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23. Oktober 2006: Von  an 
Hallo Thomas,
heute hab ich mal bei AIS angerufen und nachgefragt. Die Auskunft bei AIS war:

Ich müsse als Nacht-VFLer ohnehin immer MRVA (kenn ich als dummer VFRler normalerweise nicht, aber klar ist, dass die in Echo liegen muss) fliegen und da sei ein RADAR-Empfang normalerweise sichergestellt. Auf meine explizite Nachfrage hin wurde bestätigt, dass dies ein Steigen in den Echo ohne Freigabe mit einschließt.
Du hattest also Recht. Im Prinzip kann man in Echo steigen und meldet sich, sobald man auf der RADAR Frequenz jemanden reinkriegt, der mit einem sprechen will :)

Die Anruf-Variante hab ich noch nicht probiert, aber natürlich würde mich interessieren, wo ich da am besten anrufe. Auch einfach bei AIS? Oder geben mir die dann die Nummer des betreffenden Sektors?

Beste Grüße
Tobias
24. Oktober 2006: Von  an 
Hallo Tobias,

ein Anruf bei AIS würde nicht viel bringen, außer Du hast einen AIS-ler dran, der sich gut mit dem Telefonbuch der DFS auskennt... Abgesehen davon, dass dieser dir nicht die Freigabe geben kann.(Ist was anderes als eine Freigabe, die man mit einem Flugplan für bestimmte Flüge erhält).

Besser wäre es da schon, einfach den eigenen Flugleiter oder BfL zu bitten, eine Clearance zu holen und den Start des VFR-N Fluges damit anzukündigen. In den Flugleitungen oder Luftaufsichtsstellen kennt man normalerweise die direkten Telefonnummern der zuständigen Radarstellen.

Die Sache mit der MRVA (=Minumum Radar Vectoring Alt.) ist auch klar, denn die Lotsen dürfen nur dann Staffelung erstellen und den Flieger "anpacken", wenn sich der in oder über dieser Höhe befindet. Daher läßt sich ein Einflug und steigen in den E-Airspace gar nicht vermeiden.

Ähnlich verhält es sich ja auch bei Z-FPL bei denen man ja zunächst unter Beachtung der VFR-Minima steigt, Radar ruft und sich die Freigabe "verkaufen" läßt. Mit der Phrase z.B. "IFR starts when passing 5600 FT.." erfährt man dann schließlich auch, wie hoch im besagten Sector die MRVA ist...

Grüße,
TS
24. Oktober 2006: Von Intrepid an 
Protest!

VFR-Nacht fliege ich deshalb, weil ich nicht bis zur MRVA steigen kann (z.B. wegen Vereisung) und tiefer fliegen muss. Die Freigabe des Radarlotsen lautet in der Regel "Cleared to ... via ... UP TO ALTITUDE ...", ich darf also so tief fliegen, wie es das Gelände zuläßt (500 ft Grund/Wasser, 1000 ft Siedlungen etc., Hindernissfrei).

Bei schönem Wetter wird man in Ausnahmefällen gefragt, ob man sicher eine bestimmte Höhe gewährleisten kann. Dann und nur dann wird eine Höhe zugewiesen (damit anderer Verkehr unter einem passieren kann). Sonst immer das Höhenband, meistens ohne Limit nach unten.


In der AIP VFR steht zu jedem Flugplatz der zuständige Wachleiter mit Telefonnummer. Über diese Nummer kann ich Kontakt zum Radarsektor über Landleitung aufnehmen.

An vielen Landeplätzen sind die Telefonnummern nicht bekannt, genau so wenig wie die Verfahren.

Eine vorab erteilte Freigabe mit Zeitfenster, wie in der AIP IFR auch für Flugregelwechsel (Z-Flugplan) bei reduzierten Wetterminima vorgesehen, sind in der Praxis sehr unbeliebt bei den Radarlotsen. Originalton: "warum machen sie es nicht wie die anderen, fliegen einfach los und melden sich dann in der Luft".


Die MRVA's sind auf der Rückseite der Funknavigationskarte 1:1000000 verzeichnet, die so ca. 2 Mal im Jahr herausgegeben wird und der AIP VFR beiliegt.

Auf dieser Karte findet man auch die Nacht-Tiefflugstrecken, die ja zum Luftraum E werden, wenn sie genutzt sind. Über die Nutzung geben täglich NOTAM's auskunft, die am frühen Nachmittag erscheinen.
24. Oktober 2006: Von  an Intrepid
Hallo Peter,

was die MRVA bei den VFR-N Flügen betrifft, habe ich mich wohl etwas ungenau hinsichtlich des Bezuges ausgedrückt. Diese sind speziell bei Z-FPL zu berücksichtigen. Ich habe nur die einzelnen Argumente von Tobias kommentiert.

VFR-N-Flüge bekommen keine festen Flughöhen / FL zugewiesen werden, sondern immer Höherbänder ( "Climb 5000FT or below")

Grüße,
TS

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