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24. November 2014: Von Olaf Musch an Hubert Eckl
Obwohl letztere auch nicht IFR-ausgerüstet

Mit einem heute in D zulassungfähigen Kleinwagen darfst Du auch bei Nacht UND Nebel mit Sichtweiten unter 50m fahren. Du brauchst nur die Nebelschlussleuchte (während Nebelscheinwerfer nicht vorgeschrieben sind).
Insofern sind alle PKW ab Werk IFR-zugelassen, Dein Führerschein erlaubt Dir von Anfang an Nacht- (Bestandteil der Ausbildung) und Nebelfahrt, und die StVO unterscheidet keine Sichtweiten.
Und ins Ausland fahren darfst Du auch. Selbst dahin, wo Linksverkehr ist oder Tagfahrlicht Pflicht.

Das haben die PKW-Fahrer den Piloten voraus.

Aber beim DLR ist man schon dabei, Lenkräder für Flugzeug und Hubschrauber zu entwickeln, die das Fliegen mal so einfach machen sollen, wie das Fahren (Zeitungsartikel in der Braunschweiger Zeitung letzte Woche, leider nicht kostenfrei elektronisch zugänglich).
Man könne ja "nicht von jedem Autofahrer eine Pilotenausbildung erwarten"...
Immerhin soll das noch so 30 - 40 Jahre dauern, bis das alles so einfach wird.

Olaf
24. November 2014: Von Lutz D. an Olaf Musch

Na, Olaf, da unterliegst Du aber einem groben Irrtum. Du darfst Dein Auto definitiv in Wetterbedingungen bewegen, die nach Flugzeugmaßstäben IMC wären und nur nach IFR zu befliegen wären, allerdings sind die Sichtfahrtminima in der StVO, §3 ganz anders definiert,nämlich so:

"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. "

Das bedeutet, dass die Visual Drive Rules geschwindigkeitsabhängige Sichtminima vorgeben. Unterhalb dieser Minima darfst Du Dein Fahrzeug auch nach Instrumenten nicht bewegen. Überhaupt darfst Du Dein Auto nie nach Instrumenten bewegen, da ja eine übersehbare Strecke Voraussetzung ist.

Ich hoffe, Dich dadurch vor schlimmerem bewahrt zu haben ;)

LD


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