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24. Oktober 2006: Von Intrepid an 
Protest!

VFR-Nacht fliege ich deshalb, weil ich nicht bis zur MRVA steigen kann (z.B. wegen Vereisung) und tiefer fliegen muss. Die Freigabe des Radarlotsen lautet in der Regel "Cleared to ... via ... UP TO ALTITUDE ...", ich darf also so tief fliegen, wie es das Gelände zuläßt (500 ft Grund/Wasser, 1000 ft Siedlungen etc., Hindernissfrei).

Bei schönem Wetter wird man in Ausnahmefällen gefragt, ob man sicher eine bestimmte Höhe gewährleisten kann. Dann und nur dann wird eine Höhe zugewiesen (damit anderer Verkehr unter einem passieren kann). Sonst immer das Höhenband, meistens ohne Limit nach unten.


In der AIP VFR steht zu jedem Flugplatz der zuständige Wachleiter mit Telefonnummer. Über diese Nummer kann ich Kontakt zum Radarsektor über Landleitung aufnehmen.

An vielen Landeplätzen sind die Telefonnummern nicht bekannt, genau so wenig wie die Verfahren.

Eine vorab erteilte Freigabe mit Zeitfenster, wie in der AIP IFR auch für Flugregelwechsel (Z-Flugplan) bei reduzierten Wetterminima vorgesehen, sind in der Praxis sehr unbeliebt bei den Radarlotsen. Originalton: "warum machen sie es nicht wie die anderen, fliegen einfach los und melden sich dann in der Luft".


Die MRVA's sind auf der Rückseite der Funknavigationskarte 1:1000000 verzeichnet, die so ca. 2 Mal im Jahr herausgegeben wird und der AIP VFR beiliegt.

Auf dieser Karte findet man auch die Nacht-Tiefflugstrecken, die ja zum Luftraum E werden, wenn sie genutzt sind. Über die Nutzung geben täglich NOTAM's auskunft, die am frühen Nachmittag erscheinen.
24. Oktober 2006: Von  an Intrepid
Hallo Peter,

was die MRVA bei den VFR-N Flügen betrifft, habe ich mich wohl etwas ungenau hinsichtlich des Bezuges ausgedrückt. Diese sind speziell bei Z-FPL zu berücksichtigen. Ich habe nur die einzelnen Argumente von Tobias kommentiert.

VFR-N-Flüge bekommen keine festen Flughöhen / FL zugewiesen werden, sondern immer Höherbänder ( "Climb 5000FT or below")

Grüße,
TS

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