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24. November 2014: Von Lutz D. an Olaf Musch

Na, Olaf, da unterliegst Du aber einem groben Irrtum. Du darfst Dein Auto definitiv in Wetterbedingungen bewegen, die nach Flugzeugmaßstäben IMC wären und nur nach IFR zu befliegen wären, allerdings sind die Sichtfahrtminima in der StVO, §3 ganz anders definiert,nämlich so:

"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. "

Das bedeutet, dass die Visual Drive Rules geschwindigkeitsabhängige Sichtminima vorgeben. Unterhalb dieser Minima darfst Du Dein Fahrzeug auch nach Instrumenten nicht bewegen. Überhaupt darfst Du Dein Auto nie nach Instrumenten bewegen, da ja eine übersehbare Strecke Voraussetzung ist.

Ich hoffe, Dich dadurch vor schlimmerem bewahrt zu haben ;)

LD


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