Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

24. November 2014: Von Lutz D. an Olaf Musch

Na, Olaf, da unterliegst Du aber einem groben Irrtum. Du darfst Dein Auto definitiv in Wetterbedingungen bewegen, die nach Flugzeugmaßstäben IMC wären und nur nach IFR zu befliegen wären, allerdings sind die Sichtfahrtminima in der StVO, §3 ganz anders definiert,nämlich so:

"Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. "

Das bedeutet, dass die Visual Drive Rules geschwindigkeitsabhängige Sichtminima vorgeben. Unterhalb dieser Minima darfst Du Dein Fahrzeug auch nach Instrumenten nicht bewegen. Überhaupt darfst Du Dein Auto nie nach Instrumenten bewegen, da ja eine übersehbare Strecke Voraussetzung ist.

Ich hoffe, Dich dadurch vor schlimmerem bewahrt zu haben ;)

LD


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang