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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. September 2011: Von  an joy ride
Diese Art der Fliegervercharterung ist auch aus meiner Sicht problematisch. Was das Finanzamt daraus macht ist eine Sache (die nehmen geld von jeder Firma). Ob allerdings das LBA oder die Versicherung damit glücklich ist, eine andere. Die Versicherung als solches ist in der Regel die selbe (Kasko & CSL) allerdings wenn die Versicherung "erfährt", das der Flieger überwiegend gewerblich genutzt wird und es kein Werkverkehr ist, was man in so einem Fall locker annehmen kann, sehe ich im Schadensfall Probleme. Ob dann allerdings der arme Berufspilot "dran" ist, weiß ich nicht. Ggf. der Operator...
7. September 2011: Von Alfred Obermaier an 

Vorsicht mit der allgemeinen Verunsicherung !!!

Luftverkehrsgesetz unterscheidet "gewerblich" und "nichtgewerblich" bei den Luftfahrtunternehmen, ebenso bei den Lizenzen, darüberhaus gibt es noch Sportgeräte. Für einen nichtgewerblichen Flug kann eine Berufspilot erforderlich sein. Denken wir nur an das Absetzen von Fallschirmspringern mittels einer Turboprop der E-Klasse. Lassen wir mal die aktuelle Diskussion des Finanzministers zu dem Thema außen vor.

Versicherer kennen eine Betriebsbeschreibung für das versicherte Luftfahrzeug. Auf dieser Basis wird Versicherungsschutz bereit gestellt. Der Verwendungszweck könnte lauten "Nichtgewerbliche Flüge". Versicherungsschutz wäre dann nicht mehr gegeben, wenn ein Flug im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften unzulässig wäre.

"Nichtgewerblich" im Sinne der Versicherungsbedingungen wäre es durchaus wenn ein Flugzeughalter, bspw ein Verein, eine Flugschule, ein Vercharterer, an ein Mtglied, einen Lizenzinhaber oder einen Charterer ein Flugzeug zur Verfügung stellt, mit dem dann diese Person einen Flug ausführt und hierfür in seiner Eigenschaft als Berufspilot eine Entlohnung von den beförderten Personen erhält.

Natürlich können hier beliebig viele Fallbeispiele gebildet werden, die pro Einzelfall zu stets anderen Ergebnissen kommen können.
Ich wehre mich hier nur gegen die erwähnte "Allgemeine Verunsicherung".

7. September 2011: Von joy ride an Alfred Obermaier

versicherung verunsichert mich dahingehend, dass der pilot haftung nach bgb nur ausschliessen kann, wenn er nach beförderungsvertrag diese reduziert / deckelt. und da kommt der "beförderungsvertrag" ins spiel, was wieder auf den piloten zurückzuführen ist und nicht auf "werksfirma chartert werksflugzeug für werksausflug"

udo

7. September 2011: Von Alfred Obermaier an joy ride
Hallo Udo, lass uns da mal in Ruhe darüber reden, beispw beim Fliegerstammtisch.
7. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Alfred Obermaier
Ok, dieser Beitrag wird Widerspruch ernten:

Vollkaskomentalität
Bedenkenträgerei
Obrigkeitshörigkeit.

Dieses Land ist voll davon. Wo sind die Earharts, Lindberghs, Rutans oder Hoovers unserer Generation? Vielleicht bin ich auch im falschen Forum, lese die falsche Zeitschrift oder bin ein Vollidiot. Aber hier wollen doch viele nur Airliner spielen und neben der Avionik könnt Ihr Euch auch gleich eine Rechtsabteilung anschaffen.
7. September 2011: Von Sönke Springer an Stefan Kondorffer
Was fällt bei ihrem Posting auf?
Keine der genannten Personen kam aus Deutschland ;)

Gebe ihnen ja grundsätzlich recht.
Wobei bei Vollkasko zähle ich mich so gesehen auch zu den "Bedenkenträgern".
Es ist schließlich nicht mein Flugzeug und müsste die Versicherung nicht zahlen, stünde ich ich vor einem echten Problem...

7. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Sönke Springer
Ich will mich da ja auch gar nicht ausnehmen. Aber es wäre halt cooler, wenn zB Wolff geantwortet hätte: "Mach ich. Wann? Zwei lila Scheinchen pro Stunde plus ne Kiste Wein."
7. September 2011: Von joy ride an Alfred Obermaier

beim Fliegerstammtisch

hab's heut schon wieder nicht geschafft - immerhin wegen fliegerischen treffen.
wir sehn uns aber öfters im hangar - z b nächsten Sa 1000z (keine anschlusstermine für uns beide)

8. September 2011: Von  an Stefan Kondorffer
Hallo,

ihr werdes es kaum glauben, ich habe ernsthaft darüber nachgedacht, den Tripp anzubieten zwar nur für 4 Paxe. Allerdings war ich bis jetzt dieses Jahr bereits 6 Wochen im Urlaub und meine Mitarbeiter bekommen langsam einen falschen Eindruck von mir.

Habe daher und auc aus Zeitmangel davon Abstand genommen.

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