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taxi war nicht gefragt. profis nehmen ab 6.600,- aufwärts für 8 personen (C401), für 2 geht's ab 3.200,- los (PA34). vermittelt jeder broker mit preis- und ausstattungs- (manchmal sogar baujahr-) vergleich. udo | ||||||
ex EDFC: https://www.air-charter-picard.de/
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Zunächst erstmal danke für die vielen kompetenten Antworten. Wir immer wird einem auf dem PuF Forum schnell geholfen. In der Tat würde ich meinem Unternehmen gerne beide Optionen vorschlagen: kommerzielles Airtaxi (d.h. muss wohl ME sein), oder privater Berufspilot mit Flugzeug. Allerdings könnte es sein, dass es bei letzterer Option Bedenken wegen der Versicherbarkeit gibt. Es sind halt bezüglich der Fliegerei viele Vorurteile im Umlauf, wie wir alle wissen....
Danke nochmal und blue skys everybody
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eben nicht berufspilot mit (seinem) flugzeug. dafür braucht er AOC. die frima chartert ein flugzeug, der pilot wird extra beauftragt. dadurch verkauft der pilot keine tickets, macht keine werbung, etc.versicherungen über CSL hinaus wären noch zu klären. oder gibts dagegen einwände? | ||||||
Diese Art der Fliegervercharterung ist auch aus meiner Sicht problematisch. Was das Finanzamt daraus macht ist eine Sache (die nehmen geld von jeder Firma). Ob allerdings das LBA oder die Versicherung damit glücklich ist, eine andere. Die Versicherung als solches ist in der Regel die selbe (Kasko & CSL) allerdings wenn die Versicherung "erfährt", das der Flieger überwiegend gewerblich genutzt wird und es kein Werkverkehr ist, was man in so einem Fall locker annehmen kann, sehe ich im Schadensfall Probleme. Ob dann allerdings der arme Berufspilot "dran" ist, weiß ich nicht. Ggf. der Operator...
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Vorsicht mit der allgemeinen Verunsicherung !!! | ||||||
versicherung verunsichert mich dahingehend, dass der pilot haftung nach bgb nur ausschliessen kann, wenn er nach beförderungsvertrag diese reduziert / deckelt. und da kommt der "beförderungsvertrag" ins spiel, was wieder auf den piloten zurückzuführen ist und nicht auf "werksfirma chartert werksflugzeug für werksausflug" udo | ||||||
Hallo Udo, lass uns da mal in Ruhe darüber reden, beispw beim Fliegerstammtisch.
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Ok, dieser Beitrag wird Widerspruch ernten:
Vollkaskomentalität
Bedenkenträgerei
Obrigkeitshörigkeit.
Dieses Land ist voll davon. Wo sind die Earharts, Lindberghs, Rutans oder Hoovers unserer Generation? Vielleicht bin ich auch im falschen Forum, lese die falsche Zeitschrift oder bin ein Vollidiot. Aber hier wollen doch viele nur Airliner spielen und neben der Avionik könnt Ihr Euch auch gleich eine Rechtsabteilung anschaffen.
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Was fällt bei ihrem Posting auf? Keine der genannten Personen kam aus Deutschland ;) Gebe ihnen ja grundsätzlich recht. Wobei bei Vollkasko zähle ich mich so gesehen auch zu den "Bedenkenträgern". Es ist schließlich nicht mein Flugzeug und müsste die Versicherung nicht zahlen, stünde ich ich vor einem echten Problem... | ||||||
Ich will mich da ja auch gar nicht ausnehmen. Aber es wäre halt cooler, wenn zB Wolff geantwortet hätte: "Mach ich. Wann? Zwei lila Scheinchen pro Stunde plus ne Kiste Wein."
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beim Fliegerstammtisch hab's heut schon wieder nicht geschafft - immerhin wegen fliegerischen treffen. | ||||||
Hallo, ihr werdes es kaum glauben, ich habe ernsthaft darüber nachgedacht, den Tripp anzubieten zwar nur für 4 Paxe. Allerdings war ich bis jetzt dieses Jahr bereits 6 Wochen im Urlaub und meine Mitarbeiter bekommen langsam einen falschen Eindruck von mir. Habe daher und auc aus Zeitmangel davon Abstand genommen. | ||||||
Zu dem zweiten Absatz des Textes vom 07.09.2011 um 10.04 Uhr: wenn es man so einfach wäre. Ist es aber nicht.Viele Piloten, ja sogar selbsternannte "Luftfahrtunternehmer" argumentieren so. Uns meinen, damit auf der sicheren Seite und im Recht zu sein. Weil es eine Gesetzeslücke geben soll nach einem sogenannten "Münchener Modell". Liest man aber die zu Grunde liegende Entscheidung des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahre 1977 aber einmal bis zu Ende durch, so ergibt sich: Zwar darf eine Firma ein Flugzeug chartern. Aber dann, wenn geflogen wird, muß entweder die charternde Firma oder aber der fliegende Pilot eine Genehmigung nach §20 LuftVG (Genehmigung von Luftfahrtunternehmen) vorweisen. Kann weder der eine noch der andere eine solche vorweisen, ist die Sache vollständig illegal. Auch wenn es in der Praxis oft so gehandhabt wird. Diese ist aber bitte nicht zu verwechseln mit sog. "Werksverkehr". Hier gelten andere Vorschriften. Mit besten Grüßen Derk Janßen &nbs p; | ||||||
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