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IFR & ATC | Charter out of EDFE  
6. September 2011: Von Markus Landgraf 
Hallo Piloten,

kann mir jemand einen Kontakt nennen, bei dem ich am besten ein Angebot für folgende Transportanforderung bekomme:

2 bis 8 Personen morgens von EDFE nach EHAM und abends zurück.

Das Angebot sollte Flugzeugcharter und Pilot beinhalten.

blue skys
6. September 2011: Von Mich.ael Brün.ing an Markus Landgraf
Eventuell Heli-Flight aus Reichelsheim?
https://www.heli-flight.de/content/fliegen_vip.php

Michael
6. September 2011: Von  an Mich.ael Brün.ing
Die haben "nur" eine Cheyenne IIIa mit 6-7 Paxplätzen.
6. September 2011: Von Julian Koerpel an Markus Landgraf
Hallo Herr Landgraf,

was schwebt Ihnen denn vor ?
Wenn´s ne PC-12 sein darf könnte ich evtl. vermitteln.

Grüße

6. September 2011: Von Philipp Tiemann an Julian Koerpel
...soweit ich weiss, ist die pc12 immernoch single-engine. Ein gewerblicher air-taxi anbieter wird sowas also gar nicht haben. Im übrigen kann ich mir, selbst falls es 8 personen sein sollten, kaum vorstellen, dass sich sowas finanziell ggü. einem linienflug ex eddf lohnt. Oder?
6. September 2011: Von joy ride an Philipp Tiemann

taxi war nicht gefragt.

profis nehmen ab 6.600,- aufwärts für 8 personen (C401), für 2 geht's ab 3.200,- los (PA34). vermittelt jeder broker mit preis- und ausstattungs- (manchmal sogar baujahr-) vergleich.
wenn der trip eher bei den 2 personen landet, nochmal durchfunken wegen privatenangeboten - hätte mal wieder lust twinstar zu fliegen.

udo

6. September 2011: Von David S. an joy ride
7. September 2011: Von Markus Landgraf an David S.
Zunächst erstmal danke für die vielen kompetenten Antworten. Wir immer wird einem auf dem PuF Forum schnell geholfen. In der Tat würde ich meinem Unternehmen gerne beide Optionen vorschlagen: kommerzielles Airtaxi (d.h. muss wohl ME sein), oder privater Berufspilot mit Flugzeug. Allerdings könnte es sein, dass es bei letzterer Option Bedenken wegen der Versicherbarkeit gibt. Es sind halt bezüglich der Fliegerei viele Vorurteile im Umlauf, wie wir alle wissen....

Danke nochmal und blue skys everybody
7. September 2011: Von joy ride an Markus Landgraf

eben nicht berufspilot mit (seinem) flugzeug. dafür braucht er AOC.

die frima chartert ein flugzeug, der pilot wird extra beauftragt. dadurch verkauft der pilot keine tickets, macht keine werbung, etc.versicherungen über CSL hinaus wären noch zu klären.

oder gibts dagegen einwände?

7. September 2011: Von  an joy ride
Diese Art der Fliegervercharterung ist auch aus meiner Sicht problematisch. Was das Finanzamt daraus macht ist eine Sache (die nehmen geld von jeder Firma). Ob allerdings das LBA oder die Versicherung damit glücklich ist, eine andere. Die Versicherung als solches ist in der Regel die selbe (Kasko & CSL) allerdings wenn die Versicherung "erfährt", das der Flieger überwiegend gewerblich genutzt wird und es kein Werkverkehr ist, was man in so einem Fall locker annehmen kann, sehe ich im Schadensfall Probleme. Ob dann allerdings der arme Berufspilot "dran" ist, weiß ich nicht. Ggf. der Operator...
7. September 2011: Von Alfred Obermaier an 

Vorsicht mit der allgemeinen Verunsicherung !!!

Luftverkehrsgesetz unterscheidet "gewerblich" und "nichtgewerblich" bei den Luftfahrtunternehmen, ebenso bei den Lizenzen, darüberhaus gibt es noch Sportgeräte. Für einen nichtgewerblichen Flug kann eine Berufspilot erforderlich sein. Denken wir nur an das Absetzen von Fallschirmspringern mittels einer Turboprop der E-Klasse. Lassen wir mal die aktuelle Diskussion des Finanzministers zu dem Thema außen vor.

Versicherer kennen eine Betriebsbeschreibung für das versicherte Luftfahrzeug. Auf dieser Basis wird Versicherungsschutz bereit gestellt. Der Verwendungszweck könnte lauten "Nichtgewerbliche Flüge". Versicherungsschutz wäre dann nicht mehr gegeben, wenn ein Flug im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften unzulässig wäre.

"Nichtgewerblich" im Sinne der Versicherungsbedingungen wäre es durchaus wenn ein Flugzeughalter, bspw ein Verein, eine Flugschule, ein Vercharterer, an ein Mtglied, einen Lizenzinhaber oder einen Charterer ein Flugzeug zur Verfügung stellt, mit dem dann diese Person einen Flug ausführt und hierfür in seiner Eigenschaft als Berufspilot eine Entlohnung von den beförderten Personen erhält.

Natürlich können hier beliebig viele Fallbeispiele gebildet werden, die pro Einzelfall zu stets anderen Ergebnissen kommen können.
Ich wehre mich hier nur gegen die erwähnte "Allgemeine Verunsicherung".

7. September 2011: Von joy ride an Alfred Obermaier

versicherung verunsichert mich dahingehend, dass der pilot haftung nach bgb nur ausschliessen kann, wenn er nach beförderungsvertrag diese reduziert / deckelt. und da kommt der "beförderungsvertrag" ins spiel, was wieder auf den piloten zurückzuführen ist und nicht auf "werksfirma chartert werksflugzeug für werksausflug"

udo

7. September 2011: Von Alfred Obermaier an joy ride
Hallo Udo, lass uns da mal in Ruhe darüber reden, beispw beim Fliegerstammtisch.
7. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Alfred Obermaier
Ok, dieser Beitrag wird Widerspruch ernten:

Vollkaskomentalität
Bedenkenträgerei
Obrigkeitshörigkeit.

Dieses Land ist voll davon. Wo sind die Earharts, Lindberghs, Rutans oder Hoovers unserer Generation? Vielleicht bin ich auch im falschen Forum, lese die falsche Zeitschrift oder bin ein Vollidiot. Aber hier wollen doch viele nur Airliner spielen und neben der Avionik könnt Ihr Euch auch gleich eine Rechtsabteilung anschaffen.
7. September 2011: Von Sönke Springer an Stefan Kondorffer
Was fällt bei ihrem Posting auf?
Keine der genannten Personen kam aus Deutschland ;)

Gebe ihnen ja grundsätzlich recht.
Wobei bei Vollkasko zähle ich mich so gesehen auch zu den "Bedenkenträgern".
Es ist schließlich nicht mein Flugzeug und müsste die Versicherung nicht zahlen, stünde ich ich vor einem echten Problem...

7. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Sönke Springer
Ich will mich da ja auch gar nicht ausnehmen. Aber es wäre halt cooler, wenn zB Wolff geantwortet hätte: "Mach ich. Wann? Zwei lila Scheinchen pro Stunde plus ne Kiste Wein."
7. September 2011: Von joy ride an Alfred Obermaier

beim Fliegerstammtisch

hab's heut schon wieder nicht geschafft - immerhin wegen fliegerischen treffen.
wir sehn uns aber öfters im hangar - z b nächsten Sa 1000z (keine anschlusstermine für uns beide)

8. September 2011: Von  an Stefan Kondorffer
Hallo,

ihr werdes es kaum glauben, ich habe ernsthaft darüber nachgedacht, den Tripp anzubieten zwar nur für 4 Paxe. Allerdings war ich bis jetzt dieses Jahr bereits 6 Wochen im Urlaub und meine Mitarbeiter bekommen langsam einen falschen Eindruck von mir.

Habe daher und auc aus Zeitmangel davon Abstand genommen.
8. September 2011: Von Derk Dr. Janßen an joy ride

Zu dem zweiten Absatz des Textes vom 07.09.2011 um 10.04 Uhr: wenn es man so einfach wäre. Ist es aber nicht.

Viele Piloten, ja sogar selbsternannte "Luftfahrtunternehmer" argumentieren so. Uns meinen, damit auf der sicheren Seite und im Recht zu sein. Weil es eine Gesetzeslücke geben soll nach einem sogenannten "Münchener Modell".

Liest man aber die zu Grunde liegende Entscheidung des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahre 1977 aber einmal bis zu Ende durch, so ergibt sich:

Zwar darf eine Firma ein Flugzeug chartern. Aber dann, wenn geflogen wird, muß entweder die charternde Firma oder aber der fliegende Pilot eine Genehmigung nach §20 LuftVG (Genehmigung von Luftfahrtunternehmen) vorweisen.

Kann weder der eine noch der andere eine solche vorweisen, ist die Sache vollständig illegal.

Auch wenn es in der Praxis oft so gehandhabt wird. Diese ist aber bitte nicht zu verwechseln mit sog. "Werksverkehr".

Hier gelten andere Vorschriften.

Mit besten Grüßen

Derk Janßen

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