das liegt in der Natur der Sache. Die DFS kann also niemals einen Flug in G freigeben oder untersagen. Regelmäßig gibt es in Deutschland IFR in G im Rahmen von Approaches und Departures von/zu unkontrollierten Plätzen.

IFR in G ist sicherlich nützlich. Den Übergang zu E kann man ja dann im Laufe des Fluges unter passenden Bedingungen mit VMC bewerkstelligen. Als Pilot, der IFR in G fliegt, kann ich bei Vorliegen von VMC jederzeit festlegen, dass ich wieder VFR fliege und dann nach Einflug in E und Erhalt der Freigabe wieder nach IFR fliegen. Es wäre noch deutlich nützlicher, wenn G bis in größere Höhen ginge wie z.B. in Skandinavien, Polen, UK.

10. Dezember 2018: Von  an Achim H.

Okay, Du fliegt also auch in G in IMC, richtig? Und steigst erst bei VMC in E für die Clearance?

Damit sind dann auch die Sichtflugminima in G bedeutungslos, richtig?

Bisher hatte ich das so verstanden, dass IFR in G nur an Plätzen mit einer RMZ (EDMS) möglich ist.

10. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +2.00 [2]

SERA legt fest, wie IFR in G geflogen werden darf. Das ist ausschließlich europäisches Recht. Mindestsichtbedingungen für IFR gibt es naturgemäß nicht, außer dass die Sichtweite bis zu den Instrumenten reichen sollte aber das ist eher in Part MED geregelt...

Um aus G rauszukommen braucht es in Deutschland entweder eine Prozedur oder VMC oder vermeintliches VMC. Eines der drei ist eigentlich immer gegeben...

10. Dezember 2018: Von  an Achim H.

Na ja, schon klar, dass wir das so machen.

Aber hat nicht die DFS IFR in G (per NfL) auf die veröffentlichten Verfahren beschränkt? So weit ich die europäische Gesetzgebung verstehe hat sie dieses Recht.

Gibt es eine konkrete juristische Einschätzung?

10. Dezember 2018: Von  an 

Wie das? Wie soll ich denn von einem unkontrollierten Platz IFR/Z startend wissen, in welcher Höhe ich die Freigabe erhalten werde wenn ich die MVA nicht kenne?

An welchem Punkt und in welcher Höhe Du den Flugregelwechsel vollziehst steht in Deinem (Z-)Flugplan. Du wirst keinen Flugplan genehmigt bekommen, in dem der Flugregelwechsel unterhalb der MRVA vorgesehen ist. Das ist in der Theorie klar und eindeutig - Du könntest höchstens argumentieren, das Du dann bei der Flugplanaufgabe per Try-and-Error herausfinden musst, wie tief das geht (aber das kann man an den Enroute-Karten auch rauslesen).

Was praktisch das Problem sein wird, ist, dass Du (wie wir Alle) oft darauf spekulierst, dass Du früher und tiefer (bzw. im descent später und tiefer oder nur tiefer) den Flugregelwechsel machen kannst, als Du das selber im Flugplan vorgesehen hast. Und dafür ist de Kenntnis der MRVA praktisch.
Das

10. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +2.00 [2]

Diese NfL wurde relativ schnell zurückgezogen, nachdem den Autoren klar wurde, dass sie kein Recht haben, so etwas festzulegen.

10. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +1.00 [1]

An welchem Punkt und in welcher Höhe Du den Flugregelwechsel vollziehst steht in Deinem (Z-)Flugplan. Du wirst keinen Flugplan genehmigt bekommen, in dem der Flugregelwechsel unterhalb der MRVA vorgesehen ist. Das ist in der Theorie klar und eindeutig

Stimmt leider nicht, man kann durchaus Flugpläne unter der MVA validieren.

10. Dezember 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +1.00 [1]

"An welchem Punkt und in welcher Höhe Du den Flugregelwechsel vollziehst steht in Deinem (Z-)Flugplan."

Also ich habe bei einem Z-Plan noch nie angegeben, in welcher Höhe dieser stattfindet, sondern immer nur ab welchem Fix der Flug nach IFR weitergeht. Das sieht dann im Flugplan z.B. so aus: "RID/N0140F060 IFR", wobei F060 hier natürlich die abschließende Reisehöhe ist und nicht die, in der die Flugregeln wechseln. Und für die Strecke bis zu diesem Fix steht im Plan unter "Reiseflughöhe" einfach nur "VFR". Und in welcher Höhe das Ganze stattfindet erfahre ich erst, wenn der Loste mir sagt: "IFR starts passing xxxx ft".

10. Dezember 2018: Von  an Willi Fundermann Bewertung: -1.00 [1]

Das sieht dann im Flugplan z.B. so aus: "RID/N0140F060 IFR", wobei F060 hier natürlich die abschließende Reisehöhe ist und nicht die, in der die Flugregeln wechseln. Und für die Strecke bis zu diesem Fix steht im Plan unter "Reiseflughöhe" einfach nur "VFR".

Doch, genau das zweite heisst es: Dass Du in einer Höhe von FL60 in RID ankommst und dort die Flugregeln von VFR nach IFR wechselst. Natürlich ist das nicht unbedingt Deine endgültige Höhe.
Und mit welchem Steigprofil Du davor auf FL60 nach RID kommst ist dem Plan auch egal, weil es ja VFR ist und dort dir MRVA nicht (so) relevant ist (das ist bei RID ein schlechtes Beispiel, weil Du dort auf FL60 ja in C bist).

Das das praktisch keiner so fliegt und so fliegen will ist eine andere Frage, aber in der Theorie findet der Flugregelwechsel nach Plan am angegebenen Punkt in der angegebenen Höhe statt.

Stimmt leider nicht, man kann durchaus Flugpläne unter der MVA validieren.

Ist das so? Sollte nicht so sein - ich habe es fairerweise noch nie ausprobiert, aber das wäre ja durchaus auch sicherheitsrelevant:

Natürlich nicht beim losfliegen mit Z-Flugplänen, aber wenn der Controller in den Alpen jemanden sagt: „April, April, wir haben ihren Flugplan zwar auf Level 110 validiert, aber unter Level 150 lassen wir sie hier nicht drüber fliegen“, dann kann das sowohl bzgl. Flugleistung als auch bzgl. Sauerstoff durchaus eng werden...

10. Dezember 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

"RID/N0140F060 IFR", wobei F060 hier natürlich die abschließende Reisehöhe ist

Das ist falsch. RID/N0140F060 bedeutet, dass Du bei RID in FL60 bist und mit 140kts fliegst. Wenn Du danach weiter steigst, dann steht in der Folge z.B. ANEKI/N0140F110. Die Reiseflughöhe ist mittlerweile eigentlich nur noch eine Planungsvorgabe. Die (nach Planung) zu fliegenden Höhen ergeben sich aus den Höhenangaben bei den Wegpunkten. In der Praxis aber natürlich durch den Controller.

10. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +6.00 [6]

Doch, genau das zweite heisst es: Dass Du in einer Höhe von FL60 in RID ankommst und dort die Flugregeln von VFR nach IFR wechselst.

Nein, falsch. "RID/N0140F060 IFR" bedeutet, dass bei RID damit begonnen wird, auf FL60 zu steigen. Welche Höhe davor galt, ergibt sich aus vorherigen Höhenwechseln bzw. der cruising altitude zu Beginn von item 15, also z.B: "N0140F060 RID/N0140F060 IFR".

https://www.eurocontrol.int/sites/default/files/content/documents/nm/network-operations/HANDBOOK/ifps-users-manual-current.pdf

80. EN-ROUTE CHANGE OF SPEED AND LEVEL (2) Requirements Changes to the speed and/or level may be indicated in the route field of a flight plan or associated message submitted to the IFPS for processing; any such change of speed and/or level shall be associated with a specified point in the route of that flight. Changes to speed/level shall be specified at each point at which either a change of speed and/or level is planned to commence.

10. Dezember 2018: Von  an Achim H.

Richtig, zuerst wird der Waypoint genannt – und dann die ab diesem geltende Höhe/Speed ...

10. Dezember 2018: Von Willi Fundermann an Achim H.

"Nein, falsch. "RID/N0140F060 IFR" bedeutet, dass bei RID damit begonnen wird, auf FL60 zu steigen"

Exakt. Ich habe z.B. vor einiger Zeit einen Flugplan von EDFE nach LSZA aufgeben, der auch genau so von Brüssel akzeptiert wurde. Da war zunächst als Höhe auch nur "VFR" angegeben und als Flugregelwechsel und für die Strecke: "RID/N0200F190 IFR DCT RINEX N850 ODINA6L". Natürlich glaubt keiner, dass ich nach einem Start in EDFE über RID bereits mit 200 kt in F190 bin, sofern da nicht unter Muster "Eurofighter" o.ä. steht. Und in der Online "Ausfüllanleitung" der DFS für den Flugplan steht nur, dass hier, unter "Route", der "Streckenpunkt an dem der Flugregelwechsel stattfindet" angegeben werden soll.

Normalerweise, bei einem I-Plan, gibt es ja auch unter "15" nur jeweils eine Höhen- und Geschwindigkeitsangabe, das sind natürlich die Höhe und Geschwindigkeit für den Reiseflug. Und diese Angabe erscheint bei einem Z-Plan eben in der o.g. Gruppe zum Flugregelwechsel unter "Route".

10. Dezember 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Richtig. Man erteilt sich durch den Flugplan auch nicht gleich selbst eine IFR-Freigabe inklusive directs.

10. Dezember 2018: Von Thomas Paeßens an Jochen Dimpfelmoser

Hallo Jochen,

etwas südlich in Richtung Düsseldorf sinkt sie auf 2.300 Fuß. Das hat auf dem Weg nach Hause schon mehrmals den wichtigen Unterschied zu den 3.600 Fuß über Dinslaken gemacht.

LG

Thomas

10. Dezember 2018: Von Stefan K. an Thomas Paeßens

2600 Fuß sind es südlich von Marl. Winter MVA.....

11. Dezember 2018: Von Jochen Dimpfelmoser an Thomas Paeßens

Danke.
BIn gestern morgen einfach nach EDLW geflogen, dort ein RNP als Coudbraking und dann rüber nach Marl.
War für mich die einfachste Version und das Wetter war ganz ok, das ich 1700ft gemütlich rüberrutschen konnte.


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