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10. Dezember 2018: Von Christof Edel an Achim H.

Was allerdings Dienstleistungsverweigerung ist. Die DFS weigert sich, Instrumentenflugfreigaben im Lufraum E unterhalb der MRVA zu erteilen. Sie könnte z.B. prozedural Staffelung erreichen, indem in einem Sektor nur jeweils einem Flugzeug eine IFR- Freigabe unter der MRVA erteilt wird.

Diese Haltung der DFS ist noch aus einem anderen Grund verwerflich: es wird Luftraum E deklariert, der von der DFS niemals für Instrumentenflüge genutzt wird, und damit Sichtliegern bei niedrigen Sichtweiten oder bei etwas Wolken vorenthalten wird.

Kein Wunder, dass sich in der Praxis niemand an diesen Murks hält.


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