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10. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +2.00 [2]

Woher soll ich wissen wer im LBA es persönlich wie sieht? Wichtig ist doch nur die Gesetzeslage. Welchen Ermessenspielraum die Verwaltung hat, ergibt sich immer aus den Gesetzen. Bei der Frage ob IFR in G, besteht dem Gesetze nach kein Ermessensspielraum.

In G gibt es übrigens keine Freigaben, das liegt in der Natur der Sache. Die DFS kann also niemals einen Flug in G freigeben oder untersagen. Regelmäßig gibt es in Deutschland IFR in G im Rahmen von Approaches und Departures von/zu unkontrollierten Plätzen.

IFR in G ist sicherlich nützlich. Den Übergang zu E kann man ja dann im Laufe des Fluges unter passenden Bedingungen mit VMC bewerkstelligen. Als Pilot, der IFR in G fliegt, kann ich bei Vorliegen von VMC jederzeit festlegen, dass ich wieder VFR fliege und dann nach Einflug in E und Erhalt der Freigabe wieder nach IFR fliegen. Es wäre noch deutlich nützlicher, wenn G bis in größere Höhen ginge wie z.B. in Skandinavien, Polen, UK.

10. Dezember 2018: Von  an Achim H.

Okay, Du fliegt also auch in G in IMC, richtig? Und steigst erst bei VMC in E für die Clearance?

Damit sind dann auch die Sichtflugminima in G bedeutungslos, richtig?

Bisher hatte ich das so verstanden, dass IFR in G nur an Plätzen mit einer RMZ (EDMS) möglich ist.

10. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +2.00 [2]

SERA legt fest, wie IFR in G geflogen werden darf. Das ist ausschließlich europäisches Recht. Mindestsichtbedingungen für IFR gibt es naturgemäß nicht, außer dass die Sichtweite bis zu den Instrumenten reichen sollte aber das ist eher in Part MED geregelt...

Um aus G rauszukommen braucht es in Deutschland entweder eine Prozedur oder VMC oder vermeintliches VMC. Eines der drei ist eigentlich immer gegeben...

10. Dezember 2018: Von  an Achim H.

Na ja, schon klar, dass wir das so machen.

Aber hat nicht die DFS IFR in G (per NfL) auf die veröffentlichten Verfahren beschränkt? So weit ich die europäische Gesetzgebung verstehe hat sie dieses Recht.

Gibt es eine konkrete juristische Einschätzung?

10. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +2.00 [2]

Diese NfL wurde relativ schnell zurückgezogen, nachdem den Autoren klar wurde, dass sie kein Recht haben, so etwas festzulegen.


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