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10. Dezember 2018: Von Achim H. an  Bewertung: +1.00 [1]

An welchem Punkt und in welcher Höhe Du den Flugregelwechsel vollziehst steht in Deinem (Z-)Flugplan. Du wirst keinen Flugplan genehmigt bekommen, in dem der Flugregelwechsel unterhalb der MRVA vorgesehen ist. Das ist in der Theorie klar und eindeutig

Stimmt leider nicht, man kann durchaus Flugpläne unter der MVA validieren.


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