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15. Oktober 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Andy Pa.

Und wer schafft es regelmässig, am Bahnanfang aufzusetzen ohne einen Meter zu verschenken?

15. Oktober 2016: Von Andy Pa. an Flieger Max L.oitfelder

ich zumindest nicht, falls Du darauf hinaus möchtest ;-)... Ich sprach von "Zielen" ;-)...

15. Oktober 2016: Von Aristidis Sissios an Andy Pa.

.....man legt das 50 ft-Hindernis exakt auf Beginn der Bahn

Ja genau, das habe ich gemeint (zu mindest so gelernt zu haben gehabt).

Ich hatte den Eindruck mein Beitrag wurde falsch verstanden vorher.

Ich war bis jetzt nicht in Aachen um zu wissen (so wie erwähnt wurde) dass vor/nach der Bahn weit genug Hindernis-frei ist. Schwierig ist das nicht, man setzt visuellen Punkte vor der Landbahn und schaut am bahnanfang aufzusetzen. Man flairt schon weit genug vor der Bahn.

Mich ginge eher um die Rechtslage -genauer gesagt- ich bin "noch" der Meinung, im Fall des Falles dass die BFU die total distance als Referenz einnehmen wird um mit der Verfügbare zu vergleichen.

Möchte aber gern meine Meinung ändern bzgl. was offiziell gilt.

Schones Wochenende auch alle!

15. Oktober 2016: Von Roland Schmidt an Flieger Max L.oitfelder

Der AP im Autoland-mode :-)

15. Oktober 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Roland Schmidt

Aber nur im Traum..

15. Oktober 2016: Von Werner Kraus an Flieger Max L.oitfelder

Ne bessere Antwort wäre mir auch nicht eingefallen :-)

17. Oktober 2016: Von Lutz D. an Aristidis Sissios

Mich ginge eher um die Rechtslage -genauer gesagt- ich bin "noch" der Meinung, im Fall des Falles dass die BFU die total distance als Referenz einnehmen wird um mit der Verfügbare zu vergleichen.

Die einschlägige Rechtslage ist EASA OPS Part NCO. Da gibt es m.E. nur einen Gummiparagraphen, der VFR weitestgehend Ermessen des Piloten ermöglicht.

Gibt es für Deine Annahme eine Quelle?

17. Oktober 2016: Von Aristidis Sissios an Lutz D.

.. Gibt es für Deine Annahme eine Quelle?..

Einen Paragraph habe ich nicht. Hier die Quelle wo ich das gelernt habe (ich war mir sicher das ich von irgendwo gelernt hatte und schließlich bei der PPL-Prüfung verlangt wurde). Hat eigentlich nichts mit "nur" IFR zu tun.

"DER PRIVATFLUGZEUG FÜHRER" BAND 4A, Auflage: übergearbeitete Sept. 2001, Seite 130. Ich kann hier übers Handy keine Fotos hochladen, daher kopiere einfach den Text incl. Formatierung:

•Start- und Landestreckeberechnung:

Start:

-...................

-...................

..... etc

Landung:

- Immer überprüfen, ob die erforderliche Mindestlande bahnlänge vorhanden ist!

- Die erforderliche Mindestlandebahnlänge ist die Landestrecke aus 15 m (50ft) Höhe über Landebahnbeginn bis zum Stillstand des Flugzeugs.

- Die Mindestlandebahnlänge ist dem Flughandbuch, Abschnitt "Flugleistungen", zu entnehmen.

Das gleiche steht/und gilt für den Start.

Ich hatte gebeten einen Prüfer (falls hier mitliest) uns zu beantworten, bei dieser Aufgabestellung (Example: EDKA und M20M) welche wäre die offizielle richtige Antwort in der PPL Prüfung.

Ich bin mir sicher, wer bei der Aufgabe (schriftliche PPL-Prüfung) auf eine Landebahn kleiner als die erforderliche aus dem Flughandbuch landen will, wird durchfallen (im Fall dass die ganze Prüfung von dieser Aufgabe abhängt).

Und wenn so ist, verstehe nicht den Sinn, wieso in der Praxis wird anders (als gelernt und geprüft) umgesetzt.


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