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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Januar 2022: Von Chris _____ an Alfred Obermaier
Alfred, die 2k würde ich gern einsparen. Und ich stimme dir zu, dass der Nachweis mit den FAA-Unterlagen (auch nicht-current) möglich sein sollte (zumal die zum Zeitpunkt des Umschreibens ja auch current war). Aber die LBA-Sachbearbeiterin sieht das anders und hört Argumenten auch nicht zu, sondern antwortet in typisch kafkaeskem Beamtendeutsch.
28. Januar 2022: Von Rolf A. an Chris _____

Alfred, die 2k würde ich gern einsparen. Und ich stimme dir zu, dass der Nachweis mit den FAA-Unterlagen (auch nicht-current) möglich sein sollte (zumal die zum Zeitpunkt des Umschreibens ja auch current war).

Ich hatte das gleiche Problem, die Nachtflugberechtigung (trotz bereits erfolgter IR Umschreibung) musste separat nachgeholt werden (obgleich hinreichende Nachtstunden aus den USA vorhanden waren).

28. Januar 2022: Von Wolff E. an Rolf A. Bewertung: +1.00 [1]

Anscheinend ist das LBA der Meinung, das die nacht in den USa "anders" ist als in Deutschland. Schon seltsame Einstellung...

28. Januar 2022: Von Charlie_ 22 an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Als höchstes unbeleuchtetes Luftfahrthindernis in Deutschland kennt sich das LBA mit der Nacht super aus!

28. Januar 2022: Von Tobias Schnell an Charlie_ 22 Bewertung: +3.00 [3]
Man kann jetzt natürlich wieder schön mit Verweis auf gesunden Menschenverstand LBA-bashing betreiben, aber Fakt ist halt auch, dass die Umschreibung eines Night Ratings vor 2021 im EASA-Regelwerk schlicht nicht vorgesehen war.

Demnach liegt das Versäumnis beim Gesetzgeber, nicht beim Amt.

Aber das Problem ist ja nun (zumindest für den Standardfall „FAA“) mit TIP-L beseitigt worden.
28. Januar 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]
Naja, mit Verweis auf den gesunden Menschenverstand könnte man argumentieren, dass eine "Umschreibung" des US-PPL, der dort nunmal auch Nachtflug (sogar mit sehr ähnlichen Ausbildungsanforderungen) beinhaltet, eben automatisch ein NFQ beinhalten sollte. Und dass eine Behörde sicher auch einen gewissen Spielraum bei der (sinnvollen) Auslegung der Gesetze hat. Aber gut...

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